Beschlussentwurf:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 249/III “Steinbüchel – 2. Kita Heinrich-Lübke-Straße“. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlagen 2 und 10 der Vorlage) zu entnehmen.

 

2.    Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 249/III “Steinbüchel – 2. Kita Heinrich-Lübke-Straße“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.

 

3.    Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats mindestens 30 Tage öffentlich auszulegen.

 

 

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 7, § 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 30 Baugesetzbuch - BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Lage des Plangebiets:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 249/III „Steinbüchel – 2. Kita Heinrich-Lübke-Straße“ befindet sich im Stadtteil Steinbüchel südlich der Heinrich-Lübke-Straße sowie westlich der neu erbauten Kita des Bebauungsplans Nr. 229/III. Er umfasst in der Gemarkung Schlebusch, Flur 57 einen Teil des Flurstücks 782. Der Bereich ist städtisches Eigentum.

 

Anlass/Ziele und Zwecke der Planung:

Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 249/III „Steinbüchel – 2. Kita Heinrich-Lübke-Straße“ soll eine achtgruppige Kindertagesstätte (Kita) realisiert werden.

 

Verfahren:

Der Bebauungsplan Nr. 249/III „Steinbüchel – 2. Kita Heinrich-Lübke-Straße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung wird verzichtet, da sich diese Planung nicht wesentlich vom Bebauungsplan Nr. 229/III unterscheidet und nicht mit weiteren wesentlichen Anregungen gerechnet wird.

 

Aufgrund der hohen Dringlichkeit, möglichst zügig ausreichend Kitaplätze bereit zu stellen, der in diesem Jahr stark angestiegenen Zahl der Bauleitplanverfahren für soziale/städtische Infrastruktur und der damit verbundenen hohen Belastung des Fachbereichs Stadtplanung soll hier das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Damit kann einerseits schneller das erforderliche Baurecht geschaffen, die Kita schneller realisiert und andererseits die Verwaltung entlastet werden.

 

Weiteres Vorgehen:

Nachfolgend ist angestrebt, den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Hinweis:

Der Großteil der notwendigen Gutachten (Versickerung, Lärm u. a.) wurden bereits im Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 187/III bzw. Nr. 229/III erarbeitet und konnten für das Planverfahren des Bebauungsplans Nr. 249/III übernommen werden. Entsprechend tragen diese nicht den aktuellen Titel Nr. 249/III „Steinbüchel – 2. Kita Heinrich-Lübke-Straße“.

 

Der Geltungsbereich in Originalgröße (Anlage 10 der Vorlage) sowie die Gutachten (Anlagen 5 – 9) werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Alle Anlagen können im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung eingesehen werden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein