Betreff
Überörtliche Prüfung der Stadt Leverkusen im Jahr 2021 (Informationstechnik) durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) auf der Basis des § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Vorlage
2021/0865
Aktenzeichen
110-42-11/04-10-wl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der gpaNRW vom 08.07.2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und unterrichtet den Rat über die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratung.

Der Rechnungsprüfungsausschuss (§ 105 Abs. 6 Satz 3 GO NRW) spricht die Empfehlung aus, die Prüfungsfeststellungen und -hinweise der gpaNRW im Abgleich der Stellungnahmen aus der Verwaltung weiterzuverfolgen, sofern Verbesserungspotenziale, Synergien und andere begünstigende Faktoren darin begründet liegen. Die Abhängigkeiten zu ggf. personellen Konsequenzen sind dabei entsprechend sorgfältig auszuloten.

2.    Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss nimmt die Inhalte zur Kenntnis.

3.    Der Rat beauftragt nach § 105 Abs. 7 GO NRW die Verwaltung gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nach Ziffer 1 zu verfahren und die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht der gpaNRW und der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Richrath                                           Molitor

 

 

zu Beschlussentwurf Nr. 1: Kenntnis genommen gemäß § 2 Abs. 7 RPO:

Der Leiter des Fachbereichs

Rechnungsprüfung und Beratung

gezeichnet:

Krämer

Begründung:

 

1.    Grundsätzliches zur Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW)

Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die finanzwirtschaftliche Analyse steht dabei im Vordergrund. Grund dafür ist die schwierige Finanzlage der Kommunen und der gesetzliche Anspruch, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen. Schwerpunkt der Prüfung sind Vergleiche von Kennzahlen. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

 

Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. Daneben werden im aktuellen Bericht landesweite Entwicklungen zu einzelnen Themenschwerpunkten dargestellt. In der aktuellen Prüfung „Informationstechnik“ werden die kreisfreien Städte miteinander verglichen, das Vergleichsjahr ist 2018.

 

Der Aufbau des Berichtes folgt einer festen Struktur:

 

Wertung:

Einleitend trifft die gpa NRW eine wertende Aussage zu ihrem Prüfungsergebnis innerhalb eines Abschnitts. Wertungen, die eine Stellungnahme nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW der Kommune notwendig machen, bezeichnet die gpaNRW als Feststellung.

Sollvorstellung:

Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und das Prüfungsziel im folgenden Abschnitt dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Kommunen gültig, z. B. auf Basis der Gesetzeslage. Die Sollvorstellung ist kursiv gedruckt.

Analyse:

Im Anschluss an die Sollvorstellung analysiert die gpaNRW die individuelle Situation in der geprüften Kommune.

Empfehlungen:

Letztlich werden die bei der Prüfung erkannten Verbesserungspotenziale als Empfehlung ausgewiesen.

Feststellungen:

Feststellungen, die eine Stellungnahme der Kommune während des Prüfungsverfahrens erfordern (z. B. ein festgestellter Rechtsverstoß), werden im Prüfungsbericht mit einem Zusatz gekennzeichnet.

 

Der Bericht soll den Vergleich innerhalb NRW aufzeigen und den einzelnen Kommunen Hinweise geben, an welchen Stellen aus Sicht der gpaNRW Verbesserungspotenziale bestehen. Die Wertung der Ergebnisse obliegt alleine den Kommunen.

 

2.    Prüfungsverlauf und Inhalt

Ab Oktober 2018 fand die Prüfung in dem Bereich „Informationstechnik“ statt. Datengrundlage für die finanzwirtschaftliche Prüfung bildete das Haushaltsjahr 2018.

 

Inhalte der Prüfung sind:

 

·         IT-Betriebsmodell,

·         IT-Kosten,

·         Sachstand Digitalisierung/E-Government,

·         Prozessmanagement,

·         IT-Sicherheit,

·         Datenschutz,

·         örtliche Rechnungsprüfung.

 

Die Koordination bzw. Begleitung der Untersuchung ist durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) erfolgt. Folgendes Vorgehensmodell fand statt:

 

·         Die Lieferung der Daten erfolgte auf Basis der Monatsrechnungen der ivl und den Zahlungsströmen aus dem Haushalt.

·         Ergänzende weitere Informationen zu den o.g. Themenbereichen in Papierform/Digitalformat geliefert.

·         Zu jedem Aufgabenbereich fanden Interviews zwischen der gpa und dem FB 11 bzw. den weiteren Beteiligten statt.

·         Die Einbindung der weiteren betroffenen Bereiche erfolgte ebenfalls durch den FB 11.

·         Der FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung - wurde ohne Beteiligung des FB 11 geprüft.

 

3. Prüfungsergebnis

Im Sinne der Systematik sind von der gpaNRW folgende Feststellungen getroffen worden:

 

·         Das IT-Betriebsmodell bietet der Stadt Leverkusen eine gute Grundlage, um ihre Informationstechnik bedarfsgerecht zu steuern. Allerdings schöpft sie ihre Möglichkeiten, insbesondere aus Kostensicht, nicht voll aus.

 

·         Die IT-Kosten der Stadt Leverkusen sind hoch, auch unter Berücksichtigung relativierender Faktoren. Als Kennzahl bildet die gpaNRW die „IT-Kosten je Arbeitsplatz mit IT-Ausstattung der Kernverwaltung“ ab.

 

·         Die Stadt Leverkusen hat die rechtlichen Anforderungen des EGovG überwiegend erfüllt.

 

·         Die Stadt Leverkusen hat einen Rechnungsbearbeitungsprozess etabliert, der in weiten Teilen technisch unterstützt wird. Die Effizienz könnte allerdings noch gesteigert werden.

 

·         Das Prozessmanagement der Stadt Leverkusen wird den Anforderungen an die weitere digitale Transformation noch nicht gerecht.

 

·         Die Stadt Leverkusen profitiert erheblich von der Infrastruktur und Organisation des IT-Dienstleisters ivl. Es bestehen nur wenige Optimierungsmöglichkeiten für ein noch höheres IT-Sicherheitsniveau.

 

·         Die Stadt Leverkusen hat Defizite bei der Umsetzung der DSGVO.

 

·         Die Rahmenbedingungen für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Leverkusen lassen keine hinreichende Prüfung der IT zu. Auch die übrigen Prüfhandlungen könnten durch gezielte IT-Unterstützung effizienter erfolgen.

 

Dem Verwaltungsvorstand Leverkusen sowie der Leitung des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung wurden am 06.07.2021 die wesentlichen Prüfungsergebnisse (Anlage) vorgestellt. Auf der Basis dieser Beratungen wurde der endgültige Ergebnisbericht am 08.07.2021 an Herrn Oberbürgermeister Richrath versendet (Anlage).

 

4. Umgang mit dem Ergebnis der überörtlichen Prüfung

Mit den beigefügten Anlagen werden die zuständigen Gremien der Stadt Leverkusen über den Inhalt des Prüfungsberichts informiert (§ 105 Abs. 5 S. 2 GO NRW) und die Stellungnahme der Verwaltung zu den oben dargestellten Empfehlungen an die gpaNRW aufgezeigt. Die Reihenfolge gibt die Angaben der gpaNRW wieder.

 

·         Die Stadt Leverkusen nimmt zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichts nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung.

 

·         Die Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW sind wertvolle Anregungen, die eine weitere Befassung verdienen. Verbesserungspotenziale, Synergien und andere begünstigende Faktoren sind weiterzuverfolgen und ins Verhältnis benötigter Ressourcen und personeller Konsequenzen zu setzen.

 

·         Hierdurch soll - unabhängig von der im § 105 GO NRW verankerten Pflicht zur Stellungnahme - die Wirkung der Prüfungsergebnisse und die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Verwaltung verstärkt werden.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 27.09.2021, beraten die Ausschussmitglieder über den vorgelegten Prüfbericht der gpaNRW nach § 105 Abs. 5 Satz 2 GO NRW. Es ist ein kurzer Vortrag durch die gpa NRW geplant. Die Prüfer der gpa NRW stehen anschließend für Rückfragen zur Verfügung. Eine Präsentation im Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist nicht vorgesehen.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen wird für die Ratssitzung am 04.10.2021 über das Ergebnis der Beratungen und die Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses informiert.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Erfordernis entsprechender verwaltungsinterner Abstimmungen.