Betreff
Bewirtschaftung des Parkplatzes Auermühle zum 01.03.2022 sowie Änderung der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen
Vorlage
2021/1249
Aktenzeichen
363-cl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Bewirtschaftung des Parkplatzes Auermühle zum 01.03.2022.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage 1 der Vorlage dargestellte Änderung der „Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätze im Stadtgebiet von Leverkusen“.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                In Vertretung

Adomat                                                         Molitor

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

1. Bewirtschaftung Parkplatz Auermühle

Ende des vergangenen Jahres hatte die Verwaltung das Gebiet und den Parkplatz des ehemaligen Freibades Auermühle, der an die Mitarbeitenden des Klinikums Leverkusen vermietet war, vom Sportpark Leverkusen zurückerworben. Der Vertrag mit den Mitarbeitenden des Klinikums sowie der Firma COLOGNE Parkhaus Service, die eine Schrankenanlage mit 160 Transpondern bereitgestellt hatte, wurde zum 31.12.2021 gekündigt. Viele Mitarbeitende des Klinikums Leverkusen haben im Übrigen bedingt durch das Angebot des günstigen Job-Tickets keinen Parkplatz mehr anmieten mögen. Es verbleiben nur ca. 50 Mitarbeitende des Klinikums Leverkusen, die zukünftig eine der rund 160 vorhandenen Parkflächen am Parkplatz des ehemaligen Freibades Auermühle anmieten möchten.

 

Um die Parkraumbewirtschaftungsmöglichkeiten auszunutzen, die der vorhandene Parkplatz bietet, soll dieser zukünftig mit verschiedene Modalitäten bewirtschaftet werden, damit eine flexible Nutzung für einen größeren Interessentenkreis möglich ist. Es ist beabsichtigt, zeitnah einen Parkscheinautomaten aufzustellen.

 

Ab dem 01.03.2022 sollen neben den regulären Parktickets zu den Modalitäten des Außenbereiches (Zone 5), d. h. 30 Minuten Mindestparkzeit zu 0,50 € - je weitere 6 Minuten zu 0,10 €, auch Tagestickets (ab einer Parkzeit von 4 Stunden springt der Parkscheinautomat automatisch auf ein Tagesticket um) zu 4,00 € sowie Wochentickets zu 14,00 € angeboten werden. Darüber hinaus soll auch auf dem o. g. Parkplatz für alle Interessierten, wie die rd. 50 Mitarbeitenden des Klinikum Leverkusen, ein Monatsticket für 30,00 € angeboten werden.

 

Die Beantragung und Ausgabe des Monatstickets erfolgt über den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr, da die derzeit verwendeten Parkscheinautomaten nicht für eine Zahlung mit EC-Karte ausgelegt sind und lediglich Münzzahlung zulassen. Zudem besteht die Gefahr, dass ein auf Thermopapier über den Automaten gedrucktes Monatsticket verblasst oder verloren geht.

 

2. Änderung der Parkgebührenordnung

Die sich aus den obigen Festlegungen ergebenden Änderungen der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätze im Stadtgebiet von Leverkusen (Parkgebührenordnung) sind in der Anlage 1 dargestellt. Die Änderung der Gebührenordnung soll einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.

 

Bedingt durch Liefer- oder Produktionsengpässe kann es zu Verzögerungen bei der Beschaffung und dem Aufbau eines neuen Parkscheinautomaten kommen, sodass die tatsächliche Änderung der Parkgebühren sowie die tatsächliche Bewirtschaftung ggfls. erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Bis dahin ist vorgesehen, den Parkplatz übergangsweise mit einer Parkscheibenregelung (2 h) zu bewirtschaften und den Mitarbeitenden des Klinikums Leverkusen das Monatsticket anzubieten.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle: 36000230022001 (Parkscheinautomaten), FiPo 782600 (Erwerb Vermögensgegenstände über 410,00 Euro);

Finanzstelle: 36000230012006 (Beschilderung), 782700 (Erwerb Vermögensgegenstände unter 410,00 Euro).

Auszahlungen für die Maßnahme: 5.500 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Neuanschaffung eines Parkscheinautomaten für den Parkplatz Auermühle 5.000 €.

Änderung der Beschilderung                                                                               ca. 500 €.

                                                                                                                                ca. 5.500 €.

Die Kosten können aus den bereits eingeplanten Mitteln im Haushalt unter den o. g. Finanzstellen beglichen werden.

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2022

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):ca. 15.000 €

Produkt:       Sachkonto      

 

Es sind Einnahmen durch den Verkauf von Monatstickets an die Mitarbeitenden des Klinikums in Höhe von rd. 15.000 € p. a. zu erwarten. Die Einnahmen aus dem Verkauf von regulären Parktickets sowie Tages- und Wochentickets können aktuell noch nicht abgeschätzt werden, da der Kreis der Nutzenden und die tatsächliche Inanspruchnahme derzeit noch nicht bekannt sind.



Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein