Betreff
Unterstützung der Gastronomie im Jahr 2022 - Fortsetzung der Ausnahmeregelung und Befreiung von der Gebührenpflicht
Vorlage
2021/1035
Aktenzeichen
363-02-cl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.          Die bestehende Ausnahmeregelung wird bis zum 31.05.2022 erweitert, sodass für Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Tischen und Stühlen sowie Sonnenschirmen (Außengastronomie) keine Sondernutzungsgebühr erhoben wird. Es ist lediglich die Bearbeitungs-/Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 € (normaler Bearbeitungsaufwand) oder 40 € (bei erhöhtem Aufwand) zu zahlen.

 

II.         Parkflächen vor dem Gastronomiebetrieb können auf Antrag genutzt werden, insofern die Örtlichkeit dies zulässt. Hier ist eine Einzelfallentscheidung erforderlich. Ab dem 01.06.2022 soll diese Erweiterung des Gastronomiebetriebes auf Parkflächen dann weiterhin (jedoch kostenpflichtig) möglich sein.

 

 

gezeichnet:

                                                       In Vertretung

Richrath                                                   Molitor

Begründung:

 

Bedingt durch die Corona-Pandemie sind viele Leverkusener Gastronomen in eine finanzielle Schieflage geraten. Zur Unterstützung der Gastronomen wurden diese bereits in den Jahren 2020 und 2021 durch einen Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren finanziell entlastet. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sowie der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie soll die bestehende Ausnahmeregelung letztmalig bis zum 31.05.2022 verlängert werden. Anschließend werden die Sondernutzungsgebühren wieder normal erhoben.

 

Weiterhin soll die Regelung, dass Gastronomiebetriebe auf Antrag die Möglichkeit erhalten können, möglichst unbürokratisch und gebührenfrei Flächen vor ihrem Betrieb (Parkflächen, teilw. Gehwege) zu nutzen, insofern dies die Verkehrssicherheit zulässt, ebenfalls bis zum 31.05.2022 verlängert werden.

 

Gastronomen, welche bereits eine Erweiterung ihrer Außengastronomie erhalten hatten, können einen entsprechenden Antrag formlos erneut stellen und auf die bisherige Genehmigung verweisen. Die bereits geprüften Stellflächen behalten ihre Gültigkeit. Sollte es allerdings zu Veränderungen kommen, ist der Antrag erneut zu prüfen.

 

Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Ein Anspruch auf eine positive Bescheidung besteht somit, wie auch in der Vergangenheit, nicht.

 

Für die Nutzung der Nebenflächen der Gastronomiebetriebe ist auch weiterhin eine Prüfung der Örtlichkeit sowie Anhörung verschiedener Stellen (z.B. Feuerwehr) erforderlich, um sicherzustellen, dass Restgehwegbreiten oder Brandstraßen in Fußgängerzonen eingehalten werden.

 

Ab dem 01.06.2022 soll zur Förderung der Gastronomie weiterhin die Möglichkeit zur Erweiterung der Außengastronomie auf Parkflächen erhalten bleiben. Die Genehmigung hierzu erfolgt jedoch sodann kostenpflichtig und im Zuge einer umfangreichen Einzelfallprüfung.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 023001 Sachkonto: 432100 (zu 1.) und 441200 (zu 2.)

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Die Maßnahme führt zu geschätzten Mindereinnahmen in Höhe von:

 

Rd. 4.000 €

 

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein