- Aufhebungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Die Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Schiffsbrücke Wuppermündung“, in Kraft getreten am 07.05.2007, wird gemäß § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), in Kraft getreten am 1. Oktober 2020 und am 1. November 2020, als Satzung beschlossen.
gezeichnet:
In
Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Deppe
Begründung:
Die in der Vorlage R 819 16.TA vom 26.03.2007 beschriebenen Sanierungsziele konnten weitestgehend umgesetzt werden. Zusammengefasst waren dies:
- die Wiedererrichtung der Schiffsbrücke Wuppermündung,
- der Betrieb der Schiffsbrücke Wuppermündung,
- die Schaffung der Zuwegung und Ordnung des ruhenden Verkehrs.
Damit kann nun die Satzung aufgehoben werden.
Eine ausführliche
Beschreibung der Maßnahmen ist auf der Website des Fördervereins Schiffsbrücke
Wuppermündung e. V., www.schiffsbruecke.com, einzusehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |