Betreff
Kostenerhöhung für den Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, für Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle
Vorlage
2021/1212
Aktenzeichen
sr-scho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Die prognostizierten investiven Gesamtkosten betragen gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 aus dem Jahre 2017 nach damaligen Stand 9.256.000 € einschließlich Mehrwertsteuer. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass unter Berücksichtigung der Kostenerhöhung in Höhe von 3.586.000 € die voraussichtlichen Gesamtkosten zum Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium 12.842.000 € betragen.

 

2.         Der Kostenerhöhung in Höhe von 3.586.000 € einschließlich Mehrwertsteuer wird zugestimmt.

 

3.         Der Sportpark Leverkusen wird beauftragt, beim Land NRW aufgrund der Kostenerhöhung bei den förderfähigen Maßnahmen in Nachverhandlungen einzutreten.

 

4.         Finanzierung

 

4.1      Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt zu einem großen Teil über einen Zuschuss des Landes NRW. Gemäß Zuwendungsbescheid vom 13.12.2018 wird ein Zuschuss in Höhe von 6.215.242 € gewährt. Dies entspricht einer 80-prozentigen Landeszuwendung bezogen auf die förderrechtlichen Voraussetzungen gemäß der Kostenberechnung vom 13.10.2017. Der Sportpark Leverkusen wird beauftragt, für die Mehrkosten bei den förderfähigen Maßnahmen beim Fördermittelgeber in Nachverhandlungen einzutreten. Sollte durch den Fördermittelgeber ein höherer Zuschuss gewährt werden, reduziert sich der städtische Anteil zur Finanzierung unter 4.4 entsprechend. 

 

4.2      Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Sportpark Leverkusen fristgerecht einen Antrag auf Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Nichtwohngebäude stellen wird. Die förderfähigen Kosten sind auf max. 6.148.000 € begrenzt. Der Zuschuss für ein Effizienzhaus 55 beträgt 15 %. Das entspricht einem Förderbetrag in Höhe von voraussichtlich 922.200 €.

 

4.3      Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, an den Sportpark Leverkusen noch dieses Jahr außerplanmäßig 1.000.000 € als Investitionskostenzuschuss auszuzahlen.

 

4.4      Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, die sich dann noch ergebende Finanzierungslücke in Höhe von voraussichtlich 2.210.000 € für das Jahr 2023 im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 ff. über die investive Veränderungsliste dem SPL zur Verfügung zu stellen.

 

5.         Die überschlägige Folgekostenberechnung (s. finanzielle Auswirkungen) wird zur Kenntnis genommen. Die Ausführungsplanung wurde auf Grundlage der Entwurfsplanung fortgeführt.

 

6.      Der Sportpark Leverkusen wird beauftragt, die erforderlichen Ausschreibungen auf dem Markt zu positionieren, damit mit der Baumaßnahme im zweiten Quartal 2022 begonnen werden kann.

 

 

gezeichnet:                                   

                                                         In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                         Molitor                                             Adomat

 

Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 2018/2277 vom 30.05.2018 hat der Rat der Stadt Leverkusen auf Grundlage der Entwurfsplanung dem Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat- Lucas-Gymnasium, für Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle zugestimmt. Die prognostizierten investiven Gesamtkosten betrugen gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 vom Oktober 2017 insgesamt 9.256.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt zu einem großen Teil über einen Zuschuss des Landes NRW. Gemäß Zuwendungsbescheid vom 13.12.2018 wird ein Zuschuss in Höhe von 6.215.242 € gewährt. Dies entspricht einer 80-prozentige Landeszuwendung bezogen auf die förderrechtlichen Voraussetzungen gemäß der Kostenberechnung vom 13.10.2017. Der Rat hat gemäß der Vorlage Nr. 2018/2277 vom 30.05.2018 die Verwaltung bevollmächtigt, dem SPL den städtischen Anteil in Höhe von 2.495.000 € außerplanmäßig über die Finanzstelle 97000810012000, Finanzposition 781500, zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel wurden in 2019 an den SPL überwiesen.

 

Der voraussichtlich verbleibende Restbetrag in Höhe von 545.758 € sollte durch den SPL finanziert und dieser Eigenanteil in die Wirtschaftsplanung bzw. mittelfristige Finanzplanung eingeplant werden. Nach Fertigstellung der Dreifachsporthalle sind dem SPL, gemäß § 10 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW, die durch die schulische Nutzung entstehenden Betriebskosten incl. Abschreibungen angemessen zu vergüten.

 

Zwischenzeitlich wurden die Planungsleistungen zur Erstellung der Genehmigungsplanung und der Ausführungsplanung beauftragt. Die Genehmigungsplanung wurde mit Einreichen des Bauantrages am 02.03.2021 abgeschlossen. Sowohl die Baugenehmigung mit Datum vom 21.09.2021 als auch die Ausführungsplanung liegen zwischenzeitlich vor. Auf Grundlage einer aktuellen Kostenberechnung nach DIN 276 ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 3.586.000 €. Der weitaus überwiegende Teil der Mehrkosten resultiert aus der allgemeinen Teuerungsrate der Jahre 2017 bis 2022 mit einem Preissteigerungsindex von durchschnittlich ca. 25 %.

 

Hinzukommen sowohl die steigenden Bauwerkkosten in verschiedenen Bereichen als auch die steigenden Materialkosten und Rohstoffpreise. Alleine im Jahr 2021 sind bei Stahlbeton, Wärmedämmung, Glas-, Kunststoff- und Holzkonstruktionen aufgrund von Materiallieferengpässen massive Preissteigerungen zwischen 100 % und 150 % zu verzeichnen. Eine überregional gute Auslastung der Baubranche und deren Auswirkungen für die Auftraggeber sind festzustellen.

 

 

Darüber hinaus mussten baukonstruktive Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden. Hierbei handelt es sich um erhöhte Anforderungen aus dem

 

-       Brandschutzkonzept,

-       der neuen WU-Richtlinie (Wasserdurchlässige Bauwerke aus Beton), Rissbreitenbeschränkung bei erdberührenden Stahlbetonwänden, Einbau einer Frischbetonverbundfolie,

-       Erhöhung der Dämmstoffstärke an erdberührenden und nicht erdberührenden Bauteilen sowie Außenwandverkleidungen zur Erlangung der Einstufung für effiziente Gebäude KfW 55,

-       Auflagen aus dem seit 01.01.2020 erforderlichen Barrierefrei-Konzept für öffentlich zugängliche Gebäude,

-       Massenmehrung im Bereich der Bodenplatte (Stahlbeton),

-       Massenmehrung bei der Baugrubenherstellung und Geländemodellierung aufgrund nicht mehr zur Wiederverfüllung geeignetem Aushubmaterial aufgrund der neu vorgenommen Schadstoffklassifizierung der vorhandenen Bodenverfüllung,

-       Änderung der Anforderungen an die Abdichtung von nicht tragenden Innenwänden (Lastfall W 3), da jetzt nur noch zementgebundene Bauplatten verwendet werden dürfen,

-       Anpassung der Innenraumakustischen Anforderungen an eine Sportstätte,

-       Anpassung der Anforderungen an die Versammlungsstätte aufgrund der Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept und dem Barrierefrei-Konzept,

-       Anpassungen bei der Umsetzung der Corona spezifischen Anforderungen bei den Lüftungsanlagen sowie den hygienischen Anforderungen bei der Baustelleneinrichtung,

-       Anpassungen bei den Frei- und Verkehrsanlagen (Parkplatzfläche Süd und Nord), Herstellung der Hangsicherung zur Bahn als bewehrte Erde, Anforderungen aus dem Bebauungsplan und dem Landschaftspflegerischen Begleitplan, der Baugenehmigung und den Anforderungen aus dem Entfluchtungskonzept sowie dem Barrierefrei-Konzept.

 

 

Die Gesamtbaukosten für den Bau der Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, für Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle betragen gemäß aktueller Kostenberechnung/Prognose einschließlich Mehrwertsteuer 12.842.000 €. Für die Mehrkosten in Höhe von 3.586.000 € wird der Sportpark Leverkusen für die förderfähigen Maßnahmen mit dem Fördermittelgeber in Nachverhandlungen eintreten. Sollte durch den Fördermittelgeber ein höherer Zuschuss gewährt werden, reduziert sich der städtische Anteil zur Finanzierung unter 4.4 entsprechend.

 

Gleichzeitig wird der Sportpark Leverkusen im November 2021 einen Antrag auf Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Nichtwohngebäude stellen. Die förderfähigen Kosten sind auf max. 6.148.000 € begrenzt. Der Zuschuss für ein Effizienzhaus 55 beträgt 15 %. Das entspricht einem Förderbetrag in Höhe von voraussichtlich 922.200 €. Dieser Betrag wurde in der bestehenden Finanzierungslücke von 2.209.558 € bereits berücksichtigt.

 

Für das Projekt Neubau einer Dreifachsporthalle für Schulen, Vereine und für die Nutzung als Mehrzweckhalle ist die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung VGV) anzuwenden. Aufgrund der Höhe der Bausumme sind daher überwiegend europaweite Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

 

Infolge der vorgegebenen Vergabeverfahren ist frühestens im Juni 2022 mit dem Baubeginn zu rechnen. Es wird von einer reinen Bauzeit von mittlerweile ca. 24 Monaten ausgegangen. Insofern kann voraussichtlich von einer Fertigstellung im Mai 2024 ausgegangen werden.

 

Ein aktualisierter Rahmenzeitplan ist in der Anlage 2 hinterlegt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

     Zu Beschlussentwurf 4.3

Finanzstellen: 82000811012020 Finanzposition: 781500

- Städtischer Anteil Sporthalle NRW -

Auszahlungen für die Maßnahme: 1.000.000 €

Die Mittel stehen bei der Finanzstelle 82000166012001 Finanzposition: 782200

- Grunderwerb - zur Verfügung

 

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Zu Beschlussentwurf 4.4

Finanzstellen: 82000811012020 Finanzposition: 781500

-       Städtischer Anteil Sporthalle NRW -

Ansatz 2023: 2.210.000 € über die Veränderungsliste zum HH 2022

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Die Folgekosten werden grob geschätzt 4 % der Bausumme betragen. Der Zuschuss drückt sich bei den Folgekosten mindernd aus (Sonderposten in Höhe des Zuwendungsbetrages wird korrespondierend zur Abschreibung über Ertrag aufgelöst). Der SPL refinanziert die oben genannten Kosten teilweise über die in Rechnungstellung eines Entgeltes für die Nutzung der Sporthalle für den Schulsport. Im Haushalt der Stadt Leverkusen sind entsprechende Budgets für die Schulsportnutzung vorzusehen.

 

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die aktualisierte Kostenberechnung nach DIN 276 (s. Anlage 3, nicht öffentlich) erst jetzt abgeschlossen werden konnte, die Ausschreibungsverfahren zeitnah angestoßen und der Investitionskostenzuschuss noch im aktuellen Haushaltsjahr 2021 an den SPL gezahlt werden soll, ist die Behandlung der Vorlage noch in diesem Turnus erforderlich.