- Einführung einer Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW:
Die Einführung der als Anlage beigefügten Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ wird beschlossen.
gezeichnet:
Richrath Rh. Feister Rf. Kreutz
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird
gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Wegen der Corona-Pandemie ist
das Freizeitbad CaLevornia mit Außenbereich und Park-Sauna seit dem 02.11.2020
für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Ge-mäß Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)
vom 26.05.2021 - in der ab dem 9. Juni 2021 gültigen Fassung - dürfen Schwimm-
und Spaßbäder sowie Saunen in Abhän-gigkeit von der 7-Tage-Inzidenz unter
Auflagen öffnen.
Das Freizeitbad CaLevornia mit der
angegliederten Park-Sauna ist unter normalen Bedingungen ein reines Kombibad
mit einem separaten Saunabereich. Die Besucherinnen und Besucher können in den
Sommermonaten den Außenbereich des Freizeitbad CaLevornia ohne Mehrkosten
mitnutzen. Bis 2020 war ein reiner Freibadbesuch nicht möglich.
Aufgrund der Pandemie-Situation im
vergangenen Jahr wurde das Freibad unter Beachtung der damals gültigen
CoronaSchVO getrennt von der Schwimmlandschaft betrieben, um die pandemiebedingten
negativen finanziellen Auswirkungen der Bäderschließung zu mildern und um den
Bürgerinnen und Bürgern ein Schwimmangebot zu machen. Zudem wird es
insbesondere vor dem Hintergrund der notwendigen Einhaltung umfangreicher
Hygienevorschriften mit begrenzten Besucherzahlen und Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung
auch in diesem Jahr keinen Kombibetrieb geben, d.h. Schwimmlandschaft und
Park-Sauna werden getrennt vom Freibad betrieben.
Folglich beabsichtigt der Sportpark
Leverkusen (SPL) auch in diesem Jahr, den
Außenbereich des Freizeitbad CaLevornia als reines „Freibad am CaLevornia“ für
Besucherinnen und Besucher ab dem 14.06.2021 zu öffnen.
Für die geplante Öffnung des „Freibad am
CaLevornia“ am 14.06.2021 hat der SPL ein Konzept für eine Wiedereröffnung
unter den herrschenden Pandemiebedingungen erarbeitet. Grundlage hierfür
bildeten die Vorgaben der CoronaSchVO und der „Fachbericht: Pandemieplan Bäder“
der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) sowie der Leitfaden des
Deutschen Schwimmverbandes (DSV).
Wie auch im
vergangenen Jahr ist es notwendig, eine Entgeltordnung für den Betrieb des
Freibades zu erlassen, da die Entgeltordnung des Freizeitbad CaLevornia auf den
Kombibetrieb ausgerichtet ist. Es ist vorgesehen, sich an den Eintrittspreisen
der für das Freibad Wiembachtal gültigen Entgeltordnung zu orientieren. Demnach
zahlen Erwachsene ab 18 Jahre für eine Tageskarte 4,50 € und Kinder von 4 bis
17 Jahre, Schülerinnen und Schüler mit gültigem Ausweis (bis 21 Jahre)
und Studierende mit gültigem Ausweis (bis 25 Jahre) 3,00 €. Kinder
bis einschließlich 3 Jahre können das Freibad kostenlos besuchen.
Für die Zugangsregelung und die
Kontaktnachverfolgung wird ein Online-Buchungs- und Bezahlsystem - wie auch im
letzten Jahr - genutzt. Ein Einlassticket kann nur über dieses Buchungssystem
erworben werden. Der Ein- und Auslass erfolgt ausschließlich über den alten
Freibadeingang an der Ecke Bismarckstraße/Straße Am Stadtpark.
Inhaberinnen und Inhaber eines „Leverkusen für alle“ - Passes, einer
Ehrenamtskarte oder einer Jugendleiterkarte haben die Möglichkeit, vor Ort ein
begrenztes Kontingent an Eintrittskarten zu erwerben. Sie tragen ihre
Kontaktdaten in ein zur Verfügung gestelltes Formular ein und tragen sich beim
Verlassen des Bades dort wieder aus.
Der Umfang, in welchem Schwimm- und Spaßbäder sowie Saunen betrieben werden dürfen, richtet sich nach der aktuellen 7-Tage-Inzidenz. Derzeit wird die Stadt Leverkusen der Inzidenzstufe 2 zugeordnet, d.h. die 7-Tage-Inzidenz liegt bei über 35, aber höchstens 50. Sollte die Inzidenz stabil unter dem Wert von 50 bleiben, ist am 28.06.2021 zusätzlich die Öffnung der Schwimmlandschaft des Freizeitbad CaLevornia - getrennt vom Freibadbereich - und der Park-Sauna geplant. Dies wäre bei einer Inzidenz der Stufe 3 mit einem Wert von über 50 nicht bzw. nur für bestimmte Schwimmangebote möglich. Da die Inzidenz in Leverkusen Ende letzter Woche knapp unter 50 lag, möchte der SPL zunächst die Entwicklung des Infektionsgeschehens abwarten und sieht daher von einer zeitgleichen Öffnung der Schwimmlandschaft und der Park-Sauna mit dem Freibad ab.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Siehe Wirtschaftsplan 2021
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Aufgrund der erst vor Kurzem in Kraft getretenen CoronaSchVO mit der Möglichkeit zur umfangreichen Öffnung von Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen und deren Abhängigkeit von der aktuellen Infektionslage konnte die Vorlage zur Einführung einer Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ für das Jahr 2021 nicht rechtzeitig erfolgen. Um eine Öffnung des „Freibad am CaLevornia“ am 14.06.2021 dennoch zu ermöglichen, ist eine dringliche Entscheidung zwingend erforderlich.