- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1.
Der Flächennutzungsplan
wird im Stadtteil Quettingen im Teilbereich "Maurinusstraße"
geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2) zu entnehmen.
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß
§ 3
Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
(Äußerungen I/B und I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf
der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
I/A Äußerungen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I/A 1. Äußerung 1 - Schreiben Mail
I/A 2. Äußerung 2 - Sammelschreiben mit 653 Unterschriften
I/A 3. Äußerung 3 – Schreiben
I/A 4. Äußerung 4 – Schreiben mit 10 Fotos
I/A 5. Äußerung 5 - Mail
I/A 6. Äußerung 6 – Schreiben an OB Richrath
I/B Äußerungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I/B 1: Bezirksregierung Arnsberg
I/B 2: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG
I/B 3: Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb
I/B 4: LVR-Amt
Bodendenkmalpflege im Rheinland
I/B 5: NABU – Stadtverb. Leverkusen, BUND Bund für Umwelt u.Naturschutz Deutschland e.V. und LNU Landesgem.
Naturschutz und Umwelt
I/B 6: Telekom
I/B 7: Vodafone GmbH
I/B 8:
Bezirksregierung Düsseldorf -
Kampfmittelbeseitigungsdienst
I/C Äußerungen der Fachbereiche und Betriebe
I/C 1: Fachbereich 32 - UmweltI/
I/C 2: Fachbereich
37 Feuerwehr Abt. 372 –
Gefahrenvorbeugung
I/C 3: Fachbereich 36 – Bürger und Straßenverkehr
I/C 4: TBL – Technische Betriebe Leverkusen
3.
Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes in Quettingen im
Bereich "Maurinusstraße" (Anlage 2 der Vorlage) einschließlich der
Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als
Entwurf beschlossen.
4. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.
Die Beschlussfassung erfolgt
vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Molitor Lünenbach
(zugleich in Vertretung für die
Dezernentin für Planen und Bauen)
Begründung:
·
Planungsanlass:
Der Planbereich der Flächennutzungsplanänderung ist geprägt
durch den mitten im Stadtteil Quettingen ansässigen Betrieb zur Herstellung und
Verarbeitung von Wellpappe und Kartonagen der Firma Wellpappenwerk Franz
Gierlichs GmbH & Co. KG. Aufgrund einer deutlich vermehrten Nachfrage nach
Einlagerung und schneller Verfügbarkeit von Verpackungsmaterial muss die Firma die
Lagerkapazitäten am Standort deutlich erweitern und den Versandbereich neu
strukturieren. Geplant ist daher ein neues Hochregallager und eine unmittelbar
angeschlossene Versandhalle mit
Laderampen.
Ausgehend von der zur Zeit der Gründung des Unternehmens vor ca. 115 Jahren, bestehenden relativen Alleinlage hat sich mittlerweile eine Situation entwickelt, in der der Unternehmensstandort einschließlich seiner vorgesehenen Erweiterungsfläche im Norden inmitten eines verdichteten Siedlungsbereiches liegt, welcher im unmittelbaren Umfeld auch schutzbedürftige Wohnnutzungen umfasst. Daraus ergibt sich eine besondere Planungsaufgabe. Einerseits sollen die plausiblen standortbezogenen Erweiterungsabsichten des Unternehmens nach Möglichkeit realisiert werden, andererseits müssen die Anforderungen an eine Bauleitplanung inmitten einer Gemengelage unter Berücksichtigung der berechtigten Schutzinteressen der Nachbarschaft erfüllt werden.
·
Ziel + Zweck der
Änderung des FNP:
Der Geltungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplans Stadtteil Quettingen Bereich Maurinusstraße ist überwiegend als eingeschränktes Gewerbegebiet (GE*) und im nördlichen Randbereich als Grünfläche ohne Zweckbestimmung dargestellt. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wird dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB mit einer Herleitung der beabsichtigten Festsetzung SO „Wellpappenwerk“ aus der bisherigen GE* Darstellung nicht ausreichend Genüge getan. Daher soll eine Änderung in ein Sondergebiet „Wellpappenwerk“ im Parallelverfahren durchgeführt werden. In diesem Zuge wird auch die Grünflächendarstellung so angepasst, dass die optische Trennung zwischen Gewerbebetrieb und unmittelbar angrenzender Wohnbebauung im Erweiterungsbereich durchgehend weiterhin gegeben ist. Insgesamt zielt die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes zwar auf eine Veränderung der planungsrechtlichen Darstellungen, jedoch nicht auf eine Veränderung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Geltungsbereiches.
·
Verfahrensstand:
Aus Gründen der Rechtssicherheit und -eindeutigkeit wird die 26. Änderung des FNP im Bereich Maurinusstraße im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 256/II „Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ aufgestellt.
·
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentlichen Aushang des
vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 35/II „Quettingen - Wellpappenwerk Gierlichs
nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ mit dazugehörigem Vorhaben-
und Erschließungsplan auf Grundlage
des § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 15.06.2020 bis 24.07.2020 im
Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und
über die Internetseite der Stadt Leverkusen. Parallel wurden die Träger
öffentlicher Belange und die Fachbereiche und Betriebe der Stadt Leverkusen
beteiligt.
Schwerpunkt der Äußerungen aus der Öffentlichkeit bildeten folgende Themen:
· Verkehr / Schwerlastverkehr im Wohngebiet / Verkehrssicherheit
· Gewerbelärm
· Städtebauliche Integration der Baukörper
· Widerspruch FNP bzgl. der Gründarstellung
· Missachtung Trennungsgebot
· Stadtklimatische Auswirkungen / Verschattung.
Grundsätzliche Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden nicht vorgetragen.
Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB
kann von der Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden, wenn diese bereits
zuvor auf einer anderen Grundlage erfolgt ist. Eine frühzeitige Beteiligung der
Änderung des Flächennutzungsplans wäre inhaltlich lediglich eine formale
Wiederholung der für das Bebauungsplanverfahren durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4
Abs. 1 BauGB für das parallel betriebene Bebauungsplanverfahren wird daher als
frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB für das Änderungsverfahren
des Flächennutzungsplans gewertet.
Aus
Gründen der Eindeutigkeit werden die Äußerungen aus der frühzeitigen
Beteiligung im Bebauungsplanverfahren V 35/II „Quettingen -
Wellpappenwerk Gierlichs nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ im Hinblick auf die Relevanz für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren
geprüft und abgewogen.
·
Weiteres Vorgehen
Auf der Grundlage des Entwurfes der 26.
Änderung des FNP soll die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie der
umweltrelevanten Stellungnahmen, Gutachten und sonstigen Unterlagen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB durch Aushang im Verwaltungsgebäude der
Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) durchgeführt werden. Der
Entwurf wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht für die Dauer eines
Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich ausgelegt.
Zudem können die o. g. Dokumente zur Auslegung über die Internetseite der
Stadt Leverkusen eingesehen werden. Die Öffentlichkeit hat hierbei die
Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Parallel zur öffentlichen Auslegung
werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB beteiligt.
Gemäß dem seit 29.05.2020 in Kraft
getretenen Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und
Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
(Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) kann es zu Abweichungen der üblichen
Modalitäten im Hinblick auf die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie
der umweltrelevanten Stellungnahmen, Gutachten und sonstigen Unterlagen sowie
bezüglich Beratungen, Koordinationen und Konsultationen kommen. Detaillierte
Informationen zu Art und Umfang der öffentlichen Auslegung werden mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.
Im Nachgang der öffentlichen Auslegung soll,
sofern keine Änderungen des Bauleitplanes erforderlich werden, dem Rat der
Stadt Leverkusen ein Beschlussentwurf über die Abwägung sämtlicher im Rahmen des
Planverfahrens eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss) vorgelegt
werden. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Maurinusstraße erfolgt
im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr.
256/II "Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich
Maurinusstraße" (siehe auch Vorlage Nr. 2020/0026).
Hinweis: Aufgrund aktueller Schutzmaßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) kann es zu weiteren Vorgaben in Bezug auf den öffentlichen Aushang der Planung (Terminabsprachen, Schutzmaßnahmen oder Schutzvorrichtungen) kommen, die im Rahmen der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen bekanntgemacht werden. Aus Datenschutzgründen werden in allen öffentlich zugänglichen Vorlagen die persönlichen Daten der Bürger geschwärzt bzw. anonymisiert.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister,
Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten
Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |