Betreff
Kündigung des Vertrages mit der Deutschen Marktgilde eG zum 30.06.2022
Vorlage
2021/1127
Aktenzeichen
361-64-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Vertrag mit der Deutschen Marktgilde eG fristgerecht zum Jahresende 2021 für den 30.06.2022 zu kündigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neuausrichtung der Wochenmärkte in Leverkusen mit dem Schwerpunkt einer lokalen Gestaltung durch eine Ausschreibung vorzubereiten.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Molitor

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 07.11.2016 hat der Rat der Stadt Leverkusen entschieden, dass die Verwaltung zur Findung einer geeigneten Organisatorin/eines geeigneten Organisators aller Leverkusener Wochenmärkte ein Auswahlverfahren durchführen soll. Im Ergebnis wurde die Deutschen Marktgilde eG, eine auf Wochenmärkte spezialisierter Marktveranstalterin, vertraglich beauftragt, die Leverkusener Wochenmärkte durchzuführen. Der Vertrag wurde für fünf Jahre abgeschlossen und verlängert sich danach automatisch um zwei Jahre, soweit nicht von einem der beiden Vertragsparteien schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Vertragsbeginn war der 1. Juli 2017, sodass die fünfjährige Laufzeit am 30. Juni 2022 endet. Eine Kündigung müsste demnach bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen.

 

Dies hatte den Zweck, Kosten für die Stadt Leverkusen einzusparen sowie zukünftig die Leverkusener Wochenmärkte attraktiv zu gestalten. Es sollte die Organisation einer Marktveranstalterin/einem Marktveranstalter, die/der sich auf die Ausrichtung von Wochenmärkten spezialisiert hat, übertragen werden. Die Deutsche Marktgilde eG befasst sich ausschließlich mit der Betreibung von Wochenmärkten und gab an, aufgrund ihrer Professionalität in der Lage zu sein, sich als Veranstaltender von Wochenmärkten mit mehr als 25-jähriger Erfahrung in jeder Stadt und an jedem Standort auf die gegebene Situation einstellen zu können. Als Referenzobjekt wurde u. a. der große Wochenmarkt auf dem Marktplatz in Bonn genannt. Einer der Schwerpunkte war, dass alle bestehenden Märkte in den einzelnen Stadtteilen in der zum Vertragsabschluss bestehenden Größe und Form erhalten bleiben sollten.

 

Hauptaufgabe der Wochenmärkte in allen Standorten sollte es sein, zukünftig ein attraktives, ausgewogenes Angebot (vor allem im Frischebereich) bereitzuhalten, um damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Märkte zu erhalten bzw. weiter auszubauen. Händlerinnen und Händlern mit Waren aus dem „grünen“ Bereich (z. B. Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren, Geflügel, Hähnchengrill, Käse/Milchprodukte/Eier, Brot- und Backwaren, Fisch, Feinkost, Süßwaren/Honig, Imbiss, Blumen und Pflanzen, Gewürze) sowie Direktvermarktenden und Kleinerzeugenden aus der Region würde an allen Standorten ein Vorrang eingeräumt.

 

Noch nicht vorhandene Sortimente sollten gesucht und nach Möglichkeit ergänzt werden. Eine Marktveranstaltende, wie die Marktgilde, sollte die bewährten Beschickenden der Wochenmärkte in Leverkusen auf allen Plätzen bei der Standplatzvergabe vorrangig berücksichtigen, sofern sie den Mindestanforderungen im Hinblick auf Sortiment, Standpräsentation, Hygiene und Willen zur Zusammenarbeit entsprechen.

 

Die Marktgilde setzt ortsnahe, fachlich geschulte Marktleitende ein, die sich um die Märkte kümmern. Diese nehmen gleichzeitig die notwendigen Ordnungsfunktionen wahr. Ein Hauptmerkmal der Dienstleistung der Marktgilde ist der absolut neutrale Status als Marktveranstaltende. Sie ist nur der Stadt gegenüber und dem Erfolg der Märkte als Ganzes verpflichtet und finanziert sich ausschließlich über die Standgeldeinnahmen.

 

Zur näheren Begründung der Kündigung wird auf den nichtöffentlichen Begründungsteil (siehe Anlage) verwiesen.

 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Vertrag mit der Deutschen Marktgilde eG bis zum 31. Dezember 2021 zu kündigen. Es ist beabsichtigt, die Vergabe der Wochenmärkte mit der Vorgabe auszuschreiben, dass die regionalen Erfordernisse und Verhältnisse stärker in den Vordergrund rücken sollen. Es ist vorgesehen, die Leverkusener Märkte nicht mehr als Ganzes, sondern bezirks- bzw. stadtteilbezogen auszuschreiben.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der erheblichen Bedeutung der Wochenmärkte für die Stadt Leverkusen waren im Vorfeld diverse Abstimmungsverfahren mit örtlichen Vertreterinnen und Vertretern erforderlich. Dabei traten auch Corona-bedingt terminliche Probleme auf, sodass der eigentliche Abgabetermin nicht einzuhalten war.