Betreff
Metropolregion Rheinland e.V. - Positionspapier zur Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans NRW
Vorlage
2021/0799
Aktenzeichen
Stabsstelle Mobilität
Art
Kenntnisnahmevorlage

Kenntnisnahme:

 

 

Das Positionspapier der Metropolregion Rheinland e.V. zur Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans NRW wird zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Lünenbach

 

 

Begründung:

 

Der Arbeitskreis Verkehr und Infrastruktur des Metropolregion Rheinland e.V. (MRR) hat ein Positionspapier zum ÖPNV-Bedarfsplan NRW erstellt. Das Papier enthält u.a. wichtige Schienenprojekte in der Region zu den Themenbereichen Elektrifizierung, Reaktivierung sowie Neubau und Verlängerung. Der MRR e.V. hat in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden des AK Verkehr & Infrastruktur folgenden Textentwurf den Mitgliedskommunen zur Information ihrer zuständigen politischen Gremien erstellt:

 

 

„Für die 2017 von 35 Städten, Kreisen und Verbänden aus der Region gegründete Metropolregion Rheinland (MRR) ist „Mobilität“ eines der großen Kernthemen. In dem entsprechenden Arbeitskreis Verkehr und Infrastruktur (AK VI) werden die speziellen Herausforderungen diskutiert und bearbeitet.

Nicht nur die besondere Topografie der Rheinschiene prägt die MRR. Das Gebiet zwischen den Kreisen Kleve und Euskirchen sowie zwischen Aachen und dem Oberbergischen Kreis stellt sich als sehr großer, heterogener Raum mit ganz unterschiedlichen Siedlungs- und Gewerbestrukturen, Funktionsteilungen und einer starken, mehrkernigen Verdichtung mit entsprechendem Umland dar. Hinzu kommt eine zentrale Lage in den transeuropäischen Verkehrsnetzen.

Dadurch entstehen für die rheinländische Verkehrsinfrastruktur bzw. die Mobilität im Rheinland sehr enge Verflechtungen und vielfältige Wechselwirkungen mit großer Dynamik. Die Verkehrsinfrastruktur ist dementsprechend in höchstem Grad beansprucht, dabei stark überaltert und abgenutzt (Sanierungsstau). Verkehrspolitik und Mobilitätsstrategien haben im eher ländlich geprägten Raum aufgrund unterschiedlicher Bedarfe und Rahmenbedingungen für Lösungsansätze außerdem andere Schwerpunktsetzungen als in den Ballungsräumen. Unterm Strich potenzieren sich die Problemlagen (Kapazitätsengpässe, Überlastungen, Umweltauswirkungen, unüberschaubare Wechselwirkungen) und führen zu einzigartigen Mobilitäts-Herausforderungen in der MRR.

Ein attraktiver, in der Fläche funktionierender, auf die individuellen, regionalen Bedarfe ausgerichteter ÖPNV ist deshalb für die MRR elementar. Er entlastet das Gesamtsystem und trägt die Verkehrswende im Kontext neuer und flexibler Mobilitätsformen als Rückgrat mit.

 

Eine wichtige Rolle für die Finanzierung von Modernisierung und Ausbau spielt der ÖPNV-Bedarfsplan NRW. Der letzte, noch gültige wurde 2006 aufgestellt und basiert auf inzwischen veralteten Daten.

Das Verkehrsministerium in Düsseldorf stellt daher einen neuen ÖPNV-Bedarfsplan für das Land auf. Alle größeren Maßnahmen für streckenbezogenen Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur, die aus Landessicht relevant sind und daher in den kommenden Jahren in Angriff genommen werden sollen, werden in diesem Plan aufgeführt.

Bereits 2015 hat eine breite Abfrage sowie Beteiligung der Regionalräte stattgefunden, woraus eine lange Liste an gemeldeten Maßnahmen hervorging. Der Vertrag mit einem Ingenieurbüro zur grundlegenden Landesverkehrsuntersuchung 2030 samt Erstellung des ÖPNV-Bedarfsplans 2017 wurde jedoch aus methodischen Gründen aufgelöst. Dies hat erhebliche Verzögerungen nach sich gezogen.

Nach einer Neubeauftragung befindet sich derzeit noch das multimodale Landesverkehrsmodell 2035 im Aufbau. Es ist Voraussetzung für die Bewertung der Maßnahmen, so dass mit einer Fertigstellung des neuen ÖPNV-Bedarfsplans nicht vor 2023 zu rechnen ist.

Wichtig ist, die ÖPNV-Projekte auch in diesem Vakuum weiter unterstützend voranzutreiben. Der AK VI der Metropolregion Rheinland hat deshalb eine begleitende Positionierung in Form einer gemeinsamen interkommunalen Stellungnahme zum ÖPNV-Bedarfsplan beschlossen.

 

Mit der Erstellung wurde das Kölner Büro MUST Städtebau GmbH beauftragt. In enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis wurde das Papier in mehreren Monaten erarbeitet und im März 2021 veröffentlicht. Vordergründig dient das Positionspapier dazu, das Verkehrsministerium NRW samt Gutachterkonsortium von der Wichtigkeit und überregionalen Relevanz der Maßnahmenanmeldungen auf MRR-Gebiet zu überzeugen. Das Papier soll darüber hinaus aber auch das Bewusstsein für die besonderen Problemlagen bei den Entscheidungsträgern innerhalb der MRR schärfen und die integrative Denkweise für die große und diverse Region fördern.

 

Das Papier stellt die besonderen Rahmenbedingungen und Herausforderungen des Raums dar, formuliert übergeordnete, auf die Metropolregion bezogene ÖPNV-Ziele sowie inhaltliche Schwerpunktthemen und leitet daraus Forderungen ab. Die hierzu passenden Maßnahmenbündel wurden herausgestellt und anhand von Beispielen aus der Region veranschaulicht.“

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein