Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger durch Einführung des gleichnamigen Bildungsgangs in praxisintegrierter Ausbildungsform zum Schuljahr 2022/2023
Vorlage
2021/1221
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die
Unterzeichner gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW:

 

Die Zügigkeit des Bildungsgangs am Geschwister-Scholl-Berufskolleg zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger erhöht sich mit der Einführung des gleichnamigen Bildungsgangs im Organisationsmodell der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) zum 01.08.2022 um einen weiteren Zug

 

Leverkusen, 17.01.2022

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat                                         Rh. Wölwer                             Rh. Marewski

(zugleich in Vertretung             Vorsitzender des                    stv. Vorsitzender des

des Oberbürgermeisters           Schulausschusses               Schulausschusses

 

II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Am Geschwister-Scholl-Berufskolleg gibt es bereits den Vollzeitbildungsgang „staatlich geprüfte Kinderpflegerin/staatlich geprüfter Kinderpfleger“. Mit der Erweiterung des Bildungsgangs in PIA erhöht sich die Zügigkeit, so dass formell gesehen eine Änderung des Bildungsgangs vorliegt.

 

Der Bildungsgang dient als berufliches Weiterbildungsangebot und kann eine berufliche Perspektive für Kita-Helferinnen und -Helfer bieten, die das pädagogische Personal in Kitas bei der Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Umsetzung von Hygienevorgaben entlasten. Zudem berechtigt der Abschluss des Bildungsgangs und der Erwerb der Fachoberschulreife zur Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher sowie zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger. Damit kommt der Bildungsgang der Fachkräftegewinnung und -sicherung in der Kindertagesbetreuung zugute.

 

Trägerübergreifend besteht ein großes Interesse an der Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs. Der FB 11 - Personal und Organisation - wird im Ausbildungsjahr 2022/2023 zehn Ausbildungsstellen zur Verfügung stellen.

 

Die Schulleitung hat Folgendes festgestellt:

 

• Die Unterbringung in ausreichenden und geeigneten Räumen ist bis zum Schuljahresbeginn gegeben. Die Umwandlung von zwei vorhandenen Lehrküchen in Unterrichtsräume erfolgt durch den FB 65 - Gebäudewirtschaft.

• Die technologische Ausstattung ist sichergestellt.

• Die personellen Voraussetzungen werden durch vorhandene Lehrkräfte mit entsprechenden Qualifikationen erfüllt. Zudem wird eine Versetzung avisiert.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen beschließt der Schulträger über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln. Aufgrund der vorgegebenen Frist (01.12. des Vorjahres) ist der Antrag bereits an die Bezirksregierung übermittelt worden.

 

Das formell vorgeschriebene Abstimmungsverfahren mit den umliegenden Städten wurde durchgeführt. Es sind keine Bedenken geltend gemacht worden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Um die weiteren Verfahrensschritte zur Umsetzung des Beschlusses für das Ausbildungsjahr 2022/2023 noch zeitnah in die Wege leiten zu können, ist eine dringliche Entscheidung notwendig.