Beschlussentwurf:
Der Planung zur Erneuerung der Brandenburger Straße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Die Brandenburger Straße in Leverkusen-Steinbüchel dient mit einer Gesamtlänge von ca. 730 m im gesamtstädtischen Straßennetz als Wohnsammelstraße bzw. Quartiersstraße mit Verbindungsfunktion zwischen der Wilmersdorfer Straße und der Straße Bohofsweg. Sie ist mit überwiegend beidseitig begleitenden Gehwegen in einer Breite von 1,50 - 1,75 m, einer durchgehend 2-spurigen Fahrbahn von 6 m (ohne Mittelmarkierung) und Parken in Längs- und Senkrechtaufstellung ausgebildet. Die Durchgängigkeit des Gehweges ist auf der nordöstlichen Fahrbahnseite aufgrund von Eigentumsverhältnissen und Querschnittsaufteilung nicht gegeben. Ein signalgeregelter Fußgängerüberweg (LSA-Anlage) und ein weiterer Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) sind im Straßenzug integriert. Die Straße ist mit einer Tempo-Zone-30 km/h ausgewiesen.
Die Brandenburger Straße dient dem Ziel- und Quellverkehr
der Siedlung „Mathildenhof“ und der Andienung der Astrid-Lindgren-Grundschule.
Es befinden sich im Straßenzug drei Bushaltestellen bzw. Busbuchten, die in
Fahrtrichtung Wilmersdorfer Straße angefahren werden. Es verkehren die Linien
206, 207, 208 sowie SB 22 und 28 der wupsi GmbH. Ein rechtskräftiger
Bebauungsplan existiert nicht. Es sind
keine Sanierungs-/ Instandsetzungsmaßnahmen durch die Technischen Betriebe der
Stadt Leverkusen AöR (TBL) am vorhandenen Kanalnetz geplant.
Schäden im Bestand
Die vorliegenden Schäden sind großflächig und gegenüber der gewachsenen verkehrlichen Nutzung nicht mehr standhaft. Dazu erreichten die Stadtverwaltung auch Meldungen aus der Anwohnerschaft. Im Straßenverlauf erstrecken sich große Netzrissstrukturen einhergehend mit Asphaltausbrüchen, die auf ein Versagen der gebundenen und ungebundenen Tragschichten schließen lassen, d. h., der Fahrbahnkörper kann die gegenwärtigen Belastungen des wachsenden Straßenverkehrs nicht mehr aufnehmen. Die Rinne für die Straßenentwässerung weist ebenfalls Mängel auf (lose und gebrochene Rinnensteine) und muss erneuert werden. Die Gehwege sind im Bestand asphaltiert und durch Wurzelaufbrüche/Absackungen geprägt. Auch hier ist ein grundlegender Neubau zu empfehlen. Gemäß der Stellungnahme (vom 24.01.2020) der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) ist ein Vollausbau der Brandenburger Straße, inklusive sämtlicher Nebenanlagen in gesamter Breite, Länge und Tiefe erforderlich.
Ergebnisse Baugrunduntersuchung
Im Vorfeld der weiteren Planung wurde eine Baugrunduntersuchung beauftragt. Es wurden an insgesamt 13 Stellen im Fahrbahnbereich und an 9 Stellen im Gehwegbereich Sondierungen durchgeführt. Der überwiegende Straßenabschnitt besitzt in der gebundenen Schwarzdecke teerhaltige Bestandteile. Zwei Proben überschritten die Grenzwerte und wurden als gefährlicher Abfall eingestuft. Während des Ausbaus ist es ggf. sinnvoll, weitere Beprobungen durchzuführen, um den Bereich einzugrenzen.
Anwohnerbeteiligung
in 2021
Die Beteiligung erfolgte im Herbst 2021. Die Planungsvorschläge wurden an die Eigentümerschaft per Post versendet. Die Anwohnenden wurden per Hausaushang informiert und auf die digitale Beteiligung hingewiesen. Die eingegangenen Anregungen, Bedenken und Änderungswünsche wurden gesammelt und ausgewertet. Insgesamt gab es 30 Rückmeldungen zur Planung, die in der Anlage „Rückmeldungen Bürgerinnen und Bürger“ aufgeführt sind. Entsprechende Stellungnahmen zu den jeweiligen Themenblöcken sind in der Anlage „Übersicht der Themenschwerpunkte“ hinterlegt. Allerdings haben nur sieben Personen an einer gleichzeitig durchgeführten digitalen Mobilitätsumfrage teilgenommen. Daher ist hier keine klare Tendenz abzuleiten.
Planung
Die Prüfung des Straßenquerschnitts zeigt, dass die Fahrbahn für den Begegnungsverkehr Bus/Pkw mit 6 m Breite sowie die überwiegend beidseitige Gehwegführung 1,50 -1,75 m (kein durchgängiger Gehweg auf der nordöstlichen Straßenseite; Grund: Privatgelände) und der Parkraum in Längsaufstellung bzw. in Senkrechtsaufstellung zu erhalten ist. Eine Neuaufteilung des Straßenraums wäre nur punktuell unter Wegfall von Parkmöglichkeiten umsetzbar. Aufgrund des dort vorherrschenden hohen Parkdrucks wird von einer Neuaufteilung des Querschnitts abgesehen.
Im Bestand gibt es derzeit ca. 79 Parkbuchten, zzgl.
Längsparken am Fahrbahnrand. In der Planung entfallen durch die Verbreiterung
und Umnutzung von CarSharing ca. vier Parkbuchten. Hinzu kommen gegenüber dem
Garagenhof im Bereich Haus Nr. 2-10 ca. acht neue Längsparkstände dazu,
sodass die Parkraumbilanz der öffentlichen Stellplätze ausgeglichen ist und ein
Zugewinn von vier zu verzeichnen ist. Zur
Sicherung des Fußgänger- und Schülerverkehrs wird die Trennung zwischen Fahrbahn
und Gehweg/Parken mit einer Bordanlage erhalten. Die Bushaltestellen und
Querungsanlagen/Kreuzungen werden barrierefrei ausgebaut (taktile Elemente bzw.
Bordsteinabsenkungen sind vorgesehen). Des Weiteren wird durch weitere bauliche
Elemente, wie punktuelle Fahrbahneinengungen und Optimierung des Parkraums, die
Qualität des Straßenzuges aufgewertet.
Wahl des
Oberflächenmaterials:
·
Fahrbahn
wird in Asphaltbauweise ausgeführt,
·
Parkstreifen
je nach Lage in Asphalt oder Betonsteinpflaster,
·
Gehwege
werden mit Gehwegplatten 30x30 cm versehen,
·
Gehwegüberfahrten
mit Betonsteinpflaster.
Weitere Details sind nachfolgend erläutert, Übersichtslageplan Anlage 0.
Straßenraum/Fahrbahneinengung/Parkraum
Anlage 1
Lageplan, Plan1 (4):
Der
Straßenquerschnitt an den Sammelgaragen in Höhe der Haltestelle Halenseestraße
soll zugunsten einer beidseitigen Gehwegführung, Parkraum in Längsaufstellung
und dem Erhalt des Solitärbaumes bei Haus Nr. 6, neu gegliedert werden. Hierfür
wird entlang der Sammelgaragen die bituminös befestigte städtische
Vorfläche in einen überfahrbaren
Gehweg mit abgesenktem Bord umgebaut. Die Wurzeln des Solitärbaums sollen mehr
Raum erhalten. Hierfür wird der Gehweg auf der südlichen Straßenseite in den Fahrbahnbereich
verlegt und eine großzügige Baumscheibe angelegt. Durch die Änderung im
Querschnitt wird Fläche gewonnen, welche zu einer Verbreiterung des Gehweges
führt und das Anlegen von neuen Parkbuchten ermöglicht, siehe hierzu
Querschnitte A-A und B-B, Anlagen 5 und 6. Die neuen Parkbuchten dienen als
Kompensation für die entfallenden Parkflächen (Plan 2+3), welche durch die
Verbreiterung der Senkrechtparker erfolgen. Im Bestand besitzen die Stellplätze
in den Parkbuchten eine Breite von 2,30 m, künftig werden diese auf 2,50 m
gemäß Richtlinie verbreitert.
Anlage 2
Lageplan, Plan2 (4):
Die asphaltierte Sperrfläche in Höhe Haus Nr. 15 und 25 soll
jeweils baulich als Gehwegfläche hergestellt werden und als Ausziehfläche für
Sammelcontainer und Hausmüll dienen. Gegenüberliegend ist jeweils eine
Bordabsenkung geplant, um die Querung der Fahrbahn zwischen dem öffentlichen
Verbindungsweg (Treppenanlage) und dem gegenüberliegenden Gehweg an der
Wohnbebauung zu ermöglichen. Die Sperrfläche zwischen Haus Nr. 19/21 wird nicht
baulich hergestellt. Die Senkrechtparkstände werden neu geordnet und erhalten
eine Breite von ca. 2,50 m. Die Einmündungsbereiche werden geometrisch
angepasst. Es besteht die Möglichkeit, einen neuen Gehweg auf der nordöstlichen
Straßenseite zu integrieren, dies ist aber abhängig von den topografischen
Gegebenheiten (leichte Böschung erkennbar). Zurzeit werden weitere Höhenpunkte
aufgenommen, um eine Einschätzung des baulichen Aufwandes abzuschätzen.
Anlage 3
Lageplan, Plan 3 (4):
Die Parkbucht mit Schrägaufstellung in Höhe Haus Nr. 16-18 (platzartige Fläche mit Geschäftsbesatz) kann zugunsten der besseren Verkehrserschließung in Senkrechtaufstellung mit Überhangstreifen und einer Gehwegverbreiterung ausgebildet werden. Die seitliche Dreiecksfläche kann als Motorradstellplatz ausgewiesen werden. In diesem Bereich wird zudem der Querschnitt geändert. Die Busbucht wird baulich angepasst und analog zu den anderen Bushaltestellen an den Fahrbahnrand gelegt. Hierdurch wird eine Verbesserung der Aufstellfläche für die Fahrgäste erreicht, siehe Querschnitt C-C, Anlage 7. Die Stellplätze in der Parkbucht vor dem Haus Nr. 37-43 werden ebenfalls auf eine Breite von 2,50 m verbreitert.
Anlage 4
Lageplan, Plan 4 (4):
Die geplante
einseitige Fahrbahneinengung (Durchfahrtsbreite 4,50 m) in Höhe der Potsdamer Straße dient als
geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme und bietet Ersatz für den Wegfall des mit
Zebrastreifen gesicherten Fußgängerüberwegs. Solche gesicherten
Fußgängerüberwege werden gemäß den Richtlinien in Tempo-30-Zonen nicht
angeordnet. Die Einengung ist baulich mit der Ausbildung von Bordanlagen
und einer Verbreiterung der Gehwegflächen vorgesehen. Die Einengung ist bewusst
auf der Seite der Parkanlage geplant, um die ungestörte Fahrtrichtung für den
Busverkehr an der Haltestelle „Potsdamer Straße“ zu erhalten. Die Haltestelle
Potsdamer Straße wird barrierefrei ausgebaut, hierzu wird der Gehweg auf eine
Breite von 2 m verbreitert. In diesem
Zug wird die Beleuchtungsanlage in diesem Abschnitt verlegt, um die nördliche
Hauptgehwegseite (Wohnbebauung und Bushaltestelle) auszuleuchten. Der
gegenüberliegende Gehweg entlang der Parkseite (keine Wohnbebauung) wird
hingegen auf eine Breite von ca. 1,55 auf 1,18 m verschmälert, vgl. Querschnitt
D-D, Anlage 8.
Mobilitätsstation
An der Haltestelle
Spreestraße ist vorgesehen, die Haltestelle als Mobilitätsstation umzubauen. Hierfür
besteht die Möglichkeit, das bisherige Angebot von Leihrädern um weitere zu
ergänzen bzw. das Angebot um ein Carsharing, Elektrofahrrad und/oder
Elektrolastenrad zu erweitern. Hierfür werden bis zu zwei vorhandene Parkplätze
umgewandelt. Der Bedarf wurde im Zuge der Bürgerbeteiligung mit abgefragt.
Knotenpunkte und
Fußgängerlichtsignalanlage
Der signalgeregelte
Fußgängerüberweg (LSA-Anlage) wird auf den aktuellen Stand der Technik mit
Erneuerung der Maste umgerüstet. Darüber hinaus werden alle Kreuzungen/Einmündungen
barrierefrei ausgestaltet und mit Bordabsenkungen sowie teilweise mit taktilen
Elementen versehen. Die Einmündungen werden in ihrer Geometrie optimiert,
sodass die Sichtachsen verbessert werden. Für die vier einmündenden
Stichstraßen (Halensee-, Wannsee-, Havel- und Spreestraße) bleibt die
Vorfahrtregelung „rechts vor links“ erhalten.
Beleuchtung
Die Beleuchtungsanlage wird aufgrund des Alters von fast 30 Jahren mittels einer Lichtraumberechnung überprüft und wo notwendig ggf. erneuert bzw. angepasst. Im Abschnitt Potsdamer Straße bis Bohofsweg wird die Beleuchtungsanlage auf die nördliche Hauptgehwegseite verlegt, um diesen optimal auszuleuchten. Insofern eine Erneuerung notwendig ist, wird die Standardleuchte mit Aufsätzen in LED-Technik verbaut, um eine gleichmäßige Beleuchtung zu gewährleisten und den Energieverbrauch so gering wie möglich zu halten. Die neuen LED-Aufsätze sind klima- und insektenfreundlich.
Kosten-/Anliegerbeiträge
Die geschätzten
Baukosten liegen bei insgesamt ca. 2.600.000 €. Bei der Erneuerung der
Brandenburger Straße fallen über die gesamte Ausbaustrecke für die Grundstücks-
und Teileigentümerinnen bzw. Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau
baulich erschlossen sind, Anliegerbeiträge nach § 8 KAG NRW
(Kommunalabgabengesetz NRW) an. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen sowie
der Umbau der LSA sind nicht beitragsfähig.
Bei der
Brandenburger Straße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße, sodass
gemäß § 4 der Satzung über die Erhaltung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW 50 %
des Aufwands für die Fahrbahnerneuerung, 70 % für Gehweg- und
Parkflächenerneuerung und 50 % für die Erneuerung der Beleuchtung auf die
Anliegenden umgelegt werden können. Die Höhe der Beiträge ist u. a. abhängig
von der Grundstücksgröße, der Anzahl der Geschosse und der jeweiligen
Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe etc.). Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge
ist die Maßnahme grundsätzlich förderfähig, sodass sich der Anliegeranteil um
bis zu 50 % reduzieren könnte.
Termine
Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung wird die Ausführungsplanung gefertigt und eine Baubeschlussvorlage für die 2. Jahreshälfte 2022 vorbereitet. Der Beginn der Baumaßnahme ist für 2023 geplant.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 66431205021055
„öffentliche Verkehrsfläche“ – Brandenburger Straße -
2022: 10.000 €,
2023: 1.250.000 €,
2022: 1.250.000 €.
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |