Beschlussentwurf:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt die als Anlage zur Vorlage beigefügten Richtlinien zur Förderung kooperativ verabredeter Projekte zur Bekämpfung der Corona-bedingten Problemlagen von Kindern und Jugendlichen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die Aktivität junger Menschen nimmt aktuell deutlich ab und junge Menschen ziehen sich zunehmend zurück. Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit, der internationalen Jugendarbeit, der Kinder- und Jugenderholung sowie der Jugendberatung sollen gestärkt werden. Ebenso sollen günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen ermöglicht werden. Diese werden von den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, von öffentlichen Trägern, von Jugendherbergen und von nichtkommerziellen Reiseveranstaltern angeboten.
Bund und Länder haben im diesem Kontext den Transfer von Geldern zu den Ländern beschlossen. Im Falle von Leverkusen bedeutet das konkret 83.218,29 € für das Jahr 2021 und 166.436,58 € für das Jahr 2022.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden für Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 167.000,00 € für 2021 bereitgestellt. Die Vergabe dieser Mittel wird über die beigefügten Richtlinien gesteuert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 0610 Sachkonto: 531800
Aufwendungen für die Maßnahme: : 167.000,- €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm: Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 83.218,29 €
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr
2022: 167.000,- €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr: 166.436,58 € für 2022
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund der noch vorzunehmenden internen Abstimmungen war es jetzt erst möglich, die Vorlage fertigzustellen. Da eine Beschlussfassung jedoch noch in diesem Sitzungsturnus angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.