Betreff
Bebauungsplan Nr. 11/III "Biesenbach - Lehn" - 1. Änderung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Vorlage
2021/0837
Aktenzeichen
613-26-11-III-1. Änderung-Pri
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.     Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Stellungnahmen I/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen I/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Stellungnahmen I/C) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 5 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

I/B Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

I/B 1    Bezirksregierung Köln/Dezernat 35 - Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie -förderung  

            Zeughausstraße 2 - 10

            50667 Köln  

 

I/B 2    Westnetz GmbH

            Florianstraße 15 - 21

            44139 Dortmund

 

I/B 3    Stadt Burscheid - Stab Stadtentwicklung, Umwelt und Liegenschaften

            Höhestraße 7 - 9

            51399 Burscheid

 

I/B 4    Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW/Niederlassung Köln

            Domstraße 55 - 73

            50668 Köln

 

I/B 5    Deutsche Telekom Technik GmbH

            Ziegelleite 2 - 4

            95448 Bayreuth

 

I/B 6    Stadt Leverkusen/Fachbereich 66 Tiefbau - 660 Verkehrs- und Straßenbauplanung

            Friedrich-Ebert-Straße 17

51373 Leverkusen

 

I/B 7    Stadt Leverkusen/Fachbereich 66 Tiefbau - 661 Verwaltungsabteilung, Beitragswesen und Erschließungsverträge

            Friedrich-Ebert-Straße 17

51373 Leverkusen

 

I/B 8    Kirchenkreis Leverkusen/Verwaltungsamt

            Auf dem Schulberg 8

            51399 Burscheid 

 

I/B 9    Stadt Bergisch Gladbach/FB 6-60 Mobilität und Stadtentwicklung

            Rathaus Bensberg

            Wilhelm-Wagener-Platz

            51429 Bergisch Gladbach

 

I/B 10 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr/Referat Infra I 3

            Fontainengraben 200

            53123 Bonn

 

I/B 11 Stadt Leverkusen/Fachbereich 37 Feuerwehr

            Edith-Weyde-Straße 12

            51373 Leverkusen

 

I/B 12 Polizeipräsidium Köln - Direktion Kriminalität Kriminalprävention/Opferschutz

            Walter-Pauli-Ring 2 - 6

            51103 Köln  

 

I/B 13 Sportpark Leverkusen

            Bismarckstraße 125

            51373 Leverkusen

 

I/B 14 WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH

            Heinrich-von-Stephan-Straße 6

            51373 Leverkusen

 

I/B 15 Stadt Monheim am Rhein - Sachbearbeitung Stadtplanung

            Rathausplatz 2

            40789 Monheim am Rhein

 

I/B 16 Nahverkehr Rheinland GmbH - Regionale Mobilitätsentwicklung

            Glockenkasse 37 - 39

            50667 Köln

 

I/B 17 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - Abteilung Denkmalschutz/Praktische Bodendenkmalpflege

            Endenicher Straße 133

            53115 Bonn

 

I/B 18 GASCADE Gastransport GmbH

            Kölnische Straße 108

            34119 Kassel

 

I/B 19 Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH

            D2-Park 5

            40878 Ratingen

 

I/B 20 Vodafone NRW GmbH

            Postfach 102028

Kassel

 

I/B 21 Wupperverband - Bereich T4 Gewässerentwicklung

            Untere Lichtenplatzer Straße 100

            42289 Wuppertal

 

I/B 22 Bezirksregierung Köln/Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz 

            Robert-Schuman-Straße 51

            52066 Aachen

 

I/B 23 Stadt Leverkusen/Fachbereich 32 Umwelt - Untere Bodenschutzbehörde

            Quettinger Straße 220

            51381 Leverkusen 

 

I/B 24 Rheinisch Bergischer Kreis - Amt 67 Planung und Landschaftsschutz,
Abt. Planung

            Landrat

Postfach 200450

            51434 Bergisch Gladbach

 

I/B 25 Industrie- und Handelskammer zu Köln/Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen

 

I/B 26 Thyssengas GmbH
Emil-Moog-Platz 13
44137 Leverkusen

 

I/B 27 Bezirksregierung Köln/Dezernat 25 (Verkehr - Integrierte Gesamtverkehrs-planung)
Zeughausstraße 2 - 10
50667 Köln

 

I/C Stellungnahmen der städtischen Fachbereiche und Betriebe:

I/C 1   TBL - Technische Betriebe der Stadt Leverkusen (AöR)

            Borsigstraße 15

            51381 Leverkusen

 

I/C 2   Dezernat V - Stabsstelle Mobilität und Klimaschutz

            Elberfelder Haus

            Hauptstraße 101

            51373 Leverkusen

 

I/C 3   Fachbereich 65 Gebäudewirtschaft

            Elberfelder Haus

            Hauptstraße 101

            51373 Leverkusen

 

I/C 4   Fachbereich 62 Kataster und Vermessung - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen

            Barmer Haus

Moskauer Straße 4a

            51373 Leverkusen

 

I/C 5   Fachbereich 30 Recht und Vergabestelle

            Haus-Vorster Straße 8

            51379 Leverkusen

 

I/C 6   Fachbereich 51 Kinder und Jugend

            Goetheplatz 1 - 4

            51379 Leverkusen

 

I/C 7   Fachbereich 40 Schulen

            Goetheplatz 1 - 4

            51379 Leverkusen

 

I/C 8   Fachbereich 02 Konzernsteuerung - 021 Liegenschaften

            Miselohestraße 4

            51379 Leverkusen

I/C 9   EVL - Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

            Overfeldweg 23

            51371 Leverkusen

 

I/C 10 Fachbereich 36 Ordnung und Straßenverkehr

            Haus-Vorster-Straße 8

            51379 Leverkusen

 

2.     Über die während der eingeschränkten, erneuten öffentlichen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. v. m. § 4a Abs. 3 BauGB (Stellungnahmen II/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Stellungnahmen II/C) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 6 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II/A Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

Erneute Stellungnahmen von Seiten der betroffenen Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. 

 

II/B Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Es sind keine erneuten Stellungnahmen eingegangen.

 

II/C Stellungnahmen der städtischen Fachbereiche und Betriebe:

Es wurden keine erneuten Stellungnahmen hervorgebracht.

           

3.     Der Bebauungsplan Nr. 11/III „Biesenbach-Lehn“ - 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung, wird gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBI. S. 674) geändert worden ist, in Verbindung mit

 

·         der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert worden ist, und

·         § 89 Landesbauordnung (BauO NRW), in Kraft getreten am 4. August 2018 und zum 1. Januar 2019 (GV. NRW. 2018 S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086), in Kraft getreten am 22. September 2021, sowie

·         § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022, Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April 2022,

als Satzung beschlossen.

 

4.    Die als Anlage 4 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

           

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Richrath                                            Deppe

Begründung:

 

Lage des Plangebietes:

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 11/III „Biesenbach-Lehn“ - 1. Änderung, im Stadtteil Lützenkirchen gelegen, wird begrenzt im Norden durch das Grundstück mit der Flurstücksbezeichnung Nr. 827, im Westen durch das Grundstück mit der Flurstücksbezeichnung Nr. 822, im Osten durch den Einmündungsbereich der Leineweberstraße ausgehend von der Lützenkirchener Straße und im Süden durch die Lützenkirchener Straße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

Anlass/Ziele und Zwecke der Planung:

Nach dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Altlastenerlass NRW) vom 14.03.2005 ist eine Überprüfung rechtsverbindlicher Bebauungspläne mit der Zielsetzung erforderlich, mögliche Auswirkungen von Bodenbelastungen in bestehenden Bebauungsplänen zu ermitteln. Ferner sind nach dem Altlastenerlass NRW sowie gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB Altlasten in einem Bebauungsplan als Flächen mit erheblichen, schädlichen Bodenveränderungen parzellenscharf zu kennzeichnen.

 

Für die Stadt Leverkusen ergibt sich aus den Anforderungen des Altlastenerlasses NRW ein erhöhter Regelungsbedarf, da die Kennzeichnung von Bodenbelastungen in älteren Bebauungsplänen zum Teil unzureichend oder gänzlich fehlend ist. Die davon betroffenen Bebauungspläne müssen eine Rechtsbereinigung erfahren. Hierzu sind entsprechende Änderungsverfahren einzuleiten, um der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungspflicht nachzukommen sowie eine sachgerechte Nutzung der betroffenen Flächen sicherzustellen.   

 

Aufgrund der Bedeutsamkeit der Thematik Altlasten wurde zur Konkretisierung der Altlastenverdachtsflächen im gesamten Stadtgebiet eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe „AG Altlasten/Bauleitplanung“ gebildet. Das Ziel der Arbeitsgruppe bestand darin, zu ermitteln, welche Bebauungspläne von schädlichen Bodenveränderungen betroffen sind. Die aus den Untersuchungen resultierenden Ergebnisse wurden in einem „Konzept der Gemeinde“, wie es der Altlastenerlass NRW vorsieht, zusammengefasst. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund limitierter, personeller Kapazitäten eine zeitgleiche Überarbeitung aller betroffener Bebauungspläne nicht darstellbar ist, wird bis zur förmlichen Änderung der Bebauungspläne auf das jeweilige Vorkommen von erheblichen Bodenbelastungen informell hingewiesen. 

 

Die Stadt Leverkusen verfolgt nunmehr die städtische Zielsetzung, sukzessive für die von schädlichen Bodenveränderungen betroffenen Bebauungspläne ein Änderungsverfahren konform den rechtlichen Anforderungen des BauGB sowie dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) einzuleiten. Hierdurch erfüllt die Stadt Leverkusen die Pflicht, nach dem bauleitplanerischen Vorsorgeprinzip zu handeln, um zu gewährleisten, dass auf den von schädlichen Bodenveränderungen betroffenen Grundstücken keine Gefahr, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.

 

Die Kennzeichnung des Flurstückes Nr. 676 als Fläche, dessen Boden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, bildet den städtebaulichen Anlass zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/III „Biesenbach-Lehn“.

Das Ziel der Kennzeichnung besteht darin, für die nachfolgenden baulichen oder sonstigen Nutzungen auf dem Grundstück auf die Gefahr einer Bodenbelastung und die erforderlichen Berücksichtigungen hinzuweisen.

 

Verfahren:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen (SPB) hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11/III „Biesenbach-Lehn“ - 1. Änderung beschlossen. Zugleich wurde in der Sitzung der Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst (Vorlage Nr. 2021/0587). Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde am 02.08.2021 öffentlich bekannt gemacht. Der Beteiligungszeitraum war vom 10.08.2021 bis einschließlich 13.09.2021. Während des Beteiligungszeitraumes konnten die Planzeichnung des Bebauungsplans, die Begründung sowie weitere Unterlagen im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen) sowie über die Internetseite der Stadt Leverkusen eingesehen werden. Zeitgleich zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen betrafen im Wesentlichen die Aspekte:  

 

-       Löschwasserversorgung sowie die Zugänglichkeit der Grundstücke und der baulichen Anlagen für die Feuerwehr,

-       der Verweis auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) [Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern]
sowie

-       städtebauliche Kriminalprävention.

 

Stellungnahmen der städtischen Fachbereiche und Betriebe

Vonseiten der städtischen Fachbereiche und Betriebe wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen zu den nachfolgenden Themen hervorgebracht:

 

-       Versorgungsleitungen (Strom, Telekommunikation, Fernwärme sowie Gas/Wasser).    

 

Redaktionelle Änderungen der Begründung zum Satzungsbeschluss
Die Bezeichnung des Gliederungspunktes 3.7 im Teil A der Begründung wurde im Nachgang der öffentlichen Auslegung redaktionell geändert.

 

·    Textbaustein zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung: „Gesamtstädtische Seveso II-Richtlinie“

·    Textbaustein nach der öffentlichen Auslegung: „Gesamtstädtisches Seveso-II-Konzept“  

 

Der Textbaustein des Gliederungspunktes 3.7 im Teil A der Begründung wurde im Nachgang der öffentlichen Auslegung redaktionell geändert.

 

·    Textbaustein zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung: „Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt nicht in einem Betriebsbereich sowie im Radius der Planungszone A und B des gesamtstädtischen Seveso II-Konzepts“.

·    Textbaustein nach der öffentlichen Auslegung: „Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt außerhalb von potentiellen Gefahrenbereichen des gesamtstädtischen Seveso-II-Konzepts. Folglich sind in diesem Bereich keine weitergehenden (Schutz-)Maßnahmen erforderlich“. 

 

Zur vorsorglichen Behebung eines möglichen Verkündungsmangels im Bebauungsplan Nr. 11/III „Biesenbach-Lehn“ (Rechtskraft: 15.11.2005) bedarf es einer erneuten Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses. Hierzu wurde der Gliederungspunkt 3.6 im Teil A der Begründung ergänzt. Aufgrund der vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - Abteilung Denkmalschutz/Praktische Bodendenkmalpflege eingereichten Stellungnahme vom 03.09.2021 wurde in die Begründung und die Planzeichnung des Bebauungsplans ein Hinweis auf „Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern“ aufgenommen. In die Begründung und die Planzeichnung des Bebauungsplans wurde ein Hinweis auf die Einsehbarkeit von einschlägigen DIN-Vorschriften aufgenommen.  

 

Ergänzung des Bauleitplans
Die Stellungnahme der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) vom 16.08.2021 hat eine inhaltliche Ergänzung des Bauleitplans zur Folge. In der rechtlichen Konsequenz wurde hiermit eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich. Da die Ergänzung des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, wurde eine eingeschränkte, erneute Beteiligung durchgeführt. Die erneute Einholung der Stellungnahmen beschränkte sich gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die betroffene Öffentlichkeit (Eigentümer des Grundstückes der Gemarkung Lützenkirchen/Flur 15/Flurstück 676) sowie die von der Änderung des Bauleitplans berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (EVL).

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wurde die Dauer der eingeschränkten, erneuten Beteiligung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt. Die eingeschränkte, erneute Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 04.07.2022 bis einschließlich 20.07.2022.  

 

 

Stellungnahmen zur eingeschränkten, erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

Während der eingeschränkten, erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen hervorgetragen. 

 

Stellungnahmen zur eingeschränkten, erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die eingeschränkte, erneute Beteiligung reduziert sich auf den durch die Änderung des Bauleitplans berührten Betroffenenkreis. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gehören nicht zu dem ermittelten Betroffenenkreis. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden somit nicht erneut beteiligt.

 

Stellungnahmen zur eingeschränkten, erneuten Beteiligung der städtischen Fachbereiche und Betriebe
Gegenüber der erneuten, eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB wurden keine Bedenken hervorgebracht. 

 

Die zur eingeschränkten, erneuten Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen betreffen nicht die Grundzüge der Planung. Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes zum Satzungsbeschluss ist nicht erforderlich. 

 

Weiteres Vorgehen:

Nachfolgend ist angestrebt, den Beschluss über die Satzung des Bebauungsplans Nr. 11/III „Biesenbach-Lehn“ - 1. Änderung sowie die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zu fassen.  

 

Hinweise:

Der Bebauungsplanentwurf (Anlage 3 der Vorlage) wird nur im Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt.
Im Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen sind zudem sämtliche Anlagen in farbiger und maßstabsgerechter Darstellung einzusehen.  

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 


II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um im laufenden Turnus noch einen Beschluss herbeizuführen, wird die Vorlage nach erfolgten Abstimmungen zum Nachtragstermin eingebracht.