Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen bestellt als
1. stellvertretende
Schriftführerin: Frau
Nicole Schumacher,
2. stellvertretende
Schriftführerin: Frau
Annika Bode.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt der Ausschuss die Schriftführerin/den Schriftführer und die Stellvertreterinnen/die Stellvertreter.
Aufgrund von personalwirtschaftlichen Änderungen im Dezernat für Planen und Bauen müssen die Stellvertreterinnen der Schriftführerin neu bestellt werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |