Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Einführung einer Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“
Vorlage
2021/0805
Aktenzeichen
sr-ha
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW:

 

Die Einführung der als Anlage beigefügten Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ wird beschlossen.

 

 

gezeichnet:

 

Richrath                                Rh. Feister                              Rf. Kreutz

 

 

II.  Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

 

Richrath

 

Begründung:

 

Wegen der Corona-Pandemie ist das Freizeitbad CaLevornia mit Außenbereich und Park-Sauna seit dem 02.11.2020 für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Ge-mäß Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 26.05.2021 - in der ab dem 9. Juni 2021 gültigen Fassung - dürfen Schwimm- und Spaßbäder sowie Saunen in Abhän-gigkeit von der 7-Tage-Inzidenz unter Auflagen öffnen.

 

Das Freizeitbad CaLevornia mit der angegliederten Park-Sauna ist unter normalen Bedingungen ein reines Kombibad mit einem separaten Saunabereich. Die Besucherinnen und Besucher können in den Sommermonaten den Außenbereich des Freizeitbad CaLevornia ohne Mehrkosten mitnutzen. Bis 2020 war ein reiner Freibadbesuch nicht möglich.

Aufgrund der Pandemie-Situation im vergangenen Jahr wurde das Freibad unter Beachtung der damals gültigen CoronaSchVO getrennt von der Schwimmlandschaft betrieben, um die pandemiebedingten negativen finanziellen Auswirkungen der Bäderschließung zu mildern und um den Bürgerinnen und Bürgern ein Schwimmangebot zu machen. Zudem wird es insbesondere vor dem Hintergrund der notwendigen Einhaltung umfangreicher Hygienevorschriften mit begrenzten Besucherzahlen und Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung auch in diesem Jahr keinen Kombibetrieb geben, d.h. Schwimmlandschaft und Park-Sauna werden getrennt vom Freibad betrieben.

 

Folglich beabsichtigt der Sportpark Leverkusen (SPL) auch in diesem Jahr, den Außenbereich des Freizeitbad CaLevornia als reines „Freibad am CaLevornia“ für Besucherinnen und Besucher ab dem 14.06.2021 zu öffnen.

 

Für die geplante Öffnung des „Freibad am CaLevornia“ am 14.06.2021 hat der SPL ein Konzept für eine Wiedereröffnung unter den herrschenden Pandemiebedingungen erarbeitet. Grundlage hierfür bildeten die Vorgaben der CoronaSchVO und der „Fachbericht: Pandemieplan Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) sowie der Leitfaden des Deutschen Schwimmverbandes (DSV).

 

Wie auch im vergangenen Jahr ist es notwendig, eine Entgeltordnung für den Betrieb des Freibades zu erlassen, da die Entgeltordnung des Freizeitbad CaLevornia auf den Kombibetrieb ausgerichtet ist. Es ist vorgesehen, sich an den Eintrittspreisen der für das Freibad Wiembachtal gültigen Entgeltordnung zu orientieren. Demnach zahlen Erwachsene ab 18 Jahre für eine Tageskarte 4,50 € und Kinder von 4 bis 17 Jahre, Schülerinnen und Schüler mit gültigem Ausweis (bis 21 Jahre) und Studierende mit gültigem Ausweis (bis 25 Jahre) 3,00 €. Kinder bis einschließlich 3 Jahre können das Freibad kostenlos besuchen.

 

Für die Zugangsregelung und die Kontaktnachverfolgung wird ein Online-Buchungs- und Bezahlsystem - wie auch im letzten Jahr - genutzt. Ein Einlassticket kann nur über dieses Buchungssystem erworben werden. Der Ein- und Auslass erfolgt ausschließlich über den alten Freibadeingang an der Ecke Bismarckstraße/Straße Am Stadtpark.

 

Inhaberinnen und Inhaber eines „Leverkusen für alle“ - Passes, einer Ehrenamtskarte oder einer Jugendleiterkarte haben die Möglichkeit, vor Ort ein begrenztes Kontingent an Eintrittskarten zu erwerben. Sie tragen ihre Kontaktdaten in ein zur Verfügung gestelltes Formular ein und tragen sich beim Verlassen des Bades dort wieder aus.

 

Der Umfang, in welchem Schwimm- und Spaßbäder sowie Saunen betrieben werden dürfen, richtet sich nach der aktuellen 7-Tage-Inzidenz. Derzeit wird die Stadt Leverkusen der Inzidenzstufe 2 zugeordnet, d.h. die 7-Tage-Inzidenz liegt bei über 35, aber höchstens 50. Sollte die Inzidenz stabil unter dem Wert von 50 bleiben, ist am 28.06.2021 zusätzlich die Öffnung der Schwimmlandschaft des Freizeitbad CaLevornia - getrennt vom Freibadbereich - und der Park-Sauna geplant. Dies wäre bei einer Inzidenz der Stufe 3 mit einem Wert von über 50 nicht bzw. nur für bestimmte Schwimmangebote möglich. Da die Inzidenz in Leverkusen Ende letzter Woche knapp unter 50 lag, möchte der SPL zunächst die Entwicklung des Infektionsgeschehens abwarten und sieht daher von einer zeitgleichen Öffnung der Schwimmlandschaft und der Park-Sauna mit dem Freibad ab.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

      Siehe Wirtschaftsplan 2021

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der erst vor Kurzem in Kraft getretenen CoronaSchVO mit der Möglichkeit zur umfangreichen Öffnung von Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen und deren Abhängigkeit von der aktuellen Infektionslage konnte die Vorlage zur Einführung einer Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ für das Jahr 2021 nicht rechtzeitig erfolgen. Um eine Öffnung des „Freibad am CaLevornia“ am 14.06.2021 dennoch zu ermöglichen, ist eine dringliche Entscheidung zwingend erforderlich.