Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die
nachfolgenden Maßnahmen:
1.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen finanziellen Mittel zur Übernahme der Mehrkosten
für die Umsetzung des Programms „Kommunales Integrationsmanagement NRW“
langfristig - über das Jahr 2022 hinaus - im städtischen Haushalt
bereitzustellen.
2. Um insgesamt eine langfristige Sicherung des Programms „Kommunales Integrationsmanagement“ in Leverkusen zu ermöglichen, wird die Verwaltung beauftragt, die finanziellen Mittel zur Übernahme der Gesamtkosten im städtischen Haushalt bereitzustellen, sollte das Programm wider Erwarten von Landesseite beendet werden.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach
Begründung:
Das Land NRW hat 2020 das Förderprogramm
„Kommunales Integrationsmanagement“ auf den Weg gebracht. Erklärtes Ziel des
Programms ist die Etablierung von rechtkreisübergreifendem Fallmanagement
(Casemanagement) für (neu) Zugewanderte und Personen mit Migrationsgeschichte,
um einen lückenlosen Integrationsprozess („Integrationskette“) in der Kommune
zu gewährleisten. Alle am Prozess der Integration beteiligten Behörden und
Institutionen sollen systematisiert und koordiniert zusammenarbeiten. Zugleich
soll die Kommune mit Hilfe des Programms Integrationsangebote vor Ort
überprüfen und ggf. optimieren oder ergänzen können. Beispielsweise sollen
Bedarfe schneller erkannt und Verzögerungen und Hürden im Integrationsprozess,
die an den Schnittstellen unterschiedlicher (gesetzlicher) Zuständigkeiten
entstehen können, verbessert werden.
Das Programm richtet sich an Kreise und
kreisfreie Städte und kann gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege vor Ort
umgesetzt werden. Bereits 48 Kommunen haben bereits
eine Bewilligung zur Teilnahme am Landesprogramm KIM NRW erhalten. Darunter
auch die Stadt Leverkusen. Das zuständige Referat im Integrationsministerium
NRW (MKFFI) begleitet die Kommunen fachlich und organisatorisch bei der
Umsetzung des Programms KIM NRW vor Ort.
Entsprechend des Handlungskonzeptes KIM NRW
(Anlage 1) und der Förderrichtlinie (Anlage 2) wird die Gesamtkoordination des
Programms über das Kommunale Integrationszentrum (KI) gewährleistet. Das KI ist
als Stabsstelle unmittelbar dem Dezernat III zugeordnet, sodass eine Steuerung
des Programms in enger Abstimmung mit der Dezernatsleitung gewährleistet ist.
Trotz kurzfristiger Veröffentlichung der Förderrichtlinie konnte im Dezember
2020 seitens der Stadt Leverkusen eine Teilnahme am Programm fristgerecht beantragt
werden. Der Bewilligungsbescheid wurde der Verwaltung mit Datum 15.02.2021
übersendet. Auch wenn von Landesseite bereits die Absicht kommuniziert wurde,
das Programm langfristig zu verstetigen, ist das Förderprogramm zunächst bis
zum 31.12.2022 befristet.
Das Vorhaben des Landes ein „Kommunales
Integrationsmanagement“ flächendeckend in NRW zu implementieren, wird von der
Verwaltung sehr begrüßt. Zumal mit Hilfe dieses notwendigen Programms Ziele aus
dem gesamtstädtischen Integrationskonzept umgesetzt und ein zeitgemäßes,
systematisches und fallbezogenes Integrationsmanagement seitens der Stadt
Leverkusen gewährleistet werden kann. Auf den Einzelfall bezogen bedeutet dies,
dass unabhängig von Änderungen des Aufenthaltsstatus, Rechtskreiswechsel, Qualifizierung
oder beruflichen Situation der betroffenen Person mit Hilfe des Kommunalen
Integrationsmanagements ein einheitliches und trägerübergreifendes
Fallmanagement sichergestellt werden kann. Ein solches Angebot gibt es derzeit
in Leverkusen noch nicht.
Eine Umsetzung des Programms in Leverkusen
soll gemeinsam mit den in der Migrationsberatung etablierten Trägern der Freien
Wohlfahrt (Caritasverband, Arbeiterwohlfahrt und Diakonie) erfolgen, weil ihre
Expertise im Feld der Integrationsarbeit unverzichtbar ist. Darüber hinaus war
es von Beginn an erklärtes Ziel des Beigeordneten für das Dezernat III eine
gemeinsame und damit partizipative Umsetzung des Programms für Leverkusen
herzustellen. Entsprechend erfolgte seitens des Dezernates III und des Kommunalen
Integrationszentrums seit Sommer 2020 eine umfassende und fortlaufende Einbindung der Fachakteure und der Mitglieder
der Fachgremien auf Grundlage des Leverkusener Integrationskonzeptes sowie eine
enge Zusammenarbeit mit dem Integrationsministerium NRW.
Die finanzielle Förderung innerhalb des
Programms ist allerdings nicht kostendeckend (siehe Kostenaufstellung, Anlage
3), sodass von städtischer Seite Mittel bereitgestellt werden müssen, um das
Programm vor Ort umsetzen zu können. Insbesondere die beteiligten Träger der
Freien Wohlfahrt haben mehrfach deutlich gemacht, dass die für das
Förderprogramm anfallenden Mehrkosten nicht eigenständig finanziert werden
können und um Unterstützung seitens der Verwaltung gebeten.
Die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements
in Kooperation mit der Freien Wohlfahrtspflege ist nur zielführend, wenn eine
auf Dauer angelegte Finanzierung hergestellt werden kann. Eine nicht
vollumfängliche und befristete Finanzierung und damit einhergehend lediglich
befristete Arbeitsverträge des Personals sind soweit möglich zu vermeiden. Bei
der Besetzung von Personalstellen ist Planungssicherheit notwendig, sowohl im
Hinblick auf anfallende Mehrkosten über die Landesförderung hinaus sowie auch
im Hinblick auf das gesamte Kostenvolumen, sollte das Landesförderprogramm
wider Erwarten eingestellt werden. Gerade im Hinblick darauf, dass das Programm
KIM NRW nahezu zeitgleich in vielen Kommunen in NRW startet, steht die Stadt
Leverkusen hier in Konkurrenz um geeignetes Personal. Eine langfristige
Bereitstellung der Mittel im städtischen Haushalt ermöglicht eine dauerhafte
Perspektive für das einzusetzende Personal und damit für die Etablierung des
Kommunalen Integrationsmanagements insgesamt.
Für das Jahr 2022 ist es der Verwaltung
bereits gelungen, die Mehrkosten im städtischen Haushalt anzumelden. Um
Planungssicherheit für das einzustellende Personal zu erhalten, insbesondere
auch für die beteiligten Träger, muss eine Finanzierung der Mehrkosten durch
die Stadt Leverkusen langfristig sichergestellt werden.
Übersicht: Prognostizierte Gesamtkosten und
Fördersummen pro Jahr (detaillierte Aufstellung siehe Anlage 3):
Gesamtkosten Personal |
Gesamtfördersumme Land (Personal) |
Mehrkosten Stadt Leverkusen |
913.257,24 Euro |
576.600,00 Euro |
336.657,24 Euro |
(Die in der Anlage 3 aufgeführten
Personalkosten können zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Prognosen darstellen.)
Trotz der umfangreichen Förderung durch das
Land NRW sind die Mittel nicht auskömmlich. Darüber hinaus werden die Landesfördermittel
grundsätzlich jährlich bewilligt und der Förderzeitraum des Programms KIM NRW
ist nach aktuellem Stand bis Ende 2022 befristet. Neben der Sicherstellung der
Finanzierung von Mehrkosten durch den städtischen Haushalt gilt es also
zugleich Vorkehrungen zu treffen für den Fall, dass das Land NRW das Programm
nach Ablauf des Förderzeitraums beenden sollte. Für diesen Fall müssen
langfristig über den städtischen Haushalt Mittel für die Gesamtkosten zur
Verfügung stehen, insbesondere auch um von dauerhaft befristeten
Arbeitsverträgen absehen zu können.
Aus Sicht der Verwaltung gelingt ein
systematisches Kommunales Integrationsmanagement nur auf lange Sicht und nicht
als befristetes Förderprogramm. Von daher begrüßt die Verwaltung, dass erste
positive Signale hinsichtlich einer möglichen Finanzierung des Landesprogramms
über den jetzigen Förderzeitraum hinaus bzw. die Absicht der Verstetigung des
Programms seitens des Integrationsministeriums NRW (MKFFI) kommuniziert wurden.
Eine seitens der Landesregierung beabsichtigte langfristige Verstetigung des
Programms „Kommunales Integrationsmanagement“ soll im Rahmen der Novellierung
des Gesetzes zur
Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in
Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz – TIntG)
ermöglicht werden. Der Gesetzesentwurf befindet sich nach Verbändeanhörung und
Kabinettsbeschluss nun auf der parlamentarischen Ebene. Darüber hinaus ist im
Haushaltsplan des Landes eine Stellenerhöhung für die Kommunen im Programm KIM
NRW im Jahr 2022 vorgesehen.
Siehe dazu:
Landtag NRW: Teilhabe- und Integrationsgesetz
Haushaltsplanentwurf 2022 (nrw.de)
Modernstes Integrationsrecht | Das Landesportal Wir
in NRW
Umsetzung in Leverkusen:
Um einen auf Leverkusen passenden Rahmen
sowie auch einen partizipativen Prozess zu gewährleisten, setzt die Verwaltung
das Förderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ auf der Grundlage des
gesamtstädtischen Integrationskonzeptes um. Über die mittlerweile bewährte
Kommunikations- und Steuerungsstrukturen des Integrationskonzeptes und in
Koordination durch das Kommunale Integrationszentrum soll die Umsetzung des
Programms langfristig begleitet werden (siehe Rahmenkonzept, Anlage 4).
Das Programm besteht aus drei
Förderbausteinen (siehe Handlungskonzept NRW Anlage 1):
Zum Förderbaustein 1: Förderung von Personalstellen im Kommunalen Integrationszentrum, um
eine Gesamtkoordination des Programms und des Casemanagements zu gewährleisten,
Bedarfe der Zielgruppe zu identifizieren und Maßnahmen zu implementieren.
Das Land fördert jährlich mit bis zu insgesamt
160.000 Euro maximal 2,5 Stellen zur Koordination des Programms mit 55.0000
Euro/ pro Stelle sowie 0,5 Stelle für Assistenzaufgaben mit 22.500 Euro.
Die Einrichtung von zunächst zwei
Personalstellen zur Koordination im Kommunalen Integrationszentrum ist bereits
erfolgt. Die Stellen werden voraussichtlich im Oktober und November
besetzt.
Darüber hinaus werden innerhalb des
Förderbaustein 1 Landesmittel für Sachausgaben und Maßnahmen zweckgebunden im
Rahmen des Programms in Gesamthöhe von bis zu 78.100 Euro (davon 29.100 Euro
Sachausgaben für Personal und 49.000 Euro Sachausgaben für
Veranstaltungsformate, Maßnahmen und externe Begleitung) zur Verfügung gestellt
(siehe Förderrichtlinie, Anlage 2).
Zum Förderbaustein 2: Förderung von bis zu fünf Personalstellen für rechtskreisübergreifendes
individuelles Casemanagement.
Hier strebt die Verwaltung eine enge
Zusammenarbeit mit dem Caritasverband, der Arbeiterwohlfahrt und der Diakonie
als etablierte Träger im Bereich der Migrationsberatung an. Die
Wohlfahrtsverbände sollen jeweils eine Stelle erhalten. Entsprechende Eckpunkte
der Kooperation wurden bereits gemeinsam abgestimmt, eine Besetzung der Stellen
bei den Trägern würde zum 01.01.2022 forciert werden. Eine weitere Stelle für
das Casemanagement soll im FB Soziales verortet und die fünfte Stelle im
Kommunalen Integrationszentrum implementiert werden. Der angestrebte
Besetzungszeitpunkt ist ebenfalls der 01.01.2022.
Ein entsprechendes Rahmenkonzept (siehe
Anlage 4) zur lokalen Vorgehensweise wurde dem Land mit Antragstellung
fristgerecht eingereicht und bewilligt. Im Förderbaustein 2 stehen für fünf
Personalstellen insgesamt 275.000 Euro an Personalkostenpauschalen zur
Verfügung. Die fünf für Leverkusen vorgesehenen Casemanagement-Stellen werden
jährlich mit 55.000,00 Euro pro Stelle von Landesseite gefördert.
Zum Förderbaustein 3: Förderung von zusätzlichen Personalstellen in den Ausländer- und
Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer
Menschen mit besonderen Integrationsleistungen. Hier erhält der Fachbereich Bürger
und Integration drei 0,75 Stellen mit einer jährlichen Förderung von insgesamt bis
zu 112.500 Euro an Personalkostenpauschalen. Als Besetzungszeitpunkt ist der
01.12.2021 oder 01.01.2022 angestrebt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: IA 900006110102 Sachkonto: 549900
Aufwendungen für die Maßnahme: 962.300,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm: KIM NRW
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 625.600,00 € (SK 414100 78.100,00) (SK 414101
547.500,00)
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2023
Personal-/Sachaufwand: 962.300,00 € (bei
Einstellung der Förderung; wird im nächsten Jahr für den neuen Haushaltsplan
2023 angemeldet)
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die weiteren Verfahrensschritte zur Umsetzung der einzelnen geplanten Maßnahmen in die Wege leiten zu können, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.