Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für folgende Verkehrsflächen:
- Meckhofer Feld (vom Kreisverkehr Berliner Straße bis „Zentralplatz“),
- Meckhofer Feld (Stichstr. Nr.1-19),
- Unter dem Schildchen,
- Am Lindenfeld,
- Am Lindenfeld (Stichstr. zu Nr.2-16),
- Am Lindenfeld (Stichstr. zu Nr.18-28),
- Am Lindenfeld (Stichstr. zu Nr.30-40),
- Nördlicher Weg von Am Lindenfeld zur Grünanlage,
- Verbindungsweg Am Lindenfeld zu Unter dem Schildchen,
- Verbindungsweg von Unter dem Schildchen zu Meckhofer Feld,
- Verbindungsweg von Meckhofer Feld zu den Bushaltestellen,
- Schulweg von Unter dem Schildchen zum Bohofsweg.
Der Hauptzug der Straße Meckhofer Feld (Ziffer 1) wird als
Gemeinde-/
Haupterschließungsstraße, die Ziffern 2-7 als Gemeindestraßen/Anliegerwege gemäß
§ 3 Absatz 4 eingestuft. Die Ziffern 8-12 werden als Gemeindewege beschränkt
auf den Fußgängerweg gewidmet. Auf dem Schulweg (Ziffer 12) wird zudem der
Radfahrverkehr erlaubt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der südliche Teil des Baugebietes Meckhofen ist inzwischen fertiggestellt und die Verkehrsflächen können nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes der Allgemeinheit gewidmet werden. Sie sind im Anlageplan farblich dargestellt und mit den Ziffern des Beschlussentwurfes versehen.
Der südliche Anschluss des Baugebietes erfolgt über einen
Kreisverkehr in der Berliner Straße, die als Landesstraße (L188) in der
Zuständigkeit von Straßen.NRW steht. Gemäß Kreuzungsrichtlinien und der
entsprechenden Verwaltungsvereinbarung obliegt ihm auch die Unterhaltung bis
zum Ende des Tropfens. Im Lageplan ist daher nur die der Stadt zugehörige
Fläche dargestellt.
Während Meckhofer Feld (1) als Haupterschließung des Baugebietes gilt, sind die verkehrsberuhigten Stichstraßen und –wege (2-8) als Mischflächen ausgebaut und werden daher den Anliegerwegen zugeordnet. Die beschränkt öffentlichen Wege (9-12) sind im Lageplan zusätzlich mit Schraffur versehen.
Der Weg zur Bushaltestelle (11) und zum Bohofsweg (12) sind aufgrund ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit ebenfalls formell zu widmen. Zusätzlich wird dem Radfahrverkehr auf dem Schulweg Rechnung getragen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |