Beschlussentwurf:
Die Honorarordnung für die Jugendkunstgruppen wird in der als Anlage 1 zur Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Änderung Satz 1 und 2 der Honorarordnung:
Alt: Das Honorar für die durchgeführte
Doppelstunde (90 Min.) beträgt 42,00 €.
Das Honorar für eine durchgeführte Zeitstunde (60 Min.) beträgt 30,00 €.
Neu: Das Honorar für die durchgeführte Doppelstunde
(90 Min.) beträgt 45,00 €.
Das Honorar für eine durchgeführte Zeitstunde (60 Min.) beträgt 32,00 €.
Die Honorarsätze der Kursleiterinnen und Kursleiter der Jugendkunstgruppen wurden zuletzt vor vier Jahren, im Jahr 2018, erhöht. Um weiterhin qualifizierte freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, ist eine Erhöhung der Honorare unerlässlich. Ein Fachkräftemangel macht sich in diesem Sektor, auch als Folge der Corona-Pandemie, deutlich bemerkbar.
Für die Erhöhung der Honorare muss der Ansatz im Wirtschaftsplan nur geringfügig von derzeit 73.300,00 EUR auf 75.000,00 EUR ab Wirtschaftsplan 2023 erhöht werden. Die weitere Finanzierung erfolgt durch eine Entlastung des Honoraretats durch die Umschichtung der Kurse und Workshops in Angebote, die vom Land und Bund gefördert werden. In der Regel werden für diese geförderten Projekte die Honorare übernommen. Die Jugendkunstgruppen konnten in den letzten Jahren immer wieder vom Land und Bund geförderte Projekte (z. B. Kulturrucksack, Jugendkunstschulen holen auf) anbieten. Daher bleibt das vielfältige Kursangebot für die Kinder und Jugendlichen auf dem gleichen Niveau.
Da private Haushalte derzeit durch die Inflation und die Folgen der Corona-Pandemie finanziell besonders belastet sind, wird auf eine Erhöhung der Kursentgelte zur Finanzierung der Honorarerhöhung bewusst verzichtet.
Änderung Satz 3 der Honorarordnung:
Alt: Die
Honorarhöhe orientiert sich an den Honorarhöhen anderer
Jugendkunstschulen/-gruppen in
NRW und erreicht einen Mittelwert.
Neu: Die Honorarhöhe orientiert sich an den
Honorarhöhen der anderen
KSL-Bildungseinrichtungen (Musikschule und Volkshochschule) sowie
vergleichbarer Jugendkunstschulen/-gruppen in NRW.
Die Jugendkunstschulen sind in NRW sehr unterschiedlich aufgestellt. Sie unterscheiden sich erheblich in der Größe und Organisationsform. Bei den Honoraren einen Mittelwert aus diesen Einrichtungen anzusetzen, führt zu einem unbefriedigenden Ergebnis.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2023
Personal-/Sachaufwand: 1.700,00 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |