Betreff
Jugendkunstgruppen - Änderung der Honorarordnung
Vorlage
2022/1320
Aktenzeichen
IV/KSL-415-40-09-fa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Honorarordnung für die Jugendkunstgruppen wird in der als Anlage 1 zur Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                                                In Vertretung

Richrath                                Molitor                                               Adomat

Begründung:

 

Änderung Satz 1 und 2 der Honorarordnung:

 

Alt:      Das Honorar für die durchgeführte Doppelstunde (90 Min.) beträgt 42,00 €.
Das Honorar für eine durchgeführte Zeitstunde (60 Min.) beträgt 30,00 €.

 

Neu:   Das Honorar für die durchgeführte Doppelstunde (90 Min.) beträgt 45,00 €.
Das Honorar für eine durchgeführte Zeitstunde (60 Min.) beträgt 32,00 €.

 

Die Honorarsätze der Kursleiterinnen und Kursleiter der Jugendkunstgruppen wurden zuletzt vor vier Jahren, im Jahr 2018, erhöht. Um weiterhin qualifizierte freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, ist eine Erhöhung der Honorare unerlässlich. Ein Fachkräftemangel macht sich in diesem Sektor, auch als Folge der Corona-Pandemie, deutlich bemerkbar.

 

Für die Erhöhung der Honorare muss der Ansatz im Wirtschaftsplan nur geringfügig von derzeit 73.300,00 EUR auf 75.000,00 EUR ab Wirtschaftsplan 2023 erhöht werden. Die weitere Finanzierung erfolgt durch eine Entlastung des Honoraretats durch die Umschichtung der Kurse und Workshops in Angebote, die vom Land und Bund gefördert werden. In der Regel werden für diese geförderten Projekte die Honorare übernommen. Die Jugendkunstgruppen konnten in den letzten Jahren immer wieder vom Land und Bund geförderte Projekte (z. B. Kulturrucksack, Jugendkunstschulen holen auf) anbieten. Daher bleibt das vielfältige Kursangebot für die Kinder und Jugendlichen auf dem gleichen Niveau.

 

Da private Haushalte derzeit durch die Inflation und die Folgen der Corona-Pandemie finanziell besonders belastet sind, wird auf eine Erhöhung der Kursentgelte zur Finanzierung der Honorarerhöhung bewusst verzichtet.

 

Änderung Satz 3 der Honorarordnung:

 

Alt:      Die Honorarhöhe orientiert sich an den Honorarhöhen anderer
            Jugendkunstschulen/-gruppen in NRW und erreicht einen Mittelwert.

 

Neu:   Die Honorarhöhe orientiert sich an den Honorarhöhen der anderen
KSL-Bildungseinrichtungen (Musikschule und Volkshochschule) sowie vergleichbarer Jugendkunstschulen/-gruppen in NRW.

 

Die Jugendkunstschulen sind in NRW sehr unterschiedlich aufgestellt. Sie unterscheiden sich erheblich in der Größe und Organisationsform. Bei den Honoraren einen Mittelwert aus diesen Einrichtungen anzusetzen, führt zu einem unbefriedigenden Ergebnis.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand: 1.700,00 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein