Betreff
Logo "Keinen Meter mehr" - Startschuss für die Öffentlichkeitskampagne
Vorlage
2021/1248
Aktenzeichen
I-01/V-60
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat stimmt dem Logo für die Öffentlichkeitskampagne „Keinen Meter mehr!“ im Rahmen des geplanten Autobahnausbaus in Leverkusen zu.

 

gezeichnet:

 

Richrath

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 20.01.2021 nahezu einstimmig einen Grundsatzbeschluss mit 13 Beschlusspunkten zum geplanten Autobahnausbau in Leverkusen gefasst. Unter Beschlusspunkt 7 heißt es:

 

„Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung werden aufgefordert, eine groß angelegte Öffentlichkeitskampagne zur Information und Mobilisierung der Leverkusener Bevölkerung gegen den oberirdischen Autobahnausbau zu initiieren (z.B. Rote Karte-Aktion, „Wir sagen Nein!“, etc.).

Unterschriftenaktionen, Bürgerprotestbriefe und Demonstrationen sollen hierbei mitbedacht werden. Dabei sollen die bestehenden Bürgerinitiativen beteiligt werden.“

 

Ergänzend hat der Rat in seiner Sitzung am 30.08.2021 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst.

 

„[…]

 

Der Rat der Stadt Leverkusen bekräftigt den Beschlusspunkt 7 vom 20.01.2021. Der Rat

beauftragt den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung mit der Planung und Umset-

zung einer groß angelegten Öffentlichkeitskampagne unter dem Slogan „Keinen Meter

mehr!“.

Die dafür benötigten Finanzmittel sind im Rahmen des Haushaltes bereitzustellen.“

 

Als erster Baustein und visualisiertes Symbol der Öffentlichkeitskampagne bedarf es eines geeigneten Logos. Die Verwaltung hat im Rahmen eines Agenturwettbewerbs das in der Anlage dargestellte Logo ermittelt.

 

Hierbei waren folgende fachliche Überlegungen ausschlaggebend:

 

·      Das Logo soll technisch in verschiedenen Größen und auch einfarbig auf den unterschiedlichsten Medien und Materialien und auch gut auf die Entfernung zu erkennen sein.

·      Das Logo soll in der Lage sein, die Menschen zu erreichen und zu bewegen.

·      Das Logo soll das Thema möglichst ohne unnötigen gestalterischen Ballast bündeln und es auf den Punkt bringen.

 

Mit einer Veränderung des Verkehrszeichens VZ 330.2 „Ende der Autobahn“ durch den Slogan „Keinen Meter mehr“ wird das beschlossene Ziel eindeutig veranschaulicht, dass Leverkusen unter keinen Umständen bereit ist, weitere Flächen im Stadtgebiet für einen Ausbau der Autobahnen bei Leverkusen zur Verfügung zu stellen.

 

Dem Beschluss des Logos wird sich eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne unter Federführung des Fachbereichs 18/Stadtmarketing anschließen, die unter anderem folgende Schritte umfasst:

 

  • Öffentliche Vorstellung und Verbreitung des Logos als Symbol des Widerstands über die sozialen Medien und entsprechende Darstellung auf www.leverkusen.de;
  • Start einer mehrteiligen Video-Interviewreihe mit direkt Betroffenen, politischen Vertreterinnen und Vertretern sowie Initiativen; Verbreitung dieser Videos über die sozialen Medien;
  • Plakatierung, Brückenbanner, Großflächenwerbung mit dem Logo „Keinen Meter mehr!“;
  • Beauftragung einer Agentur für TV - Promotion mit dem Ziel, das Thema noch stärker im Fernsehen zu platzieren;
  • E-Mail und Briefvorlagen zur Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger, adressiert an die Verantwortlichen (E-Mail- und Briefflut);
  • Kooperation mit „Social Media Influencerinnen/Influencern“, die das Thema aufgreifen und verbreiten;
  • aus den Bestandteilen der mehrteiligen Video-Interviewreihe, TV und Archivmaterial Material wird ein emotionales Gesamtkampagnenvideo geschnitten und veröffentlicht;
  • Merchandising über Buttons, Shirts, Fahnen, Anstecker etc.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.500 € für den Agenturenwettbewerb,

ca. 50.000 € für die Öffentlichkeitskampagne

Ratsbeschluss vom 30.08.2021 zur Vorlage Nr. 2021/0954

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Das Logo dient als Startschuss für die Öffentlichkeitskampagne, die zeitnah begonnen werden soll. Daher ist ein Beschluss in dieser Ratssitzung erforderlich.