Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt

 

1.    die Teilnahme am Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" mit den Projekten

 

a.    Standortsanierung von Straßenbäumen,

b.    Erneuerung der Ebene der Energie im Neulandpark,

 

2.    die Finanzierung des notwendigen kommunalen Eigenanteils bei einer gewährten Projektförderung durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung für die Projekte

 

a.    Standortsanierung von Straßenbäumen (geschätze Gesamtkosten von 200.000 €) i. H. v. 20.000 €,

b.    Erneuerung der Ebene der Energie im Neulandpark (geschätzte Gesamtkosten von 180.000 €) i. H. v. 55.000 €.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                In Vertretung

Adomat                                                         Deppe

(zugleich in Vertretung                              (zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)                           des Stadtkämmerers)

Begründung:

 

Durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wurde Anfang 2021 das Förderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ entwickelt. Mit diesem sollen konzeptionelle und investive Projekte mit u. a. hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung gefördert werden.

 

Zwei Projekte des Fachbereichs Stadtgrün, die zum Klimaschutz und zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel beitragen, wurden in das Bundesprogramm aufgenommen:

 

1.    Standortsanierung von Straßenbäumen

Durch den Austausch von Bodensubstraten, Düngungs-, Wässerungs- und Pflegekonzepten, sowie den Einbau von Bewässerungseinrichtungen und Bodenbelüftungen werden Baumscheiben im Stadtgebiet saniert. Hierdurch werden vorhandene Straßenbäume in die Lage versetzt, widerstandsfähiger gegen klimatische Veränderungen wie lange Trockenheitsperioden und hohe Strahlungsintensität zu sein. Besonders die Durchwurzelungen der Böden und die daraus resultierende Wasseraufnahme werden stark optimiert, was zu einer besseren Regenwasserversickerung führt. Die kalkulierten Ausgaben des Fachbereichs Stadtgrün betragen 200.000 €, der Fördergeber hat Fördermittel von bis zu 180.000 € in Aussicht gestellt.

 

2.    Erneuerung der Ebene der Energie im Neulandpark

Es ist geplant, ca. 1.000 m² Staudenflächen auf Teilen des ehemaligen Landesgartenschaugeländes mit trockenheitsresistenten und insektenfreundlichen Stauden neu anzulegen. Hierdurch soll zum einen eine Anpassung der Bepflanzung eines wichtigen Parkteils an die veränderten klimatischen Bedingungen erreicht und zum anderen eine Steigerung der Artenvielfalt und ein verbessertes Angebot für Insekten geschaffen werden. Die kalkulierten Ausgaben des Fachbereichs Stadtgrün betragen 180.000 €, der Fördergeber hat Fördermittel von bis zu 125.000 € in Aussicht gestellt.

 

Es handelt sich um beispielgebende Projekte zur Stärkung der Vitalität und Funktionsvielfalt von städtischen Grün- und Freiräumen. Die geplanten Projekte könnten nur mit eigenen Mitteln in dem Umfang nicht realisiert werden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

    Standortsanierung von Straßenbäumen

Finanzstelle/n: 67001305012019 Finanzposition/en: 782600

Auszahlungen für die Maßnahme: 200.000 € (verteilt auf 2021 bis 2024)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja

Name Förderprogramm: Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 180.000 €

 

    Erneuerung der Ebene der Energie im Neulandpark

Finanzstelle/n: 67001305012020 Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 180.000 € (2021 bis 2023 jeweils 50.000 €, 2024 30.000 €)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja

Name Förderprogramm: Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 125.000 €

 

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein