Betreff
Sanierung des westlichen Rad- und Gehwegs entlang der Kandinskystraße
Vorlage
2021/1055
Aktenzeichen
bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Planung zur Erneuerung des westlichen Rad- und Gehwegs entlang der Kandinskystraße im Bereich von Berliner Straße bis Wolf-Vostell-Straße gemäß Variante 3 wird zugestimmt.

 

2.    Der Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel im Einmündungsbereich Berliner Straße/Kandinskystraße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Zu Beschlusspunkt 1:

Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes des westlichen Rad- und Gehweges der Kandinskystraße zwischen der Berliner Straße und Wolf-Vostell-Straße hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 22.11.2018 die Verwaltung beauftragt, Sanierungsvarianten zu erarbeiten. Im Rahmen der Vorlage Nr. 2020/0288 wurden diese Varianten der Bezirksvertretung mit dem Hinweis auf die durchzuführende Bürgerbeteiligung vorgestellt.

 

Bürgerbeteiligung:

In Verbindung mit einem Anschreiben, einem Antwortformular und den Kontaktdaten der für die Planung und die Straßenbaubeiträge zuständigen städtischen Mitarbeitenden wurden die drei möglichen Ausbauvarianten den ca. 600 Anwohnenden und Eigentümerinnen/Eigentümern der Kandinskystraße zwischen Berliner Straße und Wolf-Vostell-Straße Ende Mai 2021 vorgestellt. Über einen Zeitraum von ca. 6 Wochen bestand die Gelegenheit, Anregungen, Bedenken und Änderungswünsche zu äußern. Die Bürgerbeteiligung endete offiziell am 16.07.2021, wobei nachträglich eingetroffene Antwortschreiben auch berücksichtigt wurden. 

 

Rückmeldungen der Anwohnenden/Eigentümerinnen und Eigentümer:

Beim Fachbereich Tiefbau sind im Rahmen der Bürgerbeteiligung 45 schriftliche Rückmeldungen vonseiten der Anwohnenden bzw. der Eigentümerinnen und Eigentümer eingegangen. Alle eingegangenen Rückantworten wurden überprüft und, wenn möglich, in die Planung übernommen. Die überwiegende Anzahl der Rückantworten beinhaltete eine Variantenauswahl sowie eine Begründung der jeweiligen Wahl.

 

Ergebnis der Variantenauswahl:

-       Variante 1 - Erneuerung des Rad- und Gehwegs, Fällung der Bäume und ggf. Neupflanzung: 4.

-       Variante 2 - Sanierung/Instandsetzung wie im Bestand: 3.

-       Variante 3 - Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn: 22.

-       10 gaben keine Vorzugsvariante an.

-       6 sprachen sich gegen einen generellen Ausbau aus.

 

Ergänzende Anregungen und Vorschläge:

Einige Rückantworten beinhalteten zudem Anmerkungen bzw. Ergänzungen zu den Planungen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

-       Nur punktuelle Sanierungen im Bereich zwischen Berliner Straße und Max-Beckmann-Straße, da dieser Bereich kaum Schäden aufweist.
- Im genannten Bereich erfolgt lediglich eine punktuelle Instandsetzung – siehe Abschnitt Berliner Straße – Max-Beckmann-Straße.

 

-       Ergänzende bauliche Trennung des geplanten 3,25 m breiten Radfahrstreifens.
- Da der Radfahrstreifen vom Parkverkehr überfahren werden muss, ist eine bauliche Trennung nicht möglich; alternativ wird eine profilierte Markierung vorgesehen.

 

-       Durchführung von regelmäßigen Geschwindigkeitsmessungen.
Geschwindigkeitsmessungen erfolgen seitens des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr in turnusmäßigen Abständen im gesamten Stadtgebiet.

 

-       Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h.
Aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Kandinskystraße ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit rechtlich nicht möglich.

 

-       Prüfung der Einrichtung einer Fahrradstraße.
Aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Kandinskystraße ist eine Einrichtung einer Fahrradstraße rechtlich nicht möglich.

 

-       Falschparker im Bereich der Haltestelle Otto-Dix-Straße.
Weiterleitung an den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr.

 

-       Häufigere Baumpflegemaßnahmen.
Weiterleitung an den Fachbereich Stadtgrün.

 

-       Einrichtung von E-Ladesäulen.
Die Verlegung von Schutzrohren für eine spätere Umsetzung wird im Zuge der weiteren planerischen Bearbeitung überprüft.

 

Fragen und Informationsbedarf hinsichtlich der Beiträge gemäß KAG:

Unabhängig von dem Votum der Vorzugsvariante sowie einigen Änderungswünschen zur Planung machten viele Anwohnende zumeist per Telefon oder per E-Mail von dem Angebot der Beratung hinsichtlich der Straßenbaubeiträge Gebrauch.

 

Geplanter Ausbau nach Bürgerbeteiligung - Variante 3 - Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn (Anlage 1-3) (Westseite)

 

Abschnitt Berliner Straße – Max-Beckmann-Straße (ohne Beitragspflicht):

Im Abschnitt zwischen Berliner Straße und Max-Beckmann-Straße wird für den Radverkehr in Richtung Odenthaler Straße ein 1,50 m breiter Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert. Der vorhandene seitliche Rad- und Gehweg braucht aufgrund der geringen Schäden nur punktuell instand gesetzt zu werden und wird als Gehweg mit „Radfahrer frei“ beschildert. Die Grünflächen und Parkstände bleiben unverändert. Die Haltestellenbereiche in diesem Abschnitt werden barrierefrei ausgebaut.  

 

Abschnitt Max-Beckmann-Straße – Franz-Marc-Straße (mit Beitragspflicht):

Zwischen den Einmündungen Max-Beckmann-Straße und Franz-Marc-Straße wird der 1,50 m breite Schutzstreifen auf der Fahrbahn fortgeführt. In diesem Abschnitt weist der vorhandene Rad- und Gehweg jedoch so starke Beschädigungen auf, dass dieser erneuert werden muss. Der Gehweg wird als 2,50 m breiter Gehweg mit der zusätzlichen Beschilderung „Radfahrer frei“ ausgebaut.

 

Die vorhandenen Baumscheiben werden bis zum Fahrbahnrand vorgezogen, sodass diese ebenfalls den Straßenzug einfassen. Durch das geplante Vorziehen der Baumscheiben wird die Charakteristik des oberen Straßenzuges fortgeführt und die Stellplätze werden baulich eingefasst. Die Baumscheiben werden auch zum Gehweg hin verbreitert und bieten so durch die Vergrößerung der Vegetationsfläche einen verbesserten Wurzelschutz und die Vitalität der Bäume wird nachhaltig gesichert. Erneute Wurzelaufbrüche im neu ausgebauten Gehwegbereich können so reduziert werden.

 

Abschnitt Franz-Marc-Straße – Wolf-Vostell-Straße (mit Beitragspflicht):

Im Bereich zwischen Franz-Marc-Straße und Wolf-Vostell-Straße kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite für den Radverkehr ein Radfahrsteifen mit einer Breite von insgesamt 3,25 m auf der Fahrbahn markiert werden. Durch eine doppelte Begrenzungsmarkierung mit einer profilierten Markierung und vergrößerten Fahrradpiktogrammen wird der Radfahrstreifen optisch hervorgehoben. Mit dieser Markierung erhält der Radverkehr eine sichere und deutlich wahrnehmbare Führung und die überdimensionierte Fahrbahn wird in diesem Bereich zusätzlich eingeengt. Außerdem wird durch die markante Markierung die Aufmerksamkeit – beim Überfahren des Radfahrstreifens zur Nutzung des angrenzenden Parkstreifens – erhöht.

 

Der Seitenraum wird wie im vorherigen Abschnitt auch zugunsten des Gehwegs und des Baumbestandes überplant und entsprechend beschildert.

 

Fuß- und Radweg Ostseite (ohne Beitragspflicht):

Der östliche gelegene Rad- und Gehweg weist zum jetzigen Zeitpunkt nur punktuelle Schäden auf. Diese werden im Zuge der Maßnahme instandgesetzt, zudem werden die getrennten Rad- und Gehwege in Höhe der Bushaltestellen aufgelöst und durch eine gemeinsame Rad- und Gehwegfläche ersetzt.

 

Sonstiges

Die Planung zur Sanierung des Rad- und Gehwegs gemäß Variante 3 wurde mit dem ADFC Leverkusen abgestimmt.

 

Kosten und Beiträge

Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Sanierung des Rad- und Gehweges auf ca. 500.000 €. Der Rad- und Gehweg wurde 1987 hergestellt. Aufgrund des Alters dieser Anlage und der vorhandenen Schäden ist die Sanierung gemäß § 8 KAG NRW beitragsfähig. Dies bedeutet, dass sowohl von den Anliegenden der Westseite als auch von der Ostseite ca. 70 % der Baukosten übernommen werden müssen. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge ist die Maßnahme grundsätzlich förderfähig, sodass sich der Anliegeranteil um bis zu 50 % reduzieren könnte. Für den verbleibenden städtischen Anteil wird eine Bezuschussung über das Förderprogramm Nahmobilität geprüft. Der geplante barrierefreie Ausbau der Haltestellen (ca. 75.000 €) löst keine Beitragspflicht aus.

 

Zu Beschlusspunkt 2:

Während der Ausarbeitungen zur Vorlage Nr. 2018/2524 „Sanierung des Fahrradweges auf der Kandinskystraße zwischen Wolf-Vostell-Straße und Berliner Straße“ ergab sich, dass aufgrund von Vor-Ort-Beobachtungen und Eingaben aus der Bürgerschaft im Kreuzungsbereich Berliner Straße/Kandinskystraße die Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel für die Querung der Kandinskystraße geprüft wurde. Zur Bedarfsermittlung einer grundsätzlich notwendigen Querungsmöglichkeit in diesem Bereich wurde im August 2020 eine Verkehrszählung durchgeführt. Diese ergab, dass insgesamt ca. 120 Fußgängerinnen und Fußgänger pro Tag die Kandinskystraße an dieser Stelle queren.

 

In Abstimmung mit dem Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr sowie der Polizei ist die Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel in diesem Bereich vorgesehen. Hierzu sind zudem Anpassungen an der bestehenden Lichtsignalanlage notwendig. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Kosten auf ca. 55.500 €. Die sich ergebenden Kosten sind nicht beitragsfähig. Die Lage der zusätzlichen Fußgängerbedarfsampel ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Die Einrichtung einer baulichen Querungsmöglichkeit ist ebenfalls geprüft worden. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreiten und der notwendigen Schleppkurven für den Busverkehr ist eine bauliche Einrichtung in diesem Bereich jedoch nicht möglich.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66431205021152 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 500.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2025

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: ca. 16.000 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2025

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 11.000 €

Produkt: Auflösung Sonderposten Sachkonto 369800

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein