Betreff
Straßeninstandsetzungskonzept 2022
Vorlage
2021/1115
Aktenzeichen
TBL-692.1-Ku
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen ihre für 2022 geplanten konsumtiven Straßenunterhaltungsmaßnahmen.

 

2.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt zusätzlich die für 2022 geplante investive Maßnahme des städtischen Haushaltes: Sanierung Kreisverkehr Karl-Carstens-Ring

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

1. Ausgangslage

Das erste Straßeninstandsetzungskonzept wurde mit der Vorlage Nr. R 1130/15.TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen. Seitdem legten die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) jährlich ein Straßeninstandsetzungskonzept vor. Das Konzept für das Jahr 2022 wurde auf Basis einer Zustandserfassung des Straßennetzes aus dem Jahr 2016 und Fortschreibung dieser Daten mit einem Pavement-Management-System (PMS) erarbeitet. Abstimmungen mit dem Kanalbau, dem Fachbereich Bürger und Straßenverkehr (FB 36) sowie dem Fachbereich Tiefbau (FB 66), dem Fachbereich Stadtgrün (FB 67) und der Energieversorgung Leverkusen (EVL) haben stattgefunden.

 

2. Straßenunterhaltungsmaßnahmen

 

Maßnahmenumfang:

 

Es können hierbei nur die Straßen oder Straßenzüge berücksichtigt werden, bei denen mit nicht-investiven, also konsumtiven Maßnahmen, eine Instandsetzung möglich ist, da der Umfang der Sanierung, bedingt durch das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, auf die Erneuerung der Deck- und/oder Bindeschichten begrenzt bleiben muss. Straßen oder Straßenzüge, die einer grundhaften Erneuerung bedürfen, sowie nicht erstmalig hergestellte Straßen und Wege sind nicht Gegenstand dieser Unterhaltungsmaßnahmen. Diese müssen entsprechend den finanziellen Möglichkeiten im städtischen Haushalt veranschlagt werden. Solche Straßen und Wege werden durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) sukzessive erfasst und aufgelistet. Diese Aufstellung wird regelmäßig an die zuständigen Stellen bei der Stadtverwaltung Leverkusen übermittelt. 

 

Nach Aufstellung des Straßeninstandsetzungskonzeptes wird für die darin aufgelisteten Straßenunterhaltungsmaßnahmen durch den Fachbereich Tiefbau (FB 66) und dem Fachbereich Stadtgrün (FB 67) in Verbindung mit dem Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr (FB 36) geprüft, ob

 

- die vorhandene Markierung den aktuellen Erfordernissen genügt, insbesondere im Hinblick auf zu Fuß Gehende oder Radfahrende,

- an Einmündungen und Kreuzungen fehlende Bordsteinabsenkungen hergestellt werden können,

- Bushaltestellen unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens erneuert oder neugestaltet werden können,

- bauliche Veränderungen, wie z. B. Überquerungshilfen oder die Anpassung von Bordsteinen bei halbseitigem Parken auf Gehwegen, gebaut bzw. angepasst werden können,

- der Querschnitt und die verkehrliche Situation in den zur Instandsetzung vorgesehenen Straßen den Bau von Baumscheiben und damit die Pflanzung von neuen Straßenbäumen zulässt.

 

Erforderliche Arbeiten bei den beiden erstgenannten Punkten gelten als konsumtiv und werden aus Unterhaltungsmitteln der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) finanziert. Größere bauliche Veränderungen oder Erneuerungen gemäß den Punkten drei und vier gelten als investive Baumaßnahmen und werden im städtischen Haushalt etatisiert. Die Mehrkosten für den Bau der Baumscheiben werden anteilig, die Neupflanzungen der Bäume zu Punkt 5 werden vollständig über Mittel des städtischen Haushaltes finanziert.

 

Die TBL prüfen zudem, ob

 

- straßenbegleitende Gehwege oder Gehwegabschnitte baulich erneuert werden müssen, da entweder Unterhaltungsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können oder Umbauarbeiten erfolgen müssen, um deutlich überhöhte Quergefälle richtliniengerecht zu regulieren, damit die Benutzungssicherheit für Gehbehinderte erhöht wird.

 

- bei den Sanierungsmaßnahmen betroffene Pflasterflächen erhalten bleiben können oder gegen Asphalt ausgetauscht werden sollen.

 

Hierbei handelt es sich ebenfalls um investive Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Voraussetzungen im städtischen Haushalt dargestellt werden.

 

Finanzierung:

 

Straßenunterhaltungsmaßnahmen beziehen sich auf Arbeiten an den Oberflächenbelägen von Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf geringfügige bauliche Änderungen. Da hierbei keine wesentlichen baulichen Veränderungen vorgenommen werden, gelten diese Arbeiten als konsumtiv und werden aus den Unterhaltungsmitteln der TBL finanziert. Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden nicht erhoben. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Finanzmöglichkeiten der TBL. Sollte ein negatives Finanzergebnis der TBL absehbar werden, würden Einzelmaßnahmen des Konzeptes in spätere Jahre verschoben werden. Auf den städtischen Haushalt haben diese Maßnahmen in der Regel keine Auswirkung.

 

Die einzelnen Maßnahmen für das Jahr 2022 ergeben sich aus:

 

Anlage 1: Liste der geplanten Straßen,

Anlage 2: Reserveliste der geplanten Straßen,

Anlage 3: Pläne der geplanten Straßen,

Anlage 4: Pläne der in der Reserveliste aufgeführten Straßen.

 

Diese Maßnahmen sind Bestandteil des Wirtschaftsplanes der TBL, der am 16.11.2021 dem Verwaltungsrat der TBL vorgelegt wurde, sodass sie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel umgesetzt werden können. Der Sachstand der für das Jahr 2021 geplanten Instandsetzungsmaßnahmen ist der Anlage 5 zu entnehmen.

 

3. Baumstandorte

Gemäß Stellungnahme des Fachbereiches Stadtgrün (FB 67) wird für die Straßen

 

-       Im Dorf und

-       Fichtestraße

 

die Möglichkeit für Neupflanzungen von Straßenbäumen gesehen. Da sich der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) hier in Bezug auf die Anzahl und die Standorte noch in Abstimmungen mit anderen Fachbereichen der Stadt Leverkusen befindet, werden diese nicht Bestandteil dieser Vorlage. Der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) wird das Ergebnis mit einer eigenen Vorlage in die Bezirke einbringen.

 

4. Investive Erneuerungen

Zusätzlich zu den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Maßnahmen soll mit diesem Konzept die investive Maßnahme

-       Sanierung Kreisverkehr Karl-Carstens-Ring

beschlossen werden. Die Maßnahme ist im städt. Haushaltsplanentwurf in der Finanzstelle

-       66431205021 neu:  KV Karl-Carstens-Ring

für das Jahr 2022 etatisiert.

 

Bei der Planung der in diesem Jahr durchgeführten Instandsetzung des Karl-Carstens-Rings zwischen dem Willy-Brandt-Ring und der Dhünn-Brücke am Gesundheitspark wurde festgestellt, dass der Kreisverkehr Karl-Carstens-Ring/Dhünnberg aufgrund der vorhandenen Schäden nicht mehr konsumtiv instandgesetzt werden konnte und grundlegend erneuert werden muss. Die hierfür erforderlichen investiven Mittel wurden unter der o. g. Finanzstelle etatisiert.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n: 66431205021neu Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 200.000

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Zur Erstellung der Vorlage waren noch interne Abstimmungen erforderlich, die Zeit in Anspruch genommen haben. Da eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.