Beschlussentwurf:

 

1.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Erweiterung der Kleingartenanlage Hitdorf im Rahmen des 4. Bauabschnitts in Höhe von insgesamt 440.000 € (220.000 € in 2022 und 220.000 € in 2023) zu.

 

2.    Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel i. H. v. 440.000 € für den 4. Bauabschnitt werden im Finanzplan unter der Finanzstelle 67001305011002, Finanzposition 783300, bereitgestellt. Entsprechende Mittel sind für den Haushalt 2022 ff. einzustellen.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung

Richrath                                              Molitor

                                                              (zugleich in Vertretung der Beigeordneten

                                                              für Planen und Bauen)

Begründung:

 

Die Kleingartenanlage Hitdorf wurde im Sommer 2006 mit den ersten 40 angelegten Gärten offiziell eröffnet, derzeit bestehen 47 Parzellen. Baurechtlich gesichert ist die Anlage im Bebauungsplan 109/I. Nachdem mit der Beschlussvorlage Nr. 2021/0616 in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I im Rahmen des 3. Bauabschnittes der Ausbau von weiteren sieben Gärten genehmigt wurde, sollen nun zusätzlich noch 21 Parzellen mit einer Größe von jeweils ca. 300 m² entstehen.

 

Kleingärten und Kleingartenanlagen erfüllen in Nordrhein-Westfalen vielfältige gesellschaftliche Funktionen: als städtische Grünflächen, ökologisch wertvolle Refugien und Orte des Natur- und Umwelterlebens. Sie bieten Orte der Freizeit und Entspannung, die Möglichkeit zur Eigenerzeugung von Obst, Gemüse und Blumen und leisten wichtige Beiträge für gesellschaftliche Integration, kulturelle Vielfalt und Stadtkultur.

 

Wie in den vergangenen Bauabschnitten werden sich die Kleingärtner mit Eigenleistungen einbringen. Durch dieses Engagement wird der finanzielle Aufwand für die Maßnahme verringert. Zudem wurde eine Förderung gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW in Aussicht gestellt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305011002 Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 440.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja

Name Förderprogramm: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: ca. 60.000 €

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein