Betreff
2. Änderung des Landschaftsplanes "Schlosspark Morsbroich"
- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Vorlage
2021/1182
Aktenzeichen
ko-2021-2-LP-3
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 16 (LNatSchG NRW) (Äußerungen I/B und I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A            Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Vonseiten der Öffentlichkeit ist keine Äußerung zur 2. Änderung des Landschaftsplanes im Stadtteil Alkenrath, Bereich Schlosspark Morsbroich, eingegangen.

 

I/B            Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

I/B 1:          Telekom

I/B 2:          Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG

I/B 3:          LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland

I/B 4:        LVR-Amt Denkmalpflege im Rheinland

I/B 5:          NABU – Stadtverb. Leverkusen, BUND Bund für Umwelt u.Naturschutz  Deutschland e.V. und LNU Landesgem. Naturschutz und Umwelt

 

I/C                Äußerungen der Fachbereiche und Betriebe

I/C 1:          Fachbereich 32 - Umwelt

I/C 2:        Fachbereich 37 - Feuerwehr Abt. 372 - Gefahrenvorbeugung

I/C 3:          Fachbereich 63 - Bauaufsicht - Untere Denkmalbehörde

 

2.     Die 2. Änderung des Landschaftsplans „Schlosspark Morsbroich“ (Anlage 2 der Vorlage) einschließlich Begründung und Umweltbericht (Anlage 3 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

3.     Die Öffentlichkeit ist gemäß § 17 LNatSchG NRW an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf der 2. Änderung des Landschaftsplans „Schlosspark Morsbroich“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                      In Vertretung                        In Vertretung

Adomat                                                Lünenbach                          Deppe

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Planungsanlass

Durch die 2. Änderung des Landschaftsplanes Teilbereich „Schlosspark Morsbroich“ soll die planungsrechtliche Grundlage für die nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung des Schlossparks als Teil des historischen Gesamtensembles „Schloss Morsbroich“ vorbereitet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Revitalisierung des äußeren Schlossparks und die Stärkung seiner Erholungsfunktion mit den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz sowie dem Artenschutz in Einklang stehen.

 

Ziel, Zweck und Inhalt der 2. Änderung des Landschaftsplanes

Der äußere Schlosspark Morsbroich war ehemals ein prächtiger englischer Landschaftsgarten, der jedoch seit einigen Jahren nicht mehr gärtnerisch gepflegt wurde und keine hohe Aufenthaltsqualität bietet. Das im Februar 2018 durch den Museumsverein Morsbroich e. V. vorgelegte und durch den Rat beschlossene „Standortkonzept für die Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich in Leverkusen“ (siehe Antrag Nr. 2018/2129 und Vorlage Nr. 2018/2063) umfasst mehrere Bausteine, die zu einer Revitalisierung und Erneuerung des Schlossparks Morsbroich beitragen sollen. Das Ziel besteht darin, einen vitalisierten Park mit bildungs- und kulturorientierten Inhalten bei Erhaltung des landschaftlichen und naturräumlichen Wertes für die Leverkusener Bevölkerung zu gestalten und dessen regionale und überregionale Bedeutsamkeit zu steigern.

 

Mit Beschluss vom 10.12.2018 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, die bauplanerischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine sach- und fachgerechte sowie zukunftsorientierte Entwicklung des Standortes zu schaffen (Vorlage Nr. 2018/2589). Die im Fokus stehende Fläche - Schlosspark Schloss Morsbroich -  ist im aktuell gültigen Landschaftsplan (LP) der Stadt Leverkusen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.

 

Die Kick Off Sitzung sowie die Projektgruppensitzungen der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe mit einem externen Projektsteuerer haben gemeinsam mit den am Prozess beteiligten Akteuren stattgefunden. Die Gespräche, die Weiterbearbeitung und Detaillierung der Planungsidee haben verdeutlicht, dass die von allen Beteiligten gewünschte Revitalisierung/Attraktivierung des Geländes durch eine möglichst naturnahe Weiterentwicklung in diesem sensiblen Landschaftsraum eine Änderung des Landschaftsplanes für diesen Teilbereich notwendig macht. Im Rahmen der Konzepterstellung hat es umfangreiche faunistische Untersuchungen gegeben.

 

Planungsrechtlicher Status

Das Plangebiet liegt im baulichen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1987 rechtskräftigen Landschaftsplanes, der hier das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-8 „Bürgerbusch“ festsetzt. Der äußere Schlosspark ist aufgrund der besonderen Erlebbarkeit der Landschaft als LSG festgesetzt worden. Für den Änderungsbereich ist das Entwicklungsziel Nr. 9 „Erhaltung von Grünflächen“ dargestellt. Es gelten für den gesamten äußeren Schlosspark die generellen Verbote und Gebote für LSG in Leverkusen.

 

Im Zuge der 2. Änderung des Landschaftsplanes soll der gesamte Schlosspark im LSG verbleiben, bzw. wird als eigenständiges LSG Nr. 2.2-16 „Schloss Morsbroich“ festgesetzt. Vorgesehen ist zudem, das bisherige Entwicklungsziel 9 in das Entwicklungsziel 4 „Ausbau der Landschaft für die Erholung oder den Fremdenverkehr“ zu ändern.

 

Mit einem auf den Schlosspark zugeschnittenen LSG Nr. 2.2-16 „Schloss Morsbroich“ soll der spezifischen Situation Rechnung getragen werden. Neben dem erforderlichen Schutz von Natur und Landschaft soll die Erholungsfunktion dieses Landschaftsraums für die Öffentlichkeit gesichert werden. Dazu dienen auch die dem Nutzungszweck des Außenparks des Museums Schloss Morsbroich unterstützenden Ge- und Verbote und Unberührtheitsbestimmungen.

 

Aufgrund des geringen Änderungsumfanges und der umfassenden, im Vorlauf durchgeführten Untersuchungen, sowie der im Zusammenhang mit der Projektentwicklung zusammengestellten vorliegenden Datengrundlagen wurde auf die Festlegung des Untersuchungsrahmens im Rahmen eines Scopingstermins für die strategische Umweltprüfung verzichtet.

 

Verfahrensstand:

Durch den Rat der Stadt Leverkusen wurden am 24.08.2020 der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst (Vorlage 2020/3804).

 

·           Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentlichen Aushang der
2. Änderung des Landschaftsplanes Teilbereich „Schlosspark Morsbroich“ auf Grundlage des § 16 LNatSchG NRW im Zeitraum vom 25.06.2021 bis 23.07.2021 im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und über die Internetseite der Stadt Leverkusen. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange und die Fachbereiche und Betriebe der Stadt Leverkusen beteiligt.

 

Schwerpunkt der Äußerungen aus der Öffentlichkeit bildeten folgende Themen:

·         Leitungsführungen,

·         Bodendenkmalschutz,

·         Denkmalschutz,

·         Änderung der Festsetzungskategorie,

·         Hinweis auf klarstellende Formulierungen.

 

Grundsätzliche Bedenken gegen die Aufstellung der 2. Änderung des Landschaftsplanes wurden nicht vorgetragen. Äußerungen im Hinblick auf die Festlegung des Untersuchungsrahmens der Strategischen Umweltprüfung (Scoping) und den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Strategischen Umweltprüfung sind nicht eingegangen.

 

Weiteres Vorgehen

Die 2. Änderung des Landschaftsplanes Teilbereich „Schlosspark Morsbroich“ soll vorgezogen und losgelöst von dem Verfahren zur Neuaufstellung des gesamtstädtischen Landschaftsplanes erfolgen, um schnellstmöglich das benötigte Planungsrecht zu schaffen. Die Teiländerung des Landschaftsplans ist aufgrund des o. g. Planungsstandes und der Genehmigungseinschätzung des Fachbereichs Umwelt notwendig. Die Durchführung des formalen Verfahrens zur Teiländerung erfolgt dabei durch den Fachbereich Stadtplanung. Die Zuständigkeit für die inhaltliche und fachliche Bearbeitung dieses Verfahrens und die zukünftig notwendigen Befreiungen zur Umsetzung der Revitalisierung des Schlossparks liegen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Umwelt.

 

Auf der Grundlage des Entwurfes der 2. Änderung des Landschaftsplanes Teilbereich „Schlosspark Morsbroich“ soll die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 17 LNatSchG NRW durch Aushang im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) durchgeführt werden. Der Entwurf wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht für die Dauer eines Monats, öffentlich ausgelegt. Zudem können die o. g. Dokumente zur Auslegung über die Internetseite der Stadt Leverkusen eingesehen werden. Die Öffentlichkeit hat hierbei die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 17 LNatSchG NRW beteiligt.

 

Gemäß dem seit 29.05.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) kann es zu Abweichungen der üblichen Modalitäten im Hinblick auf die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie der umweltrelevanten Stellungnahmen, Gutachten und sonstigen Unterlagen sowie bezüglich Beratungen, Koordinationen und Konsultationen kommen. Detaillierte Informationen zu Art und Umfang der öffentlichen Auslegung werden mit der Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

 

Im Nachgang der öffentlichen Auslegung soll, sofern keine Änderungen des Landschaftsplanentwurfes erforderlich werden, dem Rat der Stadt Leverkusen ein Beschlussentwurf über die Abwägung sämtlicher im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) sowie zur Änderung des Landschaftsplanes (Satzungsbeschluss) vorgelegt werden.

 

Hinweis

Aufgrund aktueller Schutzmaßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) kann es zu weiteren Vorgaben in Bezug auf den öffentlichen Aushang der Planung (Terminabsprachen, Schutzmaßnahmen oder Schutzvorrichtungen) kommen, die im Rahmen der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen bekanntgemacht werden.

 

Aus Datenschutzgründen werden in allen öffentlich zugänglichen Vorlagen die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger geschwärzt bzw. anonymisiert.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein