Betreff
Rücklagenbildung beim BgA Bäder 2017 bis 2020
Vorlage
2021/0902
Aktenzeichen
sr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Es wird festgestellt, dass die handelsrechtlichen Jahresüberschüsse für die Jahre 2017 bis 2019, die jeweils auf den BgA Bäder entfallen, in Höhe von € 5.042.185 für 2017, € 3.183.342 für 2018 und € 2.921.258 für 2019 durch Stehenlassen in den Bilanzen des BgA Bäder auf neue Rechnung vorgetragen wurden.

2.    Der handelsrechtliche Jahresüberschuss für das Jahr 2020, der auf den BgA Bäder entfällt, in Höhe von € 535.753 wird durch Stehenlassen in der Bilanz des BgA Bäder auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

gezeichnet

In Vertretung                                                In Vertretung

Adomat                                                         Deppe

(zugleich in Vertretung                              (zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)                           des Stadtkämmerers)

 

Begründung:

 

Der BgA Bäder des Sportpark Leverkusen hat in den Jahren 2017 bis 2020 folgende handelsrechtliche Jahresüberschüsse erzielt:

 

2017: € 5.042.185

2018: € 3.183.342

2019: € 2.921.258

2020: €    535.753

 

Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10b) S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen der nicht den Rücklagen zugeführte Gewinn eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art (BgA) i. S. d. § 4 Körperschaftssteuergesetz (KStG) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt oder Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze von mehr als € 350.000 im Kalenderjahr oder einen Gewinn von mehr als € 30.000 im Wirtschaftsjahr hat.

Der BgA Bäder ist ein Regiebetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit und ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Er überschreitet zudem die genannte Umsatz- und auch Gewinngrenze in den Jahren 2017 bis 2020. Von daher kommt es für den Anfall von Kapitalertragsteuer darauf an, ob die Gewinne der Jahre 2017 bis 2020 den Rücklagen des BgA Bäder zugeführt wurden bzw. werden.

 

Gemäß Tz. 35 des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 28. Januar 2019, BStBl. 2019 I, 97, ist bei einem Regiebetrieb für Zwecke des § 20 Abs. 1 Br. 10 b) EStG die Rücklagenbildung anzuerkennen, soweit anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass der handelsrechtliche Gewinn dem Regiebetrieb durch Stehenlassen als Eigenkapital zur Verfügung stehen soll. Als objektiver Umstand wird insbesondere ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft anerkannt, der spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres des BgA gefasst sein muss.

 

Für die Jahre 2017 bis 2019 hat der Rat der Stadt Leverkusen jeweils innerhalb der 8-Monatsfrist beschlossen, den Gesamtjahresgewinn des Sportparks Leverkusen mit dem jeweiligen Verlustvortag zu verrechnen. Förmliche Ratsbeschlüsse, wonach die handelsrechtlichen Jahresüberschüsse des BgA Bäder der Jahre 2017 bis 2019 jeweils den Rücklagen des BgA Bäder zugeführt werden, liegen hingegen nicht vor.

 

Für das Jahr 2020 kann ein solcher Ratsbeschluss für den BgA Bäder bis zum 31. August 2021 noch herbeigeführt werden.

 

Vor diesem Hintergrund bittet der Sportpark Leverkusen darum, für die Rücklagenbildung 2017 bis 2019 sowie für die Rücklagenbildung 2020 des BgA Bäder die o. g. Beschlüsse zu fassen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein