Betreff
Konzept zur Bekämpfung einer Rattenplage
Vorlage
2021/1037
Aktenzeichen
361-63-70-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat nimmt das Konzept zur Rattenbekämpfung zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung des großräumigen Konzeptes, sobald ein hohes Rattenaufkommen im Stadtgebiet festgestellt wird. Bis dahin findet weiterhin eine punktuelle Schädlingsbekämpfung der bestätigten Rattensichtungen an den betroffenen Örtlichkeiten statt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                       In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                Molitor                       Lünenbach              Deppe

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 10.10.2019 zu den Vorlagen Nr. 2019/3010 und Nr. 2019/3162 hat der Rat der Stadt Leverkusen die Erstellung eines Konzepts zur Bekämpfung einer Rattenplage beschlossen.

 

Ist-Stand:

Aktuell übernimmt der Kommunale Ordnungsdienst bei eingehenden Beschwerden eine Sichtung (insgesamt zwei Kontrollen) der beanstandeten Örtlichkeiten vor. Bei positiver Sichtung (Ratten, Kot, Löcher etc.) wird ein Schädlingsbekämpfer beauftragt, welcher das Rattenaufkommen vor Ort mit geeigneten Maßnahmen bekämpft. Weiterhin werden, insofern städtische Flächen betroffen sind, die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) mit der Belegung von Köderstationen in der Kanalisation im betroffenen Bereich beauftragt. Im Bereich von mehreren Zuständigkeiten wird in Kooperation mit z. B. den Wohnungsgesellschaften eine Bekämpfungsmaßnahme durchgeführt.

 

Im laufenden Jahr 2021 wurden durch den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr in Leverkusen anlässlich von Beschwerden (bis Mitte August) insgesamt 24 bestätigte Rattenfälle festgestellt, welche durch die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers angegangen wurden. In den vergangenen Jahren wurde der Schädlingsbekämpfer in einer vergleichbar hohen Anzahl an gemeldeten Rattenvorkommnissen mit entsprechenden Maßnahmen beauftragt.

 

Rattenkonzept:

Im Konzept zur Rattenbekämpfung (s. Anlage) werden die ober- wie unterirdischen Möglichkeiten zur großräumigen und stadtweiten Bekämpfung einer Rattenplage im Detail beschrieben. Bei der großräumigen Rattenbekämpfung muss die Bekämpfung zeitlich koordiniert auf zwei Ebenen erfolgen:

 

           an der Oberfläche und

           unter der Oberfläche in der Kanalisation.

 

Das gegenwärtig praktizierte Prozedere wird durch dieses Konzept umfassend angepasst und erweitert, sodass sich die Kosten erhöhen werden. Dies ist aber im Sinne einer wirksamen, großräumigen Bekämpfung einer Rattenplage alternativlos. Die geschätzten Kosten zur Umsetzung des Konzeptes zur großräumigen Rattenbekämpfung belaufen sich aufgrund der Vergleichswerte anderer Städte, die auf die Größe Leverkusens heruntergerechnet wurden, auf ca. 100.000 €.

 

Fazit:

Angesichts der hohen Kosten bei der Umsetzung eines großräumigen und stadtweiten Rattenkonzeptes sowie der vergleichsweise niedrig gemeldeten und festgestellten Rattensichtungen in Leverkusen wird vorgeschlagen, die derzeitige punktuelle Bekämpfung durch den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr mittels eines Schädlingsbekämpfers beizubehalten. In Leverkusen ist derzeit nicht von einer großräumigen Rattenplage auszugehen. Vielmehr existiert lediglich an vereinzelten Örtlichkeiten temporär ein hohes Ratten-aufkommen, welches durch die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers angegangen und in diesem Zusammenhang regelmäßig gelöst werden kann.

 

Die Umsetzung eines großräumigen und stadtweiten Rattenbekämpfungskonzeptes sollte demnach erst bei einer Vielzahl an bestätigten Rattensichtungen im Stadtgebiet (mindestens im dreistellen Bereich), bzw. bei einer bestehenden Rattenplage, nach Abwägung und Prüfung der örtlichen Zusammenhänge aller Rattenvorkommnisse erfolgen. In der Zwischenzeit findet weiterhin eine punktuelle Schädlingsbekämpfung der bestätigten Rattensichtungen an den betroffenen Örtlichkeiten statt. Zudem werden an problematischen Orten im Stadtgebiet weiterhin Schwerpunktkontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst durchgeführt, um die Verschmutzung durch Müll zu bekämpfen und diesbezügliche Vergehen konsequent zu ahnden.

 

Darüber hinaus werden zukünftig auf der städtischen Homepage allgemeine Informationen zur Rattenbekämpfung bzw. Hinweise zur Eindämmung/Vermeidung von Rattenaufkommen zur Verfügung gestellt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

(Lediglich dann, sobald eine Umsetzung des Rattenkonzeptes aufgrund vielzähliger Rattenschwerpunkte und einem erhöhten Rattenaufkommen im Stadtgebiet erforderlich ist.)

 

Produkt: 526100 Sachkonto: 360002060101

Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend (ohne Umsetzung des Rattenkonzeptes)

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2022

 Personal-/Sachaufwand: 100.000 €

(Lediglich dann, sobald eine Umsetzung des Rattenkonzeptes aufgrund vielzähliger Rattenschwerpunkte und einem erhöhten Rattenaufkommen im Stadtgebiet erforderlich ist.)

 

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein