Beschlussentwurf:
1. Für das am 01.08.2022 beginnende Kindergartenjahr 2022/2023 werden entsprechend der Anlage 1 der Vorlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Leverkusen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 03.12.2019 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.
2. Sollten sich im Einzelfall bis zum 20.02.2022 noch geringfügige Veränderungen seitens der Träger bei der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eine Dringlichkeitsentscheidung.
3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 der Vorlage ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.2022 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu geben.
4. Die aufgezeigte generelle Bedarfs-/Versorgungssituation ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 und die diesbezüglich möglichen verbessernden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Nach dem Gesetz zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom
03.12.2019 (in Kraft getreten am 01.08.2020) fördert das Land
Nordrhein-Westfalen den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder anhand
vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen von drei Gruppenformen:
- Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung,
- Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren,
- Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter,
mit jeweils drei
möglichen wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).
Konkret gewährt das
Land NRW nach Anlage zu Artikel 1 des KiBiz dem örtlichen Jugendamt auf der
Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr
vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk
des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines
berechtigten Trägers betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Die entsprechende
verbindliche Meldung zum 15.03. eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der
Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen Gruppenformen
mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden. In Abstimmung
mit den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen sind mit
der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 weitestgehend übereinstimmend die Betreuungsplätze/-zeiten
festgelegt worden. Eine entsprechende Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt. Die
weitere Umsetzung der Jugendhilfeplanung, Teilbereich Tagesbetreuung für
Kinder, für das Kindergartenjahr 2022/2023 erfolgt nach Vorliegen der
entsprechenden Genehmigung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Wie in den Vorjahren soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, nach der Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 durch die Träger bis zum 20.02.2022 evtl. noch aufgezeigte Veränderungswünsche im Detail umzusetzen und die Jugendhilfeplanung entsprechend fortzuschreiben, z. B. die Veränderung der wöchentlichen Betreuungszeit von Betreuungsplätzen oder der Betreuungsgruppenform einzelner Betreuungsplätze. Um hier nicht in jedem Einzelfall eine Beschlussfassung per Vorlage oder Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen zu müssen, ist - wie in den Vorjahren - das Verfahren entsprechend Ziffer 2. des Beschlussentwurfs vorgesehen. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung erfolgen weiterhin nur nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss bzw. ggf. durch eine Dringlichkeitsentscheidung.
Hinsichtlich der generellen Bedarfs-/Versorgungssituation für die Betreuung von Kindern von einem Jahr bis zum Schuleintritt ist für die kommenden Kindergartenjahre auszuführen:
Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist nach den Berechnungen der
Jugendhilfeplanung stadtweit eine Unterversorgung in Höhe von insgesamt -1.100
Betreuungsplätzen (-873 u3-Betreuungsplätze und -227 ü3-Betreuungsplätze)
gegeben. Hierbei ist das u3-Betreuungsangebot im Rahmen der Tagespflege in Höhe
von 475 geplanten Plätzen berücksichtigt. Zugrunde gelegt wurde bei
dieser Berechnung die durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner
Sitzung vom 08.11.2018 ausgesprochene Beschlussempfehlung an den Rat, die
Versorgungsquote im Bereich der unter 3-jährigen Kinder von vorher 42 % auf 60
% zu erhöhen, da eine Versorgungsquote i. H. v. 42 % nicht mehr sachgerecht
ist. Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2018 der Erhöhung der
Versorgungsquote zugestimmt. Im Bereich der über 3-jährigen Kinder ist die
aktuelle Versorgungsquote in Höhe von 100 % berücksichtigt.
Für die Folgejahre wird
ein relativ gleichbleibendes Niveau der Bevölkerungsanzahl in den relevanten
Altersgruppen vorausberechnet. Die als Anlage 2 beigefügte Vorausberechnung
zeigt die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung für fünf Jahre (von 2021 bis
2026). Sie basiert auf den Ergebnissen der Vorausberechnung des Statistischen
Landesamtes IT.NRW 2014 bis 2040, wurde jedoch rechnerisch auf die aktuelleren
Zahlen der Stadt Leverkusen übertragen. Mit Blick auf die Entwicklung der Bevölkerungszahlen
seit dem Basisjahr 2014, u. a. im Rahmen des Flüchtlingszuzugs, können Ungenauigkeiten
in der Prognose vorkommen. Mit der Entwicklung neuer Wohngebiete im Stadtgebiet
könnte es sein, dass sich in eben diesen eine steigende Bevölkerungszahl zeigen
wird, die bisher in der Prognose nicht berücksichtigt werden konnte.
Die
Bevölkerungsvorausberechnung zeigt, dass in den kommenden Jahren im Bereich der
unter 3-jährigen Kinder ein relativ konstantes Niveau zu beobachten ist, bei
der weder ein Anstieg noch ein signifikantes Absinken der Bevölkerung zu
verzeichnen ist. Im Bereich der über 3-jährigen Kinder ist in den nächsten zwei
Jahren noch mit einem leichten Anstieg der Bevölkerungszahl zu rechnen. Dies
resultiert aus dem Anstieg der Bevölkerung der unter 3-jährigen Kinder in den
vergangenen zwei Jahren. Ab dem Jahr 2024 wird in diesem Bereich von einem
leicht sinkenden Niveau der Bevölkerungszahl ausgegangen.
Um der Bevölkerung
ein adäquates Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von einem Jahr bis zum
Schuleintritt unterbreiten zu können, ist ein weiterer Ausbau der Kindertageseinrichtungen
und der Kindertagespflege erforderlich. Die Verwaltung arbeitet weiterhin an
der Realisierung der im Grundsatzbeschluss des Rates (Vorlage Nr. 2017/1790)
geplanten Tageseinrichtungen für Kinder.
Derzeit werden
folgende Standorte geprüft bzw. sind in Bearbeitung:
Name Standort |
Anzahl |
Bodestraße (Rheindorf) |
6 |
Weichselstraße (Rheindorf) |
4 |
nbso (Westseite) Südseite vom (Opladen) |
8 |
nbso (Westseite) (Opladen, in Bauphase) |
4 |
Gutenbergstraße |
6 |
Hardenbergstraße/Nachtigallenweg (Küppersteg) |
6 |
Eifelstraße (Bürrig) |
4 |
Bohofsweg / In der Wasserkuhl (Steinbüchel) |
8 |
Fester Weg / Schopenhauerstraße (Lützenkirchen) |
8 |
Geschwister-Scholl-Str. (ehemaliges evangelisches Kirchengelände) |
8 |
Johanneskirche (Manfort) |
5 |
Heinrich-Lübke-Str. Nr. 2 (Steinbüchel) |
8 |
Weinhäuser-Str. (Hitdorf) |
6 |
Johannes-Keppler-Str. (Manfort) |
6 |
Gesamt: |
87 |
Ziel ist es, die
Überbelegungen in den Einrichtungen sukzessive abzubauen, ein bedarfsgerechtes
Angebot vorzuhalten und damit einhergehend der Gewährleistung eines
Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder von einem Jahr bis zum
Schuleintritt nachzukommen. Die
aufgezeigten Maßnahmen werden von der Verwaltung entsprechend den
Erfordernissen soweit wie möglich weiter geplant und abgearbeitet.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: Die Etatisierung erfolgt im Etat
bei verschiedenen Innenaufträgen in der Produktgruppe 0605. Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: abhängig von
der jährlichen KiBiz-Förderung
Fördermittel beantragt: Nein Ja
Name
Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2022
Personal-/Sachaufwand:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |