Betreff
Widmung Baugebiet Meckhofen (Süd)
Vorlage
2021/1074
Aktenzeichen
660-3718-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für folgende Verkehrsflächen:

 

  1. Meckhofer Feld (vom Kreisverkehr Berliner Straße bis „Zentralplatz“),
  2. Meckhofer Feld (Stichstr. Nr.1-19),
  3. Unter dem Schildchen,
  4. Am Lindenfeld,
  5. Am Lindenfeld (Stichstr. zu Nr.2-16),
  6. Am Lindenfeld (Stichstr. zu Nr.18-28),
  7. Am Lindenfeld (Stichstr. zu Nr.30-40),
  8. Nördlicher Weg von Am Lindenfeld zur Grünanlage,
  9. Verbindungsweg Am Lindenfeld zu Unter dem Schildchen,
  10.  Verbindungsweg von Unter dem Schildchen zu Meckhofer Feld,
  11.  Verbindungsweg von Meckhofer Feld zu den Bushaltestellen,
  12. Schulweg von Unter dem Schildchen zum Bohofsweg.

 

Der Hauptzug der Straße Meckhofer Feld (Ziffer 1) wird als Gemeinde-/
Haupterschließungsstraße, die Ziffern 2-7 als Gemeindestraßen/Anliegerwege gemäß § 3 Absatz 4 eingestuft. Die Ziffern 8-12 werden als Gemeindewege beschränkt auf den Fußgängerweg gewidmet. Auf dem Schulweg (Ziffer 12) wird zudem der Radfahrverkehr erlaubt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der südliche Teil des Baugebietes Meckhofen ist inzwischen fertiggestellt und die Verkehrsflächen können nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes der Allgemeinheit gewidmet werden. Sie sind im Anlageplan farblich dargestellt und mit den Ziffern des Beschlussentwurfes versehen.

 

Der südliche Anschluss des Baugebietes erfolgt über einen Kreisverkehr in der Berliner Straße, die als Landesstraße (L188) in der Zuständigkeit von Straßen.NRW steht. Gemäß Kreuzungsrichtlinien und der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung obliegt ihm auch die Unterhaltung bis zum Ende des Tropfens. Im Lageplan ist daher nur die der Stadt zugehörige Fläche dargestellt.

 

Während Meckhofer Feld (1) als Haupterschließung des Baugebietes gilt, sind die verkehrsberuhigten Stichstraßen und –wege (2-8) als Mischflächen ausgebaut und werden daher den Anliegerwegen zugeordnet. Die beschränkt öffentlichen Wege (9-12) sind im Lageplan zusätzlich mit Schraffur versehen.

 

Der Weg zur Bushaltestelle (11) und zum Bohofsweg (12) sind aufgrund ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit ebenfalls formell zu widmen. Zusätzlich wird dem Radfahrverkehr auf dem Schulweg Rechnung getragen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein