Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Bewirtschaftung des Parkplatzes Auermühle zum 01.03.2022.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage 1 der Vorlage dargestellte Änderung der „Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätze im Stadtgebiet von Leverkusen“.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Molitor
(zugleich in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
1. Bewirtschaftung Parkplatz Auermühle
Ende des vergangenen Jahres hatte die Verwaltung das Gebiet und den Parkplatz des ehemaligen Freibades Auermühle, der an die Mitarbeitenden des Klinikums Leverkusen vermietet war, vom Sportpark Leverkusen zurückerworben. Der Vertrag mit den Mitarbeitenden des Klinikums sowie der Firma COLOGNE Parkhaus Service, die eine Schrankenanlage mit 160 Transpondern bereitgestellt hatte, wurde zum 31.12.2021 gekündigt. Viele Mitarbeitende des Klinikums Leverkusen haben im Übrigen bedingt durch das Angebot des günstigen Job-Tickets keinen Parkplatz mehr anmieten mögen. Es verbleiben nur ca. 50 Mitarbeitende des Klinikums Leverkusen, die zukünftig eine der rund 160 vorhandenen Parkflächen am Parkplatz des ehemaligen Freibades Auermühle anmieten möchten.
Um die Parkraumbewirtschaftungsmöglichkeiten auszunutzen, die der vorhandene Parkplatz bietet, soll dieser zukünftig mit verschiedene Modalitäten bewirtschaftet werden, damit eine flexible Nutzung für einen größeren Interessentenkreis möglich ist. Es ist beabsichtigt, zeitnah einen Parkscheinautomaten aufzustellen.
Ab dem 01.03.2022 sollen neben den regulären Parktickets zu den Modalitäten des Außenbereiches (Zone 5), d. h. 30 Minuten Mindestparkzeit zu 0,50 € - je weitere 6 Minuten zu 0,10 €, auch Tagestickets (ab einer Parkzeit von 4 Stunden springt der Parkscheinautomat automatisch auf ein Tagesticket um) zu 4,00 € sowie Wochentickets zu 14,00 € angeboten werden. Darüber hinaus soll auch auf dem o. g. Parkplatz für alle Interessierten, wie die rd. 50 Mitarbeitenden des Klinikum Leverkusen, ein Monatsticket für 30,00 € angeboten werden.
Die Beantragung und Ausgabe des Monatstickets erfolgt über den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr, da die derzeit verwendeten Parkscheinautomaten nicht für eine Zahlung mit EC-Karte ausgelegt sind und lediglich Münzzahlung zulassen. Zudem besteht die Gefahr, dass ein auf Thermopapier über den Automaten gedrucktes Monatsticket verblasst oder verloren geht.
2. Änderung der Parkgebührenordnung
Die sich aus den obigen Festlegungen ergebenden Änderungen der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätze im Stadtgebiet von Leverkusen (Parkgebührenordnung) sind in der Anlage 1 dargestellt. Die Änderung der Gebührenordnung soll einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
Bedingt durch Liefer- oder Produktionsengpässe kann es zu Verzögerungen bei der Beschaffung und dem Aufbau eines neuen Parkscheinautomaten kommen, sodass die tatsächliche Änderung der Parkgebühren sowie die tatsächliche Bewirtschaftung ggfls. erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Bis dahin ist vorgesehen, den Parkplatz übergangsweise mit einer Parkscheibenregelung (2 h) zu bewirtschaften und den Mitarbeitenden des Klinikums Leverkusen das Monatsticket anzubieten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle: 36000230022001 (Parkscheinautomaten), FiPo 782600 (Erwerb
Vermögensgegenstände über 410,00 Euro);
Finanzstelle: 36000230012006 (Beschilderung), 782700 (Erwerb Vermögensgegenstände
unter 410,00 Euro).
Auszahlungen für die Maßnahme: 5.500 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Neuanschaffung eines Parkscheinautomaten für
den Parkplatz Auermühle 5.000 €.
Änderung der Beschilderung ca. 500
€.
ca.
5.500 €.
Die Kosten können aus den bereits eingeplanten Mitteln im Haushalt unter
den o. g. Finanzstellen beglichen werden.
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr: 2022
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten):ca. 15.000 €
Produkt: Sachkonto
Es sind Einnahmen
durch den Verkauf von Monatstickets an die Mitarbeitenden des Klinikums in Höhe
von rd. 15.000 € p. a. zu erwarten. Die Einnahmen aus dem Verkauf von
regulären Parktickets sowie Tages- und Wochentickets können aktuell noch nicht
abgeschätzt werden, da der Kreis der Nutzenden und die tatsächliche Inanspruchnahme
derzeit noch nicht bekannt sind.
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |