Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Planung für die Neugestaltung eines Kinderspielplatzes am Freudenthaler Weg mit einem Kostenrahmen von 135.000 € zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Im Bebauungsplan 127 / III „Am Scherfenbrand“ vom 24.04.1996 wird im Grünzug am Freudenthaler Weg ein Spielbereich ausgewiesen. Hier wird nun ein Kinderspielplatz mit zwei Spielbereichen errichtet, der den Namen „Im Bungert“ tragen soll. Der Begriff „Bungert“ ist mundartlich eine Bezeichnung für Baumgärten oder Baumhöfe, eine Wiese mit Hochstammobst. Dies wird durch die Pflanzung von Hochstammobstbäumen entlang des Verbindungsweges zwischen den beiden Spielbereichen aufgegriffen.

 

Die Neugestaltung des Kinderspielplatzes richtet sich vorwiegend an die Altersgruppe der 4 bis 12-jährigen Kinder und Jugendlichen im Einzugsbereich. Da in diesen Bereichen überwiegend Einfamilienhäuser mit Gärten stehen, wird der Spielbedarf für Kleinkinder (0-4 Jahre) im Privatbereich abgedeckt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305011051 Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 135.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Herr Krings, Tel.. 2012

 

Da es sich um eine neue Maßnahme handelt bedarf es eines genehmigten Haushaltes 2021 bzw. einer Einzelfreigabe durch die Aufsichtsbehörde.

     

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein