Beschlussentwurf:
1. Die prognostizierten investiven Gesamtkosten betragen gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 aus dem Jahre 2017 nach damaligen Stand 9.256.000 € einschließlich Mehrwertsteuer. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass unter Berücksichtigung der Kostenerhöhung in Höhe von 3.586.000 € die voraussichtlichen Gesamtkosten zum Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium 12.842.000 € betragen.
2. Der Kostenerhöhung in Höhe von 3.586.000 € einschließlich Mehrwertsteuer wird zugestimmt.
3. Der Sportpark Leverkusen wird beauftragt, beim Land NRW aufgrund der Kostenerhöhung bei den förderfähigen Maßnahmen in Nachverhandlungen einzutreten.
4. Finanzierung
4.1 Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt zu einem großen Teil über einen Zuschuss des Landes NRW. Gemäß Zuwendungsbescheid vom 13.12.2018 wird ein Zuschuss in Höhe von 6.215.242 € gewährt. Dies entspricht einer 80-prozentigen Landeszuwendung bezogen auf die förderrechtlichen Voraussetzungen gemäß der Kostenberechnung vom 13.10.2017. Der Sportpark Leverkusen wird beauftragt, für die Mehrkosten bei den förderfähigen Maßnahmen beim Fördermittelgeber in Nachverhandlungen einzutreten. Sollte durch den Fördermittelgeber ein höherer Zuschuss gewährt werden, reduziert sich der städtische Anteil zur Finanzierung unter 4.4 entsprechend.
4.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Sportpark Leverkusen fristgerecht einen Antrag auf Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Nichtwohngebäude stellen wird. Die förderfähigen Kosten sind auf max. 6.148.000 € begrenzt. Der Zuschuss für ein Effizienzhaus 55 beträgt 15 %. Das entspricht einem Förderbetrag in Höhe von voraussichtlich 922.200 €.
4.3 Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, an den Sportpark Leverkusen noch dieses Jahr außerplanmäßig 1.000.000 € als Investitionskostenzuschuss auszuzahlen.
4.4 Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, die sich dann noch ergebende Finanzierungslücke in Höhe von voraussichtlich 2.210.000 € für das Jahr 2023 im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 ff. über die investive Veränderungsliste dem SPL zur Verfügung zu stellen.
5. Die überschlägige Folgekostenberechnung (s. finanzielle Auswirkungen) wird zur Kenntnis genommen. Die Ausführungsplanung wurde auf Grundlage der Entwurfsplanung fortgeführt.
6. Der Sportpark Leverkusen wird beauftragt, die erforderlichen Ausschreibungen auf dem Markt zu positionieren, damit mit der Baumaßnahme im zweiten Quartal 2022 begonnen werden kann.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Mit der Vorlage Nr.
2018/2277 vom 30.05.2018 hat der Rat der Stadt Leverkusen auf Grundlage der
Entwurfsplanung dem Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule
Leverkusen, Landrat- Lucas-Gymnasium, für Vereine sowie für die Nutzung als
Mehrzweckhalle zugestimmt. Die prognostizierten investiven Gesamtkosten betrugen
gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 vom Oktober 2017 insgesamt 9.256.000 €
einschließlich Mehrwertsteuer.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt zu einem großen Teil über einen Zuschuss des Landes NRW. Gemäß Zuwendungsbescheid vom 13.12.2018 wird ein Zuschuss in Höhe von 6.215.242 € gewährt. Dies entspricht einer 80-prozentige Landeszuwendung bezogen auf die förderrechtlichen Voraussetzungen gemäß der Kostenberechnung vom 13.10.2017. Der Rat hat gemäß der Vorlage Nr. 2018/2277 vom 30.05.2018 die Verwaltung bevollmächtigt, dem SPL den städtischen Anteil in Höhe von 2.495.000 € außerplanmäßig über die Finanzstelle 97000810012000, Finanzposition 781500, zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel wurden in 2019 an den SPL überwiesen.
Der voraussichtlich verbleibende Restbetrag in Höhe von
545.758 € sollte durch den SPL finanziert und dieser Eigenanteil in die
Wirtschaftsplanung bzw. mittelfristige Finanzplanung eingeplant werden. Nach Fertigstellung der Dreifachsporthalle
sind dem SPL, gemäß § 10 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
NRW, die durch die schulische Nutzung entstehenden Betriebskosten incl.
Abschreibungen angemessen zu vergüten.
Zwischenzeitlich
wurden die Planungsleistungen zur Erstellung der Genehmigungsplanung und der
Ausführungsplanung beauftragt. Die Genehmigungsplanung wurde mit Einreichen des
Bauantrages am 02.03.2021 abgeschlossen. Sowohl die Baugenehmigung mit Datum
vom 21.09.2021 als auch die Ausführungsplanung liegen zwischenzeitlich vor. Auf
Grundlage einer aktuellen Kostenberechnung nach DIN 276 ergeben sich Mehrkosten
in Höhe von 3.586.000 €. Der
weitaus überwiegende Teil der Mehrkosten resultiert aus der allgemeinen
Teuerungsrate der Jahre 2017 bis 2022 mit einem Preissteigerungsindex von
durchschnittlich ca. 25 %.
Hinzukommen sowohl die
steigenden Bauwerkkosten in verschiedenen Bereichen als auch die steigenden
Materialkosten und Rohstoffpreise. Alleine im Jahr 2021 sind bei Stahlbeton,
Wärmedämmung, Glas-, Kunststoff- und Holzkonstruktionen aufgrund von
Materiallieferengpässen massive Preissteigerungen zwischen 100 % und 150 %
zu verzeichnen. Eine überregional gute Auslastung der Baubranche und deren
Auswirkungen für die Auftraggeber sind festzustellen.
Darüber hinaus
mussten baukonstruktive Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden. Hierbei
handelt es sich um erhöhte Anforderungen aus dem
-
Brandschutzkonzept,
-
der neuen
WU-Richtlinie (Wasserdurchlässige Bauwerke aus Beton), Rissbreitenbeschränkung
bei erdberührenden Stahlbetonwänden, Einbau einer Frischbetonverbundfolie,
-
Erhöhung
der Dämmstoffstärke an erdberührenden und nicht erdberührenden Bauteilen sowie Außenwandverkleidungen
zur Erlangung der Einstufung für effiziente Gebäude KfW 55,
-
Auflagen
aus dem seit 01.01.2020 erforderlichen Barrierefrei-Konzept für öffentlich
zugängliche Gebäude,
-
Massenmehrung
im Bereich der Bodenplatte (Stahlbeton),
-
Massenmehrung
bei der Baugrubenherstellung und Geländemodellierung aufgrund nicht mehr zur
Wiederverfüllung geeignetem Aushubmaterial aufgrund der neu vorgenommen
Schadstoffklassifizierung der vorhandenen Bodenverfüllung,
-
Änderung
der Anforderungen an die Abdichtung von nicht tragenden Innenwänden (Lastfall W
3), da jetzt nur noch zementgebundene Bauplatten verwendet werden dürfen,
-
Anpassung
der Innenraumakustischen Anforderungen an eine Sportstätte,
-
Anpassung
der Anforderungen an die Versammlungsstätte aufgrund der Anforderungen aus dem
Brandschutzkonzept und dem Barrierefrei-Konzept,
-
Anpassungen
bei der Umsetzung der Corona spezifischen Anforderungen bei den Lüftungsanlagen
sowie den hygienischen Anforderungen bei der Baustelleneinrichtung,
-
Anpassungen
bei den Frei- und Verkehrsanlagen (Parkplatzfläche Süd und Nord), Herstellung
der Hangsicherung zur Bahn als bewehrte Erde, Anforderungen aus dem
Bebauungsplan und dem Landschaftspflegerischen Begleitplan, der Baugenehmigung
und den Anforderungen aus dem Entfluchtungskonzept sowie dem
Barrierefrei-Konzept.
Die Gesamtbaukosten für den Bau der Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, für Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle betragen gemäß aktueller Kostenberechnung/Prognose einschließlich Mehrwertsteuer 12.842.000 €. Für die Mehrkosten in Höhe von 3.586.000 € wird der Sportpark Leverkusen für die förderfähigen Maßnahmen mit dem Fördermittelgeber in Nachverhandlungen eintreten. Sollte durch den Fördermittelgeber ein höherer Zuschuss gewährt werden, reduziert sich der städtische Anteil zur Finanzierung unter 4.4 entsprechend.
Gleichzeitig wird der Sportpark Leverkusen im November 2021 einen Antrag auf Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Nichtwohngebäude stellen. Die förderfähigen Kosten sind auf max. 6.148.000 € begrenzt. Der Zuschuss für ein Effizienzhaus 55 beträgt 15 %. Das entspricht einem Förderbetrag in Höhe von voraussichtlich 922.200 €. Dieser Betrag wurde in der bestehenden Finanzierungslücke von 2.209.558 € bereits berücksichtigt.
Für das Projekt Neubau einer Dreifachsporthalle für
Schulen, Vereine und für die Nutzung als Mehrzweckhalle ist die Verordnung über
die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung VGV) anzuwenden. Aufgrund der
Höhe der Bausumme sind daher überwiegend europaweite Ausschreibungsverfahren
durchzuführen.
Infolge der vorgegebenen Vergabeverfahren ist
frühestens im Juni 2022 mit dem Baubeginn zu rechnen. Es wird von einer reinen
Bauzeit von mittlerweile ca. 24 Monaten ausgegangen. Insofern kann
voraussichtlich von einer Fertigstellung im Mai 2024 ausgegangen werden.
Ein aktualisierter Rahmenzeitplan ist in der Anlage
2 hinterlegt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Zu
Beschlussentwurf 4.3
Finanzstellen: 82000811012020 Finanzposition: 781500
- Städtischer Anteil Sporthalle NRW -
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.000.000 €
Die Mittel stehen bei der Finanzstelle 82000166012001 Finanzposition:
782200
- Grunderwerb - zur Verfügung
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Zu Beschlussentwurf 4.4
Finanzstellen: 82000811012020 Finanzposition: 781500
-
Städtischer
Anteil Sporthalle NRW -
Ansatz 2023: 2.210.000 € über die Veränderungsliste zum HH 2022
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Die Folgekosten werden grob geschätzt 4 % der Bausumme betragen. Der Zuschuss drückt sich bei den Folgekosten mindernd aus (Sonderposten in Höhe des Zuwendungsbetrages wird korrespondierend zur Abschreibung über Ertrag aufgelöst). Der SPL refinanziert die oben genannten Kosten teilweise über die in Rechnungstellung eines Entgeltes für die Nutzung der Sporthalle für den Schulsport. Im Haushalt der Stadt Leverkusen sind entsprechende Budgets für die Schulsportnutzung vorzusehen.
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da die aktualisierte Kostenberechnung nach DIN 276 (s. Anlage 3, nicht öffentlich) erst jetzt abgeschlossen werden konnte, die Ausschreibungsverfahren zeitnah angestoßen und der Investitionskostenzuschuss noch im aktuellen Haushaltsjahr 2021 an den SPL gezahlt werden soll, ist die Behandlung der Vorlage noch in diesem Turnus erforderlich.