Betreff
Landesprogramm "Kommunales Integrationsmanagement NRW" (KIM NRW)
Vorlage
2021/1121
Aktenzeichen
mi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die nachfolgenden Maßnahmen:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen finanziellen Mittel zur Übernahme der Mehrkosten für die Umsetzung des Programms „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ langfristig - über das Jahr 2022 hinaus - im städtischen Haushalt bereitzustellen.

 

2.    Um insgesamt eine langfristige Sicherung des Programms „Kommunales Integrationsmanagement“ in Leverkusen zu ermöglichen, wird die Verwaltung beauftragt, die finanziellen Mittel zur Übernahme der Gesamtkosten im städtischen Haushalt bereitzustellen, sollte das Programm wider Erwarten von Landesseite beendet werden.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                              Molitor                                             Lünenbach

 

Begründung:

 

Das Land NRW hat 2020 das Förderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ auf den Weg gebracht. Erklärtes Ziel des Programms ist die Etablierung von rechtkreisübergreifendem Fallmanagement (Casemanagement) für (neu) Zugewanderte und Personen mit Migrationsgeschichte, um einen lückenlosen Integrationsprozess („Integrationskette“) in der Kommune zu gewährleisten. Alle am Prozess der Integration beteiligten Behörden und Institutionen sollen systematisiert und koordiniert zusammenarbeiten. Zugleich soll die Kommune mit Hilfe des Programms Integrationsangebote vor Ort überprüfen und ggf. optimieren oder ergänzen können. Beispielsweise sollen Bedarfe schneller erkannt und Verzögerungen und Hürden im Integrationsprozess, die an den Schnittstellen unterschiedlicher (gesetzlicher) Zuständigkeiten entstehen können, verbessert werden.

 

Das Programm richtet sich an Kreise und kreisfreie Städte und kann gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege vor Ort umgesetzt werden. Bereits 48 Kommunen haben bereits eine Bewilligung zur Teilnahme am Landesprogramm KIM NRW erhalten. Darunter auch die Stadt Leverkusen. Das zuständige Referat im Integrationsministerium NRW (MKFFI) begleitet die Kommunen fachlich und organisatorisch bei der Umsetzung des Programms KIM NRW vor Ort.

 

Entsprechend des Handlungskonzeptes KIM NRW (Anlage 1) und der Förderrichtlinie (Anlage 2) wird die Gesamtkoordination des Programms über das Kommunale Integrationszentrum (KI) gewährleistet. Das KI ist als Stabsstelle unmittelbar dem Dezernat III zugeordnet, sodass eine Steuerung des Programms in enger Abstimmung mit der Dezernatsleitung gewährleistet ist. Trotz kurzfristiger Veröffentlichung der Förderrichtlinie konnte im Dezember 2020 seitens der Stadt Leverkusen eine Teilnahme am Programm fristgerecht beantragt werden. Der Bewilligungsbescheid wurde der Verwaltung mit Datum 15.02.2021 übersendet. Auch wenn von Landesseite bereits die Absicht kommuniziert wurde, das Programm langfristig zu verstetigen, ist das Förderprogramm zunächst bis zum 31.12.2022 befristet.

 

Das Vorhaben des Landes ein „Kommunales Integrationsmanagement“ flächendeckend in NRW zu implementieren, wird von der Verwaltung sehr begrüßt. Zumal mit Hilfe dieses notwendigen Programms Ziele aus dem gesamtstädtischen Integrationskonzept umgesetzt und ein zeitgemäßes, systematisches und fallbezogenes Integrationsmanagement seitens der Stadt Leverkusen gewährleistet werden kann. Auf den Einzelfall bezogen bedeutet dies, dass unabhängig von Änderungen des Aufenthaltsstatus, Rechtskreiswechsel, Qualifizierung oder beruflichen Situation der betroffenen Person mit Hilfe des Kommunalen Integrationsmanagements ein einheitliches und trägerübergreifendes Fallmanagement sichergestellt werden kann. Ein solches Angebot gibt es derzeit in Leverkusen noch nicht.

 

Eine Umsetzung des Programms in Leverkusen soll gemeinsam mit den in der Migrationsberatung etablierten Trägern der Freien Wohlfahrt (Caritasverband, Arbeiterwohlfahrt und Diakonie) erfolgen, weil ihre Expertise im Feld der Integrationsarbeit unverzichtbar ist. Darüber hinaus war es von Beginn an erklärtes Ziel des Beigeordneten für das Dezernat III eine gemeinsame und damit partizipative Umsetzung des Programms für Leverkusen herzustellen. Entsprechend erfolgte seitens des Dezernates III und des Kommunalen Integrationszentrums seit Sommer 2020 eine umfassende und fortlaufende Einbindung der Fachakteure und der Mitglieder der Fachgremien auf Grundlage des Leverkusener Integrationskonzeptes sowie eine enge Zusammenarbeit mit dem Integrationsministerium NRW.

 

Die finanzielle Förderung innerhalb des Programms ist allerdings nicht kostendeckend (siehe Kostenaufstellung, Anlage 3), sodass von städtischer Seite Mittel bereitgestellt werden müssen, um das Programm vor Ort umsetzen zu können. Insbesondere die beteiligten Träger der Freien Wohlfahrt haben mehrfach deutlich gemacht, dass die für das Förderprogramm anfallenden Mehrkosten nicht eigenständig finanziert werden können und um Unterstützung seitens der Verwaltung gebeten.

 

Die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements in Kooperation mit der Freien Wohlfahrtspflege ist nur zielführend, wenn eine auf Dauer angelegte Finanzierung hergestellt werden kann. Eine nicht vollumfängliche und befristete Finanzierung und damit einhergehend lediglich befristete Arbeitsverträge des Personals sind soweit möglich zu vermeiden. Bei der Besetzung von Personalstellen ist Planungssicherheit notwendig, sowohl im Hinblick auf anfallende Mehrkosten über die Landesförderung hinaus sowie auch im Hinblick auf das gesamte Kostenvolumen, sollte das Landesförderprogramm wider Erwarten eingestellt werden. Gerade im Hinblick darauf, dass das Programm KIM NRW nahezu zeitgleich in vielen Kommunen in NRW startet, steht die Stadt Leverkusen hier in Konkurrenz um geeignetes Personal. Eine langfristige Bereitstellung der Mittel im städtischen Haushalt ermöglicht eine dauerhafte Perspektive für das einzusetzende Personal und damit für die Etablierung des Kommunalen Integrationsmanagements insgesamt.

 

Für das Jahr 2022 ist es der Verwaltung bereits gelungen, die Mehrkosten im städtischen Haushalt anzumelden. Um Planungssicherheit für das einzustellende Personal zu erhalten, insbesondere auch für die beteiligten Träger, muss eine Finanzierung der Mehrkosten durch die Stadt Leverkusen langfristig sichergestellt werden. 

 

Übersicht: Prognostizierte Gesamtkosten und Fördersummen pro Jahr (detaillierte Aufstellung siehe Anlage 3):

 

Gesamtkosten Personal

Gesamtfördersumme Land (Personal)

Mehrkosten Stadt Leverkusen

913.257,24 Euro

576.600,00 Euro

336.657,24 Euro

 

(Die in der Anlage 3 aufgeführten Personalkosten können zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Prognosen darstellen.)

 

Trotz der umfangreichen Förderung durch das Land NRW sind die Mittel nicht auskömmlich. Darüber hinaus werden die Landesfördermittel grundsätzlich jährlich bewilligt und der Förderzeitraum des Programms KIM NRW ist nach aktuellem Stand bis Ende 2022 befristet. Neben der Sicherstellung der Finanzierung von Mehrkosten durch den städtischen Haushalt gilt es also zugleich Vorkehrungen zu treffen für den Fall, dass das Land NRW das Programm nach Ablauf des Förderzeitraums beenden sollte. Für diesen Fall müssen langfristig über den städtischen Haushalt Mittel für die Gesamtkosten zur Verfügung stehen, insbesondere auch um von dauerhaft befristeten Arbeitsverträgen absehen zu können. 

 

Aus Sicht der Verwaltung gelingt ein systematisches Kommunales Integrationsmanagement nur auf lange Sicht und nicht als befristetes Förderprogramm. Von daher begrüßt die Verwaltung, dass erste positive Signale hinsichtlich einer möglichen Finanzierung des Landesprogramms über den jetzigen Förderzeitraum hinaus bzw. die Absicht der Verstetigung des Programms seitens des Integrationsministeriums NRW (MKFFI) kommuniziert wurden. Eine seitens der Landesregierung beabsichtigte langfristige Verstetigung des Programms „Kommunales Integrationsmanagement“ soll im Rahmen der Novellierung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz – TIntG) ermöglicht werden. Der Gesetzesentwurf befindet sich nach Verbändeanhörung und Kabinettsbeschluss nun auf der parlamentarischen Ebene. Darüber hinaus ist im Haushaltsplan des Landes eine Stellenerhöhung für die Kommunen im Programm KIM NRW im Jahr 2022 vorgesehen.

 

Siehe dazu:

Landtag NRW: Teilhabe- und Integrationsgesetz

Haushaltsplanentwurf 2022 (nrw.de)

Modernstes Integrationsrecht | Das Landesportal Wir in NRW

 

Umsetzung in Leverkusen:

Um einen auf Leverkusen passenden Rahmen sowie auch einen partizipativen Prozess zu gewährleisten, setzt die Verwaltung das Förderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ auf der Grundlage des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes um. Über die mittlerweile bewährte Kommunikations- und Steuerungsstrukturen des Integrationskonzeptes und in Koordination durch das Kommunale Integrationszentrum soll die Umsetzung des Programms langfristig begleitet werden (siehe Rahmenkonzept, Anlage 4).

 

Das Programm besteht aus drei Förderbausteinen (siehe Handlungskonzept NRW Anlage 1):

 

Zum Förderbaustein 1: Förderung von Personalstellen im Kommunalen Integrationszentrum, um eine Gesamtkoordination des Programms und des Casemanagements zu gewährleisten, Bedarfe der Zielgruppe zu identifizieren und Maßnahmen zu implementieren.

 

Das Land fördert jährlich mit bis zu insgesamt 160.000 Euro maximal 2,5 Stellen zur Koordination des Programms mit 55.0000 Euro/ pro Stelle sowie 0,5 Stelle für Assistenzaufgaben mit 22.500 Euro.

 

Die Einrichtung von zunächst zwei Personalstellen zur Koordination im Kommunalen Integrationszentrum ist bereits erfolgt. Die Stellen werden voraussichtlich im Oktober und November besetzt. 

 

Darüber hinaus werden innerhalb des Förderbaustein 1 Landesmittel für Sachausgaben und Maßnahmen zweckgebunden im Rahmen des Programms in Gesamthöhe von bis zu 78.100 Euro (davon 29.100 Euro Sachausgaben für Personal und 49.000 Euro Sachausgaben für Veranstaltungsformate, Maßnahmen und externe Begleitung) zur Verfügung gestellt (siehe Förderrichtlinie, Anlage 2).

 

Zum Förderbaustein 2: Förderung von bis zu fünf Personalstellen für rechtskreisübergreifendes individuelles Casemanagement.

 

Hier strebt die Verwaltung eine enge Zusammenarbeit mit dem Caritasverband, der Arbeiterwohlfahrt und der Diakonie als etablierte Träger im Bereich der Migrationsberatung an. Die Wohlfahrtsverbände sollen jeweils eine Stelle erhalten. Entsprechende Eckpunkte der Kooperation wurden bereits gemeinsam abgestimmt, eine Besetzung der Stellen bei den Trägern würde zum 01.01.2022 forciert werden. Eine weitere Stelle für das Casemanagement soll im FB Soziales verortet und die fünfte Stelle im Kommunalen Integrationszentrum implementiert werden. Der angestrebte Besetzungszeitpunkt ist ebenfalls der 01.01.2022.

 

Ein entsprechendes Rahmenkonzept (siehe Anlage 4) zur lokalen Vorgehensweise wurde dem Land mit Antragstellung fristgerecht eingereicht und bewilligt. Im Förderbaustein 2 stehen für fünf Personalstellen insgesamt 275.000 Euro an Personalkostenpauschalen zur Verfügung. Die fünf für Leverkusen vorgesehenen Casemanagement-Stellen werden jährlich mit 55.000,00 Euro pro Stelle von Landesseite gefördert.

 

Zum Förderbaustein 3: Förderung von zusätzlichen Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen. Hier erhält der Fachbereich Bürger und Integration drei 0,75 Stellen mit einer jährlichen Förderung von insgesamt bis zu 112.500 Euro an Personalkostenpauschalen. Als Besetzungszeitpunkt ist der 01.12.2021 oder 01.01.2022 angestrebt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: IA 900006110102 Sachkonto: 549900

Aufwendungen für die Maßnahme: 962.300,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm: KIM NRW

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 625.600,00 € (SK 414100 78.100,00) (SK 414101 547.500,00)

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand: 962.300,00 € (bei Einstellung der Förderung; wird im nächsten Jahr für den neuen Haushaltsplan 2023 angemeldet)

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die weiteren Verfahrensschritte zur Umsetzung der einzelnen geplanten Maßnahmen in die Wege leiten zu können, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.