Betreff
Richtlinien zur Förderung kooperativ verabredeter Projekte zur Bekämpfung der Corona-bedingten Problemlagen von Kindern und Jugendlichen
Vorlage
2021/0914
Aktenzeichen
514-lo-uc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt die als Anlage zur Vorlage beigefügten Richtlinien zur Förderung kooperativ verabredeter Projekte zur Bekämpfung der Corona-bedingten Problemlagen von Kindern und Jugendlichen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Die Aktivität junger Menschen nimmt aktuell deutlich ab und junge Menschen ziehen sich zunehmend zurück. Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit, der internationalen Jugendarbeit, der Kinder- und Jugenderholung sowie der Jugendberatung sollen gestärkt werden. Ebenso sollen günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen ermöglicht werden. Diese werden von den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, von öffentlichen Trägern, von Jugendherbergen und von nichtkommerziellen Reiseveranstaltern angeboten.

 

Bund und Länder haben im diesem Kontext den Transfer von Geldern zu den Ländern beschlossen. Im Falle von Leverkusen bedeutet das konkret 83.218,29 € für das Jahr 2021 und 166.436,58 € für das Jahr 2022.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden für Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 167.000,00 € für 2021 bereitgestellt. Die Vergabe dieser Mittel wird über die beigefügten Richtlinien gesteuert.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0610 Sachkonto: 531800

Aufwendungen für die Maßnahme: : 167.000,- €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm: Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 83.218,29 €

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr 2022: 167.000,- €

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 166.436,58 € für 2022

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der noch vorzunehmenden internen Abstimmungen war es jetzt erst möglich, die Vorlage fertigzustellen. Da eine Beschlussfassung jedoch noch in diesem Sitzungsturnus angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.