- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1.
Für das
im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines
Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
Nr. 249/III “Steinbüchel – 2. Kita Heinrich-Lübke-Straße“. Die genaue
Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlagen 2 und 10 der
Vorlage) zu entnehmen.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 249/III “Steinbüchel – 2. Kita Heinrich-Lübke-Straße“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.
3. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats mindestens 30 Tage öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 7, § 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 30 Baugesetzbuch - BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Lage des Plangebiets:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 249/III „Steinbüchel – 2. Kita Heinrich-Lübke-Straße“ befindet
sich im Stadtteil Steinbüchel südlich der Heinrich-Lübke-Straße sowie westlich
der neu erbauten Kita des Bebauungsplans Nr. 229/III. Er umfasst in der
Gemarkung Schlebusch, Flur 57 einen Teil des Flurstücks 782. Der Bereich ist städtisches
Eigentum.
Anlass/Ziele und Zwecke der Planung:
Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 249/III „Steinbüchel – 2. Kita Heinrich-Lübke-Straße“ soll eine achtgruppige Kindertagesstätte (Kita) realisiert werden.
Verfahren:
Der Bebauungsplan Nr. 249/III „Steinbüchel – 2. Kita Heinrich-Lübke-Straße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung wird verzichtet, da sich diese Planung nicht wesentlich vom Bebauungsplan Nr. 229/III unterscheidet und nicht mit weiteren wesentlichen Anregungen gerechnet wird.
Aufgrund der hohen Dringlichkeit, möglichst zügig ausreichend Kitaplätze bereit zu stellen, der in diesem Jahr stark angestiegenen Zahl der Bauleitplanverfahren für soziale/städtische Infrastruktur und der damit verbundenen hohen Belastung des Fachbereichs Stadtplanung soll hier das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Damit kann einerseits schneller das erforderliche Baurecht geschaffen, die Kita schneller realisiert und andererseits die Verwaltung entlastet werden.
Weiteres Vorgehen:
Nachfolgend ist angestrebt, den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zu
fassen.
Hinweis:
Der Großteil der notwendigen Gutachten (Versickerung, Lärm u. a.) wurden bereits im Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 187/III bzw. Nr. 229/III erarbeitet und konnten für das Planverfahren des Bebauungsplans Nr. 249/III übernommen werden. Entsprechend tragen diese nicht den aktuellen Titel Nr. 249/III „Steinbüchel – 2. Kita Heinrich-Lübke-Straße“.
Der Geltungsbereich in Originalgröße (Anlage 10 der Vorlage) sowie die Gutachten (Anlagen 5 – 9) werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Alle Anlagen können im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung eingesehen werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |