Betreff
Beteiligung an der PBH Papierservice "Britanniahütte" gGmbH
Vorlage
2021/1030
Aktenzeichen
020-01-11
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, die Veräußerung des Gesellschaftsanteils an der PBH Papierservice „Britanniahütte“ an die Lebenshilfe-Werkstätten Leverkusen/Rhein-Berg gGmbH oder einen anderen der verbleibenden Gesellschafter vorzunehmen.

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung

Richrath                                Molitor

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen ist mit 2,89 % an der PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH (PBH) beteiligt. Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Werkstätten für psychisch Kranke oder Behinderte. Insgesamt gibt es sechs Gesellschafter, von denen die Lebenshilfe Werkstätten Leverkusen/Rhein-Berg gGmbH (LHW) mit 51,56% den größten Anteil hält. Die Gesellschaftsstruktur kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

Gesellschafter

Stammeinlage in €

in %

Lebenshilfe Werkstätten

Leverkusen/Rhein-Berg

gemeinnützige GmbH (LHW)

46.400

51,56

Die Kette - Rheinisch-Bergischer Verein für Sozialtherapeutische Dienste e.V.

12.800

14,22

SPZ-Début e.V.

12.800

14,22

Alpha e.V.

12.800

14,22

Rheinisch-Bergischer Kreis

2.600

2,89

Stadt Leverkusen

2.600

2,89

 

Die Gesellschaft PBH wurde 1994 gegründet. Die Stadt Leverkusen ist der Gesellschaft 1995 beigetreten.

Der Geschäftsführer der PBH, der zudem in Personalunion die Geschäfte der „Muttergesellschaft“ LHW führt, beabsichtigt nunmehr zum einen die Zusammenlegung der beiden Gesellschaften und zum anderen eine Bereinigung der Gesellschaftsstruktur dergestalt vorzunehmen, die Anteile der beiden kommunalen Anteilseigner Rheinisch-Bergischer Kreis und Stadt Leverkusen zu übernehmen.

Durch die Verschmelzung der beiden Gesellschaften PBH und LHW sollen Synergieeffekte realisiert und doppelte Kostenstrukturen vermieden werden. Genannt werden hier u.a. Kosten für den Wirtschaftsprüfer, den Steuerberater und für Lizenzen. Darüber hinaus soll durch die Zusammenlegung die Personalgestellung flexibler geregelt werden können, wie auch die Annahme von gewerblichen Aufträgen und deren Abwicklung in verschiedenen Werkstätten.


Schließlich gibt es aktuell Überlegungen, einen Standort der LHW an einen Dritten zu veräußern. Durch eine Zusammenlegung der PBH mit der LHW könnten im Zusammenhang mit der Veräußerung des Standorts stehende Abschlagszahlungen der LHW an die Rheinische Zusatzversorgungskasse vermieden werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung der PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH setzt die Zusammenführung mit der LHW eine Zustimmung von 80% der Stimmanteile voraus. Da lt. Geschäftsführung alle nicht kommunalen Anteilseigner bereits Zustimmung signalisiert haben, ist davon auszugehen, dass die Verschmelzung zustande kommen wird.

Anders verhält es sich mit der beabsichtigten Übertragung des Geschäftsanteils der Stadt Leverkusen. Dies setzt ein entsprechendes Votum des Rates der Stadt Leverkusen voraus. Zudem wird laut § 7 der Satzung der PBH hierfür auch eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung gefordert. Der Gesellschaftsanteil ist zunächst den Mitgesellschaftern anzubieten. Der Geschäftsführer hat fernmündlich erklärt, dass die LHW – sollten andere Gesellschafter an dem Anteil der Stadt Leverkusen nicht interessiert sein – diesen übernehmen werde.

Nach § 5 Abs. 4 der Satzung der PBH erhalten die Gesellschafter bei ihrem Ausscheiden „nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile“ zurück. Dies wären für die Stadt Leverkusen die oben aufgeführten 2.600 €.

Die Geschäftsführung begründet ihre Intention, die kommunalen Gesellschaftsanteile zu kaufen, damit, dass die kommunalen Anteilseigner für die PBH förderschädlich seien. Demnach entstünde der PBH aktuell ein Nachteil dadurch, dass verschiedene Zuwendungsgeber – u.a. die Aktion Mensch und die Stiftung Wohlfahrtspflege – mitunter Förderungen aufgrund der kommunalen Miteigentümer verweigerten.


Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine zwingenden sachlichen Gründe, den Anteil an der PBH aufrechtzuerhalten. Auch ist fraglich, inwieweit die Stadt Leverkusen mit ihrem Minderheitenanteil, der nach der vorgesehenen Verschmelzung mit der LHW noch einmal deutlich niedriger ausfallen würde, tatsächlich steuernd eingreifen könnte. 

 

Die Versorgungssicherheit von Arbeitsplätzen für Menschen mit Einschränkungen im Gebiet der Stadt Leverkusen ist hiervon unberührt. Gleiches gilt für die Vergabe von Aufträgen durch die Stadt Leverkusen an die Werkstätten. Der Kreisausschuss des Rheinisch-Bergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 17.06.2021 der Veräußerung seiner Gesellschaftsanteile bereits zugestimmt.

Sollte der Rat der Stadt Leverkusen der Aufgabe der Geschäftsanteile zustimmen, wäre dies in Übereinstimmung mit § 115 Abs. 1 c) Gemeindeordnung NRW der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in diesem Zusammenhang nicht. Die Veräußerung der Anteile entspräche einem Aktivtausch in der Bilanz, d.h. der Wertansatz der Finanzanlagen / Beteiligungen würde um 2.600 € abnehmen, die Position Liquidität um denselben Wert zunehmen.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Veräußerung der Geschäftsanteile bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein soll, ist die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 04.10.2021 dringend erforderlich.