- Standortsanierung von Straßenbäumen
- Erneuerung der Ebene der Energie im Neulandpark
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt
1. die Teilnahme am Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" mit den Projekten
a. Standortsanierung von Straßenbäumen,
b.
Erneuerung der
Ebene der Energie im Neulandpark,
2. die Finanzierung des notwendigen kommunalen Eigenanteils bei einer gewährten Projektförderung durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung für die Projekte
a. Standortsanierung von Straßenbäumen (geschätze Gesamtkosten von 200.000 €) i. H. v. 20.000 €,
b. Erneuerung der Ebene der Energie im Neulandpark (geschätzte Gesamtkosten von 180.000 €) i. H. v. 55.000 €.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Deppe
(zugleich in Vertretung (zugleich in Vertretung
des Oberbürgermeisters) des Stadtkämmerers)
Begründung:
Durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wurde Anfang 2021 das Förderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ entwickelt. Mit diesem sollen konzeptionelle und investive Projekte mit u. a. hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung gefördert werden.
Zwei Projekte des Fachbereichs Stadtgrün, die zum Klimaschutz und zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel beitragen, wurden in das Bundesprogramm aufgenommen:
1. Standortsanierung von Straßenbäumen
Durch den Austausch von
Bodensubstraten, Düngungs-, Wässerungs- und Pflegekonzepten, sowie den Einbau
von Bewässerungseinrichtungen und Bodenbelüftungen werden Baumscheiben im
Stadtgebiet saniert. Hierdurch werden vorhandene Straßenbäume in die Lage
versetzt, widerstandsfähiger gegen klimatische Veränderungen wie lange
Trockenheitsperioden und hohe Strahlungsintensität zu sein. Besonders die
Durchwurzelungen der Böden und die daraus resultierende Wasseraufnahme werden
stark optimiert, was zu einer besseren Regenwasserversickerung führt. Die
kalkulierten Ausgaben des Fachbereichs Stadtgrün betragen 200.000 €, der Fördergeber hat Fördermittel von bis zu
180.000 € in Aussicht gestellt.
2. Erneuerung der Ebene der Energie im Neulandpark
Es ist geplant, ca. 1.000 m²
Staudenflächen auf Teilen des ehemaligen Landesgartenschaugeländes mit
trockenheitsresistenten und insektenfreundlichen Stauden neu anzulegen.
Hierdurch soll zum einen eine Anpassung der Bepflanzung eines wichtigen
Parkteils an die veränderten klimatischen Bedingungen erreicht und zum anderen
eine Steigerung der Artenvielfalt und ein verbessertes Angebot für Insekten
geschaffen werden. Die kalkulierten Ausgaben des Fachbereichs Stadtgrün
betragen 180.000 €, der Fördergeber hat
Fördermittel von bis zu 125.000 € in Aussicht gestellt.
Es handelt sich um beispielgebende Projekte zur Stärkung der Vitalität und Funktionsvielfalt von städtischen Grün- und Freiräumen. Die geplanten Projekte könnten nur mit eigenen Mitteln in dem Umfang nicht realisiert werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Standortsanierung von Straßenbäumen
Finanzstelle/n: 67001305012019 Finanzposition/en: 782600
Auszahlungen für die Maßnahme: 200.000 € (verteilt auf 2021 bis 2024)
Fördermittel beantragt: Nein Ja
Name Förderprogramm: Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 180.000 €
Erneuerung der Ebene der Energie im Neulandpark
Finanzstelle/n: 67001305012020 Finanzposition/en: 783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 180.000 € (2021 bis 2023 jeweils 50.000
€, 2024 30.000 €)
Fördermittel beantragt: Nein Ja
Name Förderprogramm: Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 125.000 €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |