Beschlussentwurf:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den
Prüfungsbericht der gpaNRW vom 08.07.2021 sowie die Stellungnahme der
Verwaltung zur Kenntnis und unterrichtet den Rat über die wesentlichen Inhalte
des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss (§
105 Abs. 6 Satz 3 GO NRW) spricht die Empfehlung aus, die
Prüfungsfeststellungen und -hinweise der gpaNRW im Abgleich der Stellungnahmen
aus der Verwaltung weiterzuverfolgen, sofern Verbesserungspotenziale, Synergien
und andere begünstigende Faktoren darin begründet liegen. Die Abhängigkeiten zu
ggf. personellen Konsequenzen sind dabei entsprechend sorgfältig auszuloten.
2.
Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss nimmt
die Inhalte zur Kenntnis.
3. Der Rat beauftragt nach § 105 Abs. 7 GO NRW die Verwaltung gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nach Ziffer 1 zu verfahren und die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht der gpaNRW und der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
zu Beschlussentwurf Nr. 1: Kenntnis genommen gemäß § 2 Abs. 7 RPO:
Der Leiter des Fachbereichs
Rechnungsprüfung und Beratung
gezeichnet:
Krämer
Begründung:
1. Grundsätzliches zur Prüfung durch die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW)
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die finanzwirtschaftliche Analyse steht dabei im Vordergrund. Grund dafür ist die schwierige Finanzlage der Kommunen und der gesetzliche Anspruch, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen. Schwerpunkt der Prüfung sind Vergleiche von Kennzahlen. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. Daneben werden im aktuellen Bericht landesweite Entwicklungen zu einzelnen Themenschwerpunkten dargestellt. In der aktuellen Prüfung „Informationstechnik“ werden die kreisfreien Städte miteinander verglichen, das Vergleichsjahr ist 2018.
Der Aufbau des Berichtes folgt einer festen Struktur:
Wertung: |
Einleitend trifft die gpa NRW eine wertende
Aussage zu ihrem Prüfungsergebnis innerhalb eines Abschnitts. Wertungen, die
eine Stellungnahme nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW der Kommune notwendig machen,
bezeichnet die gpaNRW als Feststellung. |
Sollvorstellung: |
Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und
das Prüfungsziel im folgenden Abschnitt dar. Sie ist allgemein formuliert und
grundsätzlich für alle Kommunen gültig, z. B. auf Basis der Gesetzeslage. Die
Sollvorstellung ist kursiv gedruckt. |
Analyse: |
Im Anschluss an die Sollvorstellung analysiert die gpaNRW die
individuelle Situation in der geprüften Kommune. |
Empfehlungen: |
Letztlich werden die bei der Prüfung erkannten Verbesserungspotenziale
als Empfehlung ausgewiesen. |
Feststellungen: |
Feststellungen, die eine Stellungnahme der
Kommune während des Prüfungsverfahrens erfordern (z. B. ein
festgestellter Rechtsverstoß), werden im Prüfungsbericht mit einem Zusatz gekennzeichnet. |
Der Bericht soll den Vergleich innerhalb NRW aufzeigen und den einzelnen Kommunen Hinweise geben, an welchen Stellen aus Sicht der gpaNRW Verbesserungspotenziale bestehen. Die Wertung der Ergebnisse obliegt alleine den Kommunen.
2. Prüfungsverlauf und Inhalt
Ab Oktober 2018 fand die Prüfung in dem Bereich „Informationstechnik“ statt. Datengrundlage für die finanzwirtschaftliche Prüfung bildete das Haushaltsjahr 2018.
Inhalte der Prüfung sind:
· IT-Betriebsmodell,
· IT-Kosten,
· Sachstand Digitalisierung/E-Government,
· Prozessmanagement,
· IT-Sicherheit,
· Datenschutz,
· örtliche Rechnungsprüfung.
Die Koordination bzw. Begleitung der Untersuchung ist durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) erfolgt. Folgendes Vorgehensmodell fand statt:
· Die Lieferung der Daten erfolgte auf Basis der Monatsrechnungen der ivl und den Zahlungsströmen aus dem Haushalt.
· Ergänzende weitere Informationen zu den o.g. Themenbereichen in Papierform/Digitalformat geliefert.
· Zu jedem Aufgabenbereich fanden Interviews zwischen der gpa und dem FB 11 bzw. den weiteren Beteiligten statt.
· Die Einbindung der weiteren betroffenen Bereiche erfolgte ebenfalls durch den FB 11.
· Der FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung - wurde ohne Beteiligung des FB 11 geprüft.
3. Prüfungsergebnis
Im Sinne der Systematik sind von der gpaNRW folgende Feststellungen getroffen worden:
·
Das
IT-Betriebsmodell bietet der Stadt Leverkusen eine gute Grundlage, um ihre
Informationstechnik bedarfsgerecht zu steuern. Allerdings schöpft sie ihre
Möglichkeiten, insbesondere aus Kostensicht, nicht voll aus.
·
Die IT-Kosten
der Stadt Leverkusen sind hoch, auch unter Berücksichtigung relativierender
Faktoren. Als Kennzahl bildet die gpaNRW die „IT-Kosten je Arbeitsplatz mit
IT-Ausstattung der Kernverwaltung“ ab.
·
Die Stadt
Leverkusen hat die rechtlichen Anforderungen des EGovG überwiegend erfüllt.
·
Die Stadt
Leverkusen hat einen Rechnungsbearbeitungsprozess etabliert, der in weiten
Teilen technisch unterstützt wird. Die Effizienz könnte allerdings noch
gesteigert werden.
·
Das
Prozessmanagement der Stadt Leverkusen wird den Anforderungen an die weitere
digitale Transformation noch nicht gerecht.
·
Die Stadt
Leverkusen profitiert erheblich von der Infrastruktur und Organisation des
IT-Dienstleisters ivl. Es bestehen nur wenige Optimierungsmöglichkeiten für ein
noch höheres IT-Sicherheitsniveau.
·
Die Stadt
Leverkusen hat Defizite bei der Umsetzung der DSGVO.
·
Die
Rahmenbedingungen für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Leverkusen lassen
keine hinreichende Prüfung der IT zu. Auch die übrigen Prüfhandlungen könnten
durch gezielte IT-Unterstützung effizienter erfolgen.
Dem Verwaltungsvorstand Leverkusen sowie der Leitung des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung wurden am 06.07.2021 die wesentlichen Prüfungsergebnisse (Anlage) vorgestellt. Auf der Basis dieser Beratungen wurde der endgültige Ergebnisbericht am 08.07.2021 an Herrn Oberbürgermeister Richrath versendet (Anlage).
4. Umgang mit dem Ergebnis der überörtlichen Prüfung
Mit den beigefügten Anlagen werden die zuständigen Gremien der Stadt Leverkusen über den Inhalt des Prüfungsberichts informiert (§ 105 Abs. 5 S. 2 GO NRW) und die Stellungnahme der Verwaltung zu den oben dargestellten Empfehlungen an die gpaNRW aufgezeigt. Die Reihenfolge gibt die Angaben der gpaNRW wieder.
· Die Stadt Leverkusen nimmt zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichts nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung.
·
Die
Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW sind wertvolle Anregungen, die eine
weitere Befassung verdienen. Verbesserungspotenziale, Synergien und andere
begünstigende Faktoren sind weiterzuverfolgen und ins Verhältnis benötigter
Ressourcen und personeller Konsequenzen zu setzen.
·
Hierdurch soll -
unabhängig von der im § 105 GO NRW verankerten Pflicht zur Stellungnahme - die
Wirkung der Prüfungsergebnisse und die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen
für die Verwaltung verstärkt werden.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 27.09.2021, beraten die Ausschussmitglieder über den vorgelegten Prüfbericht der gpaNRW nach § 105 Abs. 5 Satz 2 GO NRW. Es ist ein kurzer Vortrag durch die gpa NRW geplant. Die Prüfer der gpa NRW stehen anschließend für Rückfragen zur Verfügung. Eine Präsentation im Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist nicht vorgesehen.
Der Rat der Stadt Leverkusen wird für die Ratssitzung am 04.10.2021 über das Ergebnis der Beratungen und die Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses informiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Erfordernis entsprechender verwaltungsinterner Abstimmungen.