Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Planung für die Neugestaltung eines Kinderspielplatzes am Freudenthaler Weg mit einem Kostenrahmen von 135.000 € zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Bebauungsplan 127 / III „Am Scherfenbrand“ vom 24.04.1996 wird im Grünzug am Freudenthaler Weg ein Spielbereich ausgewiesen. Hier wird nun ein Kinderspielplatz mit zwei Spielbereichen errichtet, der den Namen „Im Bungert“ tragen soll. Der Begriff „Bungert“ ist mundartlich eine Bezeichnung für Baumgärten oder Baumhöfe, eine Wiese mit Hochstammobst. Dies wird durch die Pflanzung von Hochstammobstbäumen entlang des Verbindungsweges zwischen den beiden Spielbereichen aufgegriffen.
Die Neugestaltung des Kinderspielplatzes richtet sich vorwiegend an die Altersgruppe der 4 bis 12-jährigen Kinder und Jugendlichen im Einzugsbereich. Da in diesen Bereichen überwiegend Einfamilienhäuser mit Gärten stehen, wird der Spielbedarf für Kleinkinder (0-4 Jahre) im Privatbereich abgedeckt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 67001305011051 Finanzposition/en: 783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 135.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Herr
Krings, Tel.. 2012
Da es sich um eine
neue Maßnahme handelt bedarf es eines genehmigten Haushaltes 2021 bzw. einer
Einzelfreigabe durch die Aufsichtsbehörde.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |