Betreff
Satzung zur 7. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 22.06.1998
Vorlage
0736/2010
Aktenzeichen
112-51-01-ei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 7. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 22.06.1998 wird in der als Anlage 2 der Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

gez.

Buchhorn                                                  Häusler

 

Begründung:

 

Der Verwaltungsvorstand hat im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) in seiner 21. Sitzung am 23.08.2010 beschlossen, alle Entgelt- und Gebührensatzungen, die seit mehr als drei Jahren nicht mehr angepasst worden sind, durch die zuständigen Dezernate und Fachbereiche mit dem Ziel der Ertragserhöhung prüfen zu lassen.

 

Die Allgemeinen Gebührensätze (Teil A) des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Leverkusen werden wie folgt aktualisiert:

 

Die Gebühren der Ziffern 1. - 11. werden jeweils um rund 5 % erhöht.

 

 

Die Besonderen Gebührensätze (Teil B) des Gebührentarifs zur Verwaltungs-gebührensatzung der Stadt Leverkusen werden wie folgt aktualisiert:

 

20     Finanzen

 

Die Ziffern 20.1 bis 20.7 betreffen den Bereich Wohnungsbauförderung, der im Zuge von Umorganisationen nunmehr beim Fachbereich 61 - Stadtplanung und Bauaufsicht - angesiedelt ist.

Die Gebühren werden daher neu beim Fachbereich 61 unter den Ziffern 61.11 bis 61.17 aufgeführt.

 

33     Bürgerbüro

 

33.1  Genehmigung nach der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

Die Ziffer wird ersatzlos gestrichen. Die Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung vom 12.06.2001 wurde mit Ablauf des 31.12.2006 außer Kraft gesetzt.

 

33.2  Schriftliche Auskünfte an Vermieter/Mieter nach Ablauf der Leistungspflicht Fehlbelegerabgabe

Die Ziffer wird ersatzlos gestrichen. Der Landtag NRW hat am 17.05.2006 beschlossen, die Fehlbelegerabgabe rückwirkend zum 31.12.2005 ersatzlos abzuschaffen.

 

33.3  Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum nach § 7 Abs. 3 WoBindG i.V.m. § 27 Abs. 7 WoFG

Die Ziffer wird ersatzlos gestrichen. Mit dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) vom 08.12.2009 wurde von der durch die Föderalismusreform übertragenen Kompetenz Gebrauch gemacht, das WoFG und das WoBindG zu ersetzen.

 

37     Feuerwehr

 

Die Gebühren der Ziffern 37.1 bis 37.3 werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW bzw. der Feuerwehrsatzung erhoben. Daher werden sie aus der Verwaltungsgebührensatzung ersatzlos gestrichen.

 

53     Medizinischer Dienst

 

53.6  Auf Antrag ausgestellte Bescheinigung für Bereiche der Heilhilfsberufe gemäß § 18 i.V.m. § 28 ÖGDG

53.7  Auf Antrag ausgestellte Bescheinigung über die Einrichtung einer Praxis gemäß § 17 i.V.m. § 28 ÖGDG

Beide Ziffern waren seit 1998 nicht mehr angepasst worden. Sie werden nun um 6,6 % bzw. um 8 % angehoben.

 

61     Stadtplanung und Bauaufsicht (ehemals 20 Finanzen, Ziff. 20.1 - 20.7)

 

61.11    Vorrangeinräumung

61.12    Pfandhaftentlassungen

61.13    Ersatzausfertigung von Löschungsbewilligungen

61.14    Zustimmung bei Schuldhaftentlassung

61.15    Bewilligung von Wohnungsbaudarlehen …

61.16    Bewilligung von Modernisierungsdarlehen…

61.17    Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Anträgen auf Bedienstetendarlehen im Rahmen der Amtshilfe für Dritte

 

Die ehemaligen Ziffern des Fachbereichs Finanzen betreffen den Bereich Wohnungsbauförderung der nun zum Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht gehört.

 

Die Gebühren wurden pauschal um 5,00 €, 10,00 € bzw. 50,00 € erhöht.

 

62     Kataster und Vermessung

 

62.2  Festsetzung von Hausnummern für bebaute Grundstücke je Haus-Nr.

Die Gebühr wird auf Grundlage der "Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen vom 11.12.2008" erhoben und neu in die Verwaltungsgebührensatzung aufgenommen.

 

67     Stadtgrün

 

67.1  Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Friedhöfe (gültig für 2 Jahre)

67.2  Gewerbegenehmigung für Bestatter, Gärtner und Steinmetze (gültig für 2 Jahre)

Die Gebühren werden neu in der Verwaltungsgebührensatzung aufgenommen. Die Neuaufnahme erfolgt aufgrund der Verlagerung der Aufgaben vom Fachbereich 33 zum Fachbereich 67. Gleichzeitig werden die Gebühren erhöht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Streichung der Ziffern 33.1 bis 33.3 und 37.1 bis 37.3 ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

Es werden pro Jahr Mehreinnahmen erwartet bei den Ziffern

 

Ziffern                        in Höhe von ca.

53.6                                         50,00 €

53.7                                      150,00 €

61.11 - 61.17                       300,00 €

62.2                                 10.500,00 €

67.1                                   1.000,00 €

67.2                                      800,00 €

 

 

 

Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensätze ist als Anlage 1, die derzeit geltende Verwaltungsgebührensatzung als Anlage 3 beigefügt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  0736/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Eikelkamp, Fachbereich Personal und Organisation, Telefon 02 14/4 06-12 18

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Erhöhung von Gebühren in der städtischen Verwaltungsgebührensatzung

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

 

Die Einnahmen sind abhängig von der Anzahl der Anträge für Bescheinigungen, Genehmigungen etc. Bei den verschiedenen Fachbereichen werden jährliche Mehreinnahmen pro Jahr von insgesamt rd. 12.800 € erwartet.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

Die Mehreinnahmen werden in den Folgejahren schätzungsweise gleich bleiben.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner 21. Sitzung am 23.08.2010 beschlossen, dass im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes alle Entgelt- und Gebührensatzungen mit dem Ziel einer Ertragserhöhung zu prüfen sind. Die Vorlage sollte in diesem Turnus entschieden werden, damit die neuen Gebührentarife der Verwaltungsgebührensatzung noch in diesem Jahr in Kraft treten können.