Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen bestellt
Frau/Herrn ____________________________________
als beratendes Mitglied in den Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat).
gezeichnet:
In
Vertretung
Deppe
Begründung:
§ 3 Abs. 3 lit. b) i.V.m. § 4 Abs. 5 der Satzung des Beirats für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) vom 16.11.2018 sieht vor, dass ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen für die Dauer der Wahlzeit des Rates als beratendes Mitglied im Beirat fungiert.
Eine Durchführung von Sitzungen in Präsenz war mit Blick auf die Gesamtlage Corona, insbesondere durch die Vulnerabilität der Gruppe, nicht sachdienlich. Die Durchführung von Sitzungen im Onlineformat erreicht nicht die Barrierefreiheit, die für die Mitwirkung eines jeden Beiratsmitglieds nötig gewesen wäre.
Durch die bereits
vielfach getesteten Vorsichtsmaßnahmen kann eine sicherere Teilnahme der
Mitglieder gewährleistet und die Neuwahl für die Zeit der aktuell noch verbleibenden
Wahlperiode durchgeführt werden.
Es ist daher ein
Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen als beratendes
Mitglied für den Behindertenbeirat zu benennen.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Damit in der nächsten geplanten Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Vertreter bzw. die Vertreterin des Ausschusses eingeladen werden kann, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin in den kommenden Turnus eingebracht.