Beschlussentwurf:

 

1.    Dem Erweiterungsbau für G9 und dem Ersatzbau für das Containergebäude am Lise-Meitner-Gymnasium, Am Stadtpark 50 in Leverkusen wird zugestimmt.

 

2.    Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung ist auf der Grundlage der
Entwurfsplanung fortzuführen.

 

3.    Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen gemäß
Kostenberechnung 12.495.000 Euro, einschließlich Mehrwertsteuer.

 

4.    Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel sind im Finanzplan unter der Finanzstelle 65000170011164, Finanzposition 783100, bereitgestellt.

 

5.    Die Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung durchzuführen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                In Vertretung

Adomat                                                         Deppe

(zugleich in Vertretung                              (zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)                           des Stadtkämmerers)

Begründung:

 

Am 22.03.2020 hat der Rat der Stadt Leverkusen dem Planungsbeschluss mit der Vorlage Nr. 2020/0226 zum Erweiterungsbau des Lise- Meitner-Gymnasium für G9 und als Ersatz für das Containergebäude zugestimmt. Flankierend ergänzt wird diese Vorlage durch den Sachstandsbericht zu G9 mit der Vorlage Nr. 2018/2415 „Gesetz zur Neuregelung der Bildungsgänge am Gymnasium - Konzeption zur Herstellung der Rahmenbedingungen“ und mit den Vorlagen Nr. 2019/2724 und Nr. 2020/0263 zu Maßnahmen zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung.

 

Bestand:

Der Gebäudekomplex des Lise-Meitner-Gymnasiums besteht aus mehreren, in unterschiedlichen Baujahren erstellten Gebäudetrakten. Die ältesten Gebäude entstanden in den 1950er Jahren, weitere Erweiterungen folgten, zuletzt erhielt die Schule im Jahr 2011 mit einem neuen Mensabereich eine bauliche Ergänzung. In den vergangenen Jahren erfolgte bereits die Sanierung der Gebäudetrakte 1, 2 und 3, einschließlich Pausenhalle sowie die Sanierung der Turnhalle und der Sporthalle.

 

Planung:

Zurzeit sind 13 Klassen des Gymnasiums in einem angemieteten Containergebäude auf dem Schulgrundstück untergebracht. Das Containergebäude gilt als temporäres Bauwerk und ist in absehbarer Zeit zu räumen und zurückzubauen. Für das Containergebäude ist Ersatz in Form eines Neubaus zu schaffen.

 

Die Rückkehr des gymnasialen Bildungsgangs zu G9 ist durch das Land NRW beschlossen. Aufgrund dieser Entscheidung und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen wird zusätzlicher Schulraum erforderlich. Der zusätzliche Raumbedarf für G9 ist ebenfalls im Neubau abzubilden. Die Schule verfügt derzeit über 2 Informatikräume. Dies ist schon jetzt nicht ausreichend für ein 5-zügiges Gymnasium. Ein weiterer Raum wird benötigt. Die Schule möchte am „Modellvorhaben Informatik“ teilnehmen, wo Kinder der Klassen 5 und 6 Grundkenntnisse im Fach Informatik erhalten. Darüber hinaus wird ein Informatik-Leistungskurs angeboten.

 

Auf einen dezentralen Raum für Lehrkräfte im Neubau soll verzichtet werden. Stattdessen ist vorgesehen, im Verwaltungsbereich den vorhandenen Raum zu erweitern. Da hierfür ein Lehrerinnen-/Lehrerarbeitsbüro aufgelöst werden muss, sollen im Neubau weitere Lehrer- und Lehrerinnenarbeitsplätze entstehen. Durch den Einbau eines Aufzugs als auch von barrierefreien WCs wird der Erweiterungsbau auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich gemacht.

 

Auf dem Schulgrundstück soll der geplante Neubau südlich des Hauptgebäudes entstehen. Die Geschosse werden über das zentral liegende und zum Boulevard orientierte Treppenhaus erschlossen. Durch den im Treppenhaus angeordneten Aufzug sind alle Geschosse barrierefrei erreichbar. In den Geschossen befinden sich fünf jeweils ca. 70 m² große Klassenräume mit einem dazwischen geschalteten ca. 60 m² großen Multifunktionsraum. An den Kopfseiten der Geschosse, ebenfalls am Boulevard orientiert, gruppieren sich der Informatikraum und die Sanitärräume, die sich über 3 Geschosse erstrecken.

 

In der Mitte des Gebäudes befinden sich verteilt Lerninseln, der Lehrmittelraum, die WC-Anlage für Lehrer und Lehrerinnen, ein Putzmittelraum, ein Lager und Technikräume. Das geplante „Cluster“ ist als offene Lernlandschaft konzipiert. Im „Cluster“ sind die Verkehrs- und Erschließungsflächen als zusätzliche Aufenthaltsbereiche für die Nutzenden und als Orte des differenzierten Lernens, alleine oder in Kleingruppen, berücksichtigt. Von hier aus werden auch die Stammklassenräume und die transparenten, zwischengeschalteten Multifunktionsräume erschlossen.

 

Mit Umsetzung des Raumprogrammes entstehen, bezogen auf den Unterrichtsbereich, folgende zusätzliche Räume:

 

Klassenräume                                                                                                        18 Stück,

Informatikräume                                                                                                       3 Stück,

Multifunktionsräume                                                                                               3 Stück,

Clusterräume                                                                                                            6 Stück.

 

Klimaschutz:

Der Wärmeschutz der Gebäudehülle wird die gesetzlichen Mindestanforderung des Gebäudeenergiegesetztes unterschreiten. Es soll ein KfW Effizienzhaus 55 umgesetzt werden. Die Räume werden über eine hoch effiziente zentrale, raumlufttechnische Anlage belüftet, die mit einer über 80%igen Wärmerückgewinnung (WRG) ausgestattet werden soll. Darüber hinaus ist zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes (Hitzeschutz, Überhitzung) eine adiabate Kühlung geplant. Die Beleuchtung wird hoch effizient mit LED Technik mit Präsenzmeldern und tageslichtabhängiger Steuerung ausgestattet.

 

Das Flachdach des erweiternden Boulevards und das Dach des Neubaus erhalten eine extensive Dachbegrünung. Auf dem benachbarten Dach der 3-fach Sporthalle wird eine Photovoltaikanlage realisiert. Als Energieträger wird die vorhandene Fernwärme genutzt, die einen sehr guten Primärenergiefaktor aufweist. Die Beheizung der Räume soll mit einer Niedertemperaturfußbodenheizung geregelt werden. Die Räume im Neubau sollen bedarfsgerecht über CO2 -Sensortechnik gesteuert werden.

 

Nutzfläche:

Die Nutzfläche ohne Technik- und Verkehrsfläche beträgt insgesamt 2.099,32 m².

EG:     = 744,24 m².

1.OG: = 672,90 m².

2.OG: = 682,18 m².

 

Kosten:

Die Kosten betragen nach Kostenberechnung 12.495.000,00 €, einschließlich Mehrwertsteuer.

 

Förderung:

Im Rahmen der weiteren Umsetzung der Maßnahme werden Fördergelder für G9 und zur Förderung für Nachhaltigkeit beantragt.

 

Fortführung der Planung:

Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen ab Leistungsphase 4 gemäß Honorarordnung (HOAI) an folgende externe Büros weiter zu beauftragen:

 

Objektplanung:                                             Hahn Helten Architektur, Aachen.

Tragwerksplanung:                                     Ingenieurbüro Müller+Raring, Leverkusen.

Bauphysik/Energiepass:                            Ingenieurbüro Thor, Bergisch-Gladbach.

Planung HLS:                                              Soethout Ingenieure, Köln.

Planung Elektro:                                          Weigelt Ingenieurgesellschaft, Köln.

 

Es ist beabsichtigt, die bauliche Umsetzung durch ein Generalunternehmen durchführen zu lassen.

 

Außenanlagen:

Die Außenanlagen werden in der separaten Vorlage Nr. 2021/0869 erfasst, welche parallel beraten wird.

 

Terminplanung:

Nach Fertigstellung der Planung ist vorgesehen, Anfang 2023 mit der Ausführung zu beginnen, die Fertigstellung ist für Ende 2024 vorgesehen.

 

Abstimmung mit den Nutzenden:

Die Planung ist mit dem Fachbereich Schulen sowie der Schule abgestimmt.

 

Planunterlagen:

Die Anlagen liegen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern des Rates als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Zudem besteht für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auf der städtischen Homepage ebenfalls alle öffentlichen Unterlagen einsehen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 65000170011164 Finanzposition/en: 783100

Auszahlungen für die Maßnahme: 12.495.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm: Förderung G9; Nachhaltigkeit

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 249.900 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Herr Krings ( 20 12

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat zum Haushalt 2022 und einer eventuell einzuholenden Genehmigung (vorl. HH-Führung) durch die Aufsichtsbehörde.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein