Betreff
Bezahlung der Entsorgungskosten FLUT an die AVEA GmbH & Co. KG
Vorlage
2021/1218
Aktenzeichen
200-01-05-kr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen bevollmächtigt die Verwaltung, die Rechnung i. H. v. 2.575.050,16 € für die Entsorgungskosten FLUT, die bei der AVEA GmbH & Co. KG entstanden sind, zu begleichen.

 

2.    Die Mittel werden überplanmäßig bei der Kontierung Innenauftrag 970011100101, Sachkonto 526100, zur Verfügung gestellt.

 

 

gezeichnet:

                                                                     In Vertretung

Richrath                                                     Molitor

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 19 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Finanz- und Digitalisierungsausschuss am 29.11.2021 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

 

 

Begründung:

 

Mit Datum 15.11.2021 hat die AVEA GmbH & Co. KG die Rechnung über die Kosten i. H. v. 2.575.050,16 € bei der Stadt eingereicht, die ihr im Rahmen der Hochwasseraufräumarbeiten im Stadtgebiet entstanden sind.

 

Die Stadt Leverkusen muss diese Rechnung zunächst aus dem städtischen Haushalt vorfinanzieren, da eine Antragsstellung auf Erstattung durch das Land NRW erst nach Rechnungsstellung erfolgen kann. Die vorliegende Rechnung wird daher Bestandteil des Wiederaufbauplans FLUT der Stadt Leverkusen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN1110, Innenauftrag 970011100101 Sachkonto: 526100

Aufwendungen für die Maßnahme: 2.575.050,16 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm: Wiederaufbauplan FLUT NRW

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Die Verwaltung stellt die benötigten Finanzmittel überplanmäßig zur Verfügung. Die Deckung muss zunächst innerhalb des genehmigten Haushalts 2021 erfolgen, da die Erstattung durch das Land NRW erst zeitversetzt mit der Einreichung des Wiederaufbauplans erfolgen wird.


 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Da die Rechnung erst in der 46. KW bei der Stadt eingegangen ist, konnte die Auszahlung nicht früher angewiesen werden.