Beschlussentwurf:
1. Dem Programmentwurf wird zugestimmt.
2. Verträge können bis zu einem Gesamtvolumen von 650.000 € abgeschlossen werden.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die KSL bittet um Zustimmung für das in der Anlage vorgelegte Programm.
Für die geplanten Veranstaltungen gibt es jeweils einen „Plan B“, d. h., auf eventuelle Einschränkungen, die sich pandemiebedingt bzw. aus der am Veranstaltungstag gültigen CoronaSchVO ergeben, kann z.B. mit Programmanpassungen, Verlegung in eine andere Spielstätte und dergleichen reagiert werden. Ein gut funktionierendes Hygieneschutzkonzept für die Forum-Veranstaltungen und mögliche andere potenzielle Spielstätten der KSL hat sich bereits in der Spielzeit 2021/2022 bewährt und kann aktualisiert bzw. angepasst wieder zum Einsatz kommen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet) Wirtschaftsplan KSL. Wie im Beschlussentwurf unter 2. beschrieben.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Pandemiebedingt haben sich die Planungen mit den Ensembles, Künstler*innen, Agenturen und Theatern zeitlich verzögert, daher konnten mehrere Programmvorschläge erst jetzt vorgelegt werden. Um verbindliche Zusagen zu den Tourneen und Gastspielen für 2022/2023 machen zu können und so das Programm der KulturStadtLev zu sichern, ist die Dringlichkeit für eine Entscheidung im Januar 2022 gegeben.