Beschlussentwurf:
Der Kinder-und
Jugendhilfeausschuss der Stadt Leverkusen befürwortet die Antragstellung des
Fachbereichs Kinder und Jugend zur Schaffung einer Vollzeitstelle
„Beratungs-, Interventions- und Präventionsstelle zu sexualisierter Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche“ in Leverkusen gefördert durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen (MKFFI).
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die Landesregierung NRW hat im Dezember 2020
ihr „Handlungs- und Maßnahmenkonzept (HMK) für den Bereich „sexualisierte
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“
beschlossen. Im Zuge des HMK soll auch die spezialisierte Beratung
flächendeckend ausgebaut sowie qualitativ durch zusätzliche geeignete
Fachkräfte bei vorhandenen und neuen spezialisierten Beratungsangeboten
öffentlicher und freier Träger verbessert werden.
Die Förderung durch das Ministerium für
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
(MKFFI) beträgt 80 % der Personalkosten. In Leverkusen beschreiben der hohe
Sozialindex, die Kriminalstatistik und die Fallzahlen im Kontext mit
Kindeswohlgefährdung eine kontinuierliche Zunahme der Gewalttaten gegen Kinder
und Jugendliche, besonders auch der sexuellen Übergriffe. Es wird davon
ausgegangen, dass ein deutlich größeres Dunkelfeld hinzukommt.
Im Jahr 2020 zählte die PKS insgesamt 14.494
Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs, davon konnten 12.614 aufgeklärt werden.
Davon auszugehen, dass alle betroffenen Kinder und Jugendliche, zumindest nach
Aufklärung oder Aufdeckung der Tat, psychologische oder pädagogische Hilfe
erhalten haben, zeigt den besonders hohen Hilfebedarf. Die Versorgung für
Kinder, Jugendliche und Familien bei sexualisierter Gewalt insbesondere
hinsichtlich Diagnostik, Intervention und Therapie ist in Leverkusen nur
unzureichend. Der Bereich Prävention wird durch unterschiedliche Träger zum
Teil abgedeckt.
Daher hat der
Fachbereich Kinder und Jugend beim Land die Interessensbekundung abgegeben,
Stellen in der Erziehungsberatung mit Schwerpunkt Prävention, Intervention und
Nachsorge bei sexueller Gewalt gefördert zu bekommen. Mit Mail vom 05.07.2021
hat das Land mitgeteilt, dass bei entsprechender Antragstellung zunächst eine
Vollzeitstelle für 2022 gefördert wird
Eine Kostenaufteilung zwischen Land (80 %)
und Stadt Leverkusen würde das Personalbudget mit 20 % einer VZÄ Stelle
Sozialarbeit nach TVöD S 17 belasten. Eine spezialisierte Beratungs-,
Interventions- und Präventionsstelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche in Leverkusen würde eine erste Versorgungslücke schließen. Die
Verwaltung hält es daher für angebracht und zielführend, den Förderantrag zu
stellen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 510006150301 Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: 75.250,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja 80
%
Name Förderprogramm: „Beratungs-, Interventions- und Präventionsstelle
zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ in Leverkusen
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 60.200,00 €
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2022
Personal-/Sachaufwand: 75.250,00 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr: 2022
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung
Sonderposten): 60.200 €
Produkt: 510006150301
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim
Krings 20 12
Gegenebenfalls ist
eine Anpassung der Haushaltsansätze über die Veränderungsliste zum HH 2022 ff.
erforderlich.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses muss zur Antragstellung zwingend vorliegen. Daher wird diese Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.