Betreff
Schaffung einer spezialisierten "Beratungs-, Interventions- und Präventionsstelle zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" in Leverkusen
Vorlage
2021/1140
Aktenzeichen
hi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kinder-und Jugendhilfeausschuss der Stadt Leverkusen befürwortet die Antragstellung des Fachbereichs Kinder und Jugend zur Schaffung einer Vollzeitstelle
„Beratungs-, Interventions- und Präventionsstelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ in Leverkusen gefördert durch das
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI).

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Die Landesregierung NRW hat im Dezember 2020 ihr „Handlungs- und Maßnahmenkonzept (HMK) für den Bereich „sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“ beschlossen. Im Zuge des HMK soll auch die spezialisierte Beratung flächendeckend ausgebaut sowie qualitativ durch zusätzliche geeignete Fachkräfte bei vorhandenen und neuen spezialisierten Beratungsangeboten öffentlicher und freier Träger verbessert werden.

 

Die Förderung durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) beträgt 80 % der Personalkosten. In Leverkusen beschreiben der hohe Sozialindex, die Kriminalstatistik und die Fallzahlen im Kontext mit Kindeswohlgefährdung eine kontinuierliche Zunahme der Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche, besonders auch der sexuellen Übergriffe. Es wird davon ausgegangen, dass ein deutlich größeres Dunkelfeld hinzukommt.

 

Im Jahr 2020 zählte die PKS insgesamt 14.494 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs, davon konnten 12.614 aufgeklärt werden. Davon auszugehen, dass alle betroffenen Kinder und Jugendliche, zumindest nach Aufklärung oder Aufdeckung der Tat, psychologische oder pädagogische Hilfe erhalten haben, zeigt den besonders hohen Hilfebedarf. Die Versorgung für Kinder, Jugendliche und Familien bei sexualisierter Gewalt insbesondere hinsichtlich Diagnostik, Intervention und Therapie ist in Leverkusen nur unzureichend. Der Bereich Prävention wird durch unterschiedliche Träger zum Teil abgedeckt.

 

Daher hat der Fachbereich Kinder und Jugend beim Land die Interessensbekundung abgegeben, Stellen in der Erziehungsberatung mit Schwerpunkt Prävention, Intervention und Nachsorge bei sexueller Gewalt gefördert zu bekommen. Mit Mail vom 05.07.2021 hat das Land mitgeteilt, dass bei entsprechender Antragstellung zunächst eine Vollzeitstelle für 2022 gefördert wird

 

Eine Kostenaufteilung zwischen Land (80 %) und Stadt Leverkusen würde das Personalbudget mit 20 % einer VZÄ Stelle Sozialarbeit nach TVöD S 17 belasten. Eine spezialisierte Beratungs-, Interventions- und Präventionsstelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Leverkusen würde eine erste Versorgungslücke schließen. Die Verwaltung hält es daher für angebracht und zielführend, den Förderantrag zu stellen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 510006150301 Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme: 75.250,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 80 %

Name Förderprogramm: „Beratungs-, Interventions- und Präventionsstelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ in Leverkusen

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 60.200,00 €

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2022

 Personal-/Sachaufwand: 75.250,00 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2022

Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 60.200 €

Produkt: 510006150301 Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Gegenebenfalls ist eine Anpassung der Haushaltsansätze über die Veränderungsliste zum HH 2022 ff. erforderlich.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses muss zur Antragstellung zwingend vorliegen. Daher wird diese Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.