Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Erweiterung der Kleingartenanlage Hitdorf im Rahmen des 4. Bauabschnitts in Höhe von insgesamt 440.000 € (220.000 € in 2022 und 220.000 € in 2023) zu.
2.
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel i. H.
v. 440.000 € für den 4. Bauabschnitt werden im Finanzplan unter der
Finanzstelle 67001305011002, Finanzposition 783300, bereitgestellt.
Entsprechende Mittel sind für den Haushalt 2022 ff. einzustellen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
(zugleich in Vertretung der Beigeordneten
für Planen und Bauen)
Begründung:
Die Kleingartenanlage Hitdorf wurde im Sommer 2006 mit den ersten 40 angelegten Gärten offiziell eröffnet, derzeit bestehen 47 Parzellen. Baurechtlich gesichert ist die Anlage im Bebauungsplan 109/I. Nachdem mit der Beschlussvorlage Nr. 2021/0616 in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I im Rahmen des 3. Bauabschnittes der Ausbau von weiteren sieben Gärten genehmigt wurde, sollen nun zusätzlich noch 21 Parzellen mit einer Größe von jeweils ca. 300 m² entstehen.
Kleingärten und Kleingartenanlagen erfüllen in Nordrhein-Westfalen vielfältige gesellschaftliche Funktionen: als städtische Grünflächen, ökologisch wertvolle Refugien und Orte des Natur- und Umwelterlebens. Sie bieten Orte der Freizeit und Entspannung, die Möglichkeit zur Eigenerzeugung von Obst, Gemüse und Blumen und leisten wichtige Beiträge für gesellschaftliche Integration, kulturelle Vielfalt und Stadtkultur.
Wie in den vergangenen Bauabschnitten werden sich die Kleingärtner mit Eigenleistungen einbringen. Durch dieses Engagement wird der finanzielle Aufwand für die Maßnahme verringert. Zudem wurde eine Förderung gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW in Aussicht gestellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 67001305011002 Finanzposition/en: 783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 440.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja
Name Förderprogramm: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Dauerkleingärten
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: ca. 60.000 €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |