Betreff
Reallabore „Platz da!“ und Antragsstellung zum dritten Aufruf zum Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren
Vorlage
2021/1076
Aktenzeichen
612-kü
Art
Kenntnisnahmevorlage

Kenntnisnahme:

 

1.  Zur Erprobung der Wirkung und Akzeptanz von Umgestaltungen und Umnutzungen des öffentlichen Raumes/öffentlicher Plätze werden in Leverkusen-Wiesdorf Reallabore unter dem Motto „Platz da!“ durchgeführt.

 

2.  Die Stadt Leverkusen hat fristgerecht zum 15. November 2021 einen Antrag auf Städtebauförderung zum dritten Aufruf zum Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren als Ergänzungsantrag zu dem Antrag „Die Westliche Innenstadt neu aufstellen“ gestellt. Beantragt wurden ergänzende Mittel in Höhe von 200.000 € investiv, zum Erwerb von mobilen Elementen für die Reallabore sowie eine Erweiterung des ursprünglich beantragten Programmgebietes. Die notwendigen Haushaltsmittel werden über die Veränderungsliste vorsorglich für den Haushalt 2022 angemeldet.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung                                      In Vertretung

Richrath                                                   Molitor                                                 Deppe

Begründung:

 

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie, den Corona-bedingten Shutdown im Frühjahr 2020 und dessen Auswirkungen auf die Innenstädte und Zentren hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 ein „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ aufgestellt. Auf Entscheidung der Verwaltungsspitze hin hat die Stadt Leverkusen im Oktober 2020 einen Förderantrag für Leverkusen-Wiesdorf gestellt, welcher noch im Dezember des gleichen Jahres bewilligt wurde. Gegenstand des Förderantrags ist das übergeordnete Ziel der Stabilisierung der westlichen Innenstadt Leverkusen-Wiesdorf mit dem räumlichen Fokus auf den westlichen Abschnitt der Fußgängerzone Wiesdorfer Platz (ab dem Funkenplätzchen bis zur Kreuzung mit der Hauptstraße/Nobelstraße) inklusive der hier befindlichen Luminaden und des Warenhauses Galeria Karstadt Kaufhof sowie der Breidenbachstraße bis zur Höhe des Marktplatzes inklusive des Marktplatzes. Eine Maßnahme sind dabei temporäre Installationen und Aktionen im öffentlichen Raum, um so neue Nutzungen und Aufenthaltsmöglichkeiten zu testen, bevor diese langfristig realisiert werden.

 

Auf politischen Beschluss hin ist die Stadt Leverkusen Anfang 2021 der Innovationspartnerschaft „Innenstadt 2030+ I Future Public Space“, durchgeführt von der Initiative Morgenstadt, Fraunhofer IAO sowie den Stadtrettern, beigetreten (Vorlage Nr. 2020/0169). Im Rahmen der Innovationspartnerschaft denken Partner aus Wirtschaft, Kommunen und Forschung mögliche Zukunftsszenarien und Lösungen der Innenstadtentwicklung voraus und testen diese in Form von sogenannten „Reallaboren“ in der Realität aus. Diese Partnerschaft wurde zum Anlass genommen, die im Rahmen des Sofortprogramms angedachten temporären Installationen in der westlichen Innenstadt gemeinsam mit der Innovationspartnerschaft als Reallabor „Westliche Innenstadt“ zu planen.

 

Aufgrund der erfolgsversprechenden Wirkung und Erkenntnisse für die Stadtentwicklung wurde das Konzept des Reallabors für Leverkusen-Wiesdorf weiterentwickelt. Ziel ist es, nicht nur ein Reallabor in der westlichen Innenstadt Wiesdorf durchzuführen, sondern auch an anderen geeigneten Orten im Stadtteil Wiesdorf. Die Reallabore finden unter der Marke bzw. dem Motto „Platz da!“ statt. Den Auftakt macht das Reallabor „Westliche Innenstadt“; dies wird beginnend am Tag der Städtebauförderung (14.05.2022) über einen Zeitraum von mind. 8 Wochen durchgeführt. Ein weiteres Reallabor in Wiesdorf wird auf der Hauptstraße stattfinden, Zeitpunkt und -dauer dieses Reallabors „Rheinachse Hauptstraße“ sind noch zu bestimmen.

 

Die Federführung des Projektes „Platz da!“ obliegt dem Dezernat V, Dezernat für Planen und Bauen, und dem Fachbereich Stadtplanung (FB 61), in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH. Die Dezernate und Fachbereiche unterstützen das Dezernat V und den FB 61 bei der Durchführung der Reallabore, indem sie die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Aufgaben federführend planen, organisieren und umsetzen. Die Fachbereiche stellen entsprechende Personalkapazitäten bereit. Dies betrifft insbesondere die kommenden Monate zur Planung und Organisation des Reallabors „Westliche Innenstadt“.

 

Das Reallabor „Westliche Innenstadt“ befindet sich derzeit in der Planungs- und Konzeptionsphase. Erste Ideen und Ansätze sind der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen. Das Reallabor arbeitet u. a. mit mobilen Elementen, deren Wirkung im öffentlichen Raum getestet wird. Mögliche Elemente sind beispielsweise mobile Sitzgelegenheiten, mobile Bäume oder mobile Fahrradständer.

 

Das Land NRW hat zum dritten Mal zum „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ aufgerufen. In diesem Programmaufruf waren auch die Schaffung neuer Innenstadtqualitäten im öffentlichen Raum im Sinne einer klimaresilienten Stadt mit bis zu 200.000 € förderfähig. Dies umfasst u. a. das Aufstellen mobiler Stadtbäume und die Installation von generationengerechten Stadtmöbelelementen. Es eröffnete der Stadt Leverkusen die Möglichkeit, Fördermittel für die für die Reallabore benötigten mobilen Elemente zu akquirieren.

 

Die Stadt Leverkusen hat demnach einen entsprechenden Förderantrag gestellt. Die Antragsfrist endet am 15. November 2021. Dieser Förderantrag knüpft an den im Oktober 2020 gestellten Antrag zur Stabilisierung der Westlichen Innenstadt an und wurde als Ergänzungsantrag eingereicht. Es wurden die benannten 200.000 € des neuen Fördergegenstandes „Schaffung neuer Innenstadtqualitäten“ beantragt. Zudem umfasst der Ergänzungsantrag einen Antrag auf Erweiterung des Programmgebietes (sogenannter Konzentrationsbereich).

 

Mit Antrag zur Stabilisierung der Westlichen Innenstadt lag der Schwerpunkt auf dem westlichen Innenstadtbereich. Mit dem Ziel, in den kommenden Jahren unter dem Motto „Platz da!“ verschiedene Platzsituationen und Straßenzüge im Stadtteil Wiesdorf durch mobile Elemente und Aktionen zu bespielen, ist es notwendig, den Konzentrationsbereich auf die gesamte Achse, vom Bahnhof über die Fußgängerzone bis zum Rhein, auszuweiten. Die zur Antragsstellung einzureichende Erweiterung des Konzentrationsbereiches ist ebenfalls der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

Sollten die beantragten Mittel bewilligt werden, ist zu berücksichtigen, dass die mit diesen Mitteln finanzierten mobilen Elemente gemäß dem Programmaufruf für die Dauer von fünf Jahren vorerst im Konzentrationsbereich Wiesdorf eingesetzt werden müssen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle und -position: 61000905011020      

Auszahlungen für die Maßnahme: 200.000 €

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja 90 %

Name Förderprogramm: Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren

Ratsbeschluss:  keiner , VV-Beschluss vom 26.10.2021     

Beantragte Förderhöhe: 180.000 €

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze werden über Veränderungsliste für 2022 angemeldet

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von intern noch vorzunehmenden Abstimmungen erfolgt die Einbringung dieser Vorlage erst zum Nachtragstermin. Eine Kenntnisnahme in diesem Turnus ist angeraten.