Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger durch Einführung des gleichnamigen Bildungsgangs in praxisintegrierter Ausbildungsform zum Schuljahr 2022/2023
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt,
beschließen die
Unterzeichner gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW:
Die
Zügigkeit des Bildungsgangs am Geschwister-Scholl-Berufskolleg zur staatlich
geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger erhöht sich mit
der Einführung des gleichnamigen Bildungsgangs im Organisationsmodell der praxisintegrierten
Ausbildung (PIA) zum 01.08.2022 um einen weiteren Zug
Leverkusen, 17.01.2022
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat Rh.
Wölwer Rh.
Marewski
(zugleich in Vertretung Vorsitzender
des stv. Vorsitzender
des
des Oberbürgermeisters Schulausschusses Schulausschusses
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60
Absatz 3 Satz 2 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(zugleich in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Am Geschwister-Scholl-Berufskolleg gibt es bereits den Vollzeitbildungsgang „staatlich geprüfte Kinderpflegerin/staatlich geprüfter Kinderpfleger“. Mit der Erweiterung des Bildungsgangs in PIA erhöht sich die Zügigkeit, so dass formell gesehen eine Änderung des Bildungsgangs vorliegt.
Der Bildungsgang dient als berufliches Weiterbildungsangebot und kann eine berufliche Perspektive für Kita-Helferinnen und -Helfer bieten, die das pädagogische Personal in Kitas bei der Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Umsetzung von Hygienevorgaben entlasten. Zudem berechtigt der Abschluss des Bildungsgangs und der Erwerb der Fachoberschulreife zur Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher sowie zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger. Damit kommt der Bildungsgang der Fachkräftegewinnung und -sicherung in der Kindertagesbetreuung zugute.
Trägerübergreifend besteht ein großes Interesse an der Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs. Der FB 11 - Personal und Organisation - wird im Ausbildungsjahr 2022/2023 zehn Ausbildungsstellen zur Verfügung stellen.
Die Schulleitung hat Folgendes festgestellt:
• Die Unterbringung in ausreichenden und geeigneten Räumen ist bis zum Schuljahresbeginn gegeben. Die Umwandlung von zwei vorhandenen Lehrküchen in Unterrichtsräume erfolgt durch den FB 65 - Gebäudewirtschaft.
• Die technologische Ausstattung ist sichergestellt.
• Die personellen Voraussetzungen werden durch vorhandene Lehrkräfte mit entsprechenden Qualifikationen erfüllt. Zudem wird eine Versetzung avisiert.
Gemäß § 81 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen beschließt der Schulträger über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln. Aufgrund der vorgegebenen Frist (01.12. des Vorjahres) ist der Antrag bereits an die Bezirksregierung übermittelt worden.
Das formell vorgeschriebene Abstimmungsverfahren mit den umliegenden Städten wurde durchgeführt. Es sind keine Bedenken geltend gemacht worden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Um die weiteren Verfahrensschritte zur Umsetzung des Beschlusses für das Ausbildungsjahr 2022/2023 noch zeitnah in die Wege leiten zu können, ist eine dringliche Entscheidung notwendig.