Betreff
Ausbau des Schnellbus-Angebots und Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs in Leverkusen im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr - Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leverkusen
Vorlage
2022/1349
Aktenzeichen
me
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.)  Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den Ausbau des Schnellbus-Angebots und der damit im Zusammenhang stehenden Änderungen im Liniennetz der wupsi GmbH sowie die Einrichtung eines On-Demand-Angebotes im Stadtgebiet im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

 

2.)  Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Maßnahmen der Beschlussvorlage über eine Nachbeauftragung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die wupsi GmbH zu vergeben.

 

 

gezeichnet:

                                                               In Vertretung                                      In Vertretung

Richrath                                                Molitor                                                  Lünenbach

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 13.12.2021 die Vorlage Nr. 2021/1138 – Förderantrag der wupsi GmbH zum Förderprogramm des BMVI „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV" beschlossen. Mit Beschluss dieser Vorlage hat der Rat der Stadt Leverkusen die Unterstützung des Förderantrags der wupsi GmbH zum Ausdruck gebracht und gleichzeitig zugestimmt, die für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Eigenmittel in den Jahren 2022 bis 2024 zur Verfügung zu stellen. Der Förderantrag der wupsi GmbH umfasste folgende Bausteine:

 

-       Ausbau des Schnellbussystems,

-       Einrichtung von On-Demand-Angeboten,

-       Ausbau der wupsiApp zur Mobilitätsplattform.

 

Zwischenzeitlich wurde der wupsi GmbH auch der Förderbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zugestellt, sodass nun die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen vorbereitet wird. Es ist vorgesehen, den Ausbau des Schnellbus-Angebots und die Einrichtung des On-Demand-Angebots in der zweiten Jahreshälfte 2022 umzusetzen. Die wupsiApp wird während der Projektlaufzeit bis Ende 2024 stufenweise optimiert.

 

In der Beschlussvorlage Nr. 2021/1138 wurden die o. g. Maßnahmen des Förderantrags bereits skizziert. Gleichzeitig hat die Verwaltung darin angekündigt, zum Ausbau des Schnellbus-Angebots und zur Einrichtung eines On-Demand-Angebotes im Stadtgebiet eine separate Beschlussvorlage in die Gremien einzubringen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage werden die Maßnahmen nun im Detail dargestellt.

 

Ausbau des Schnellbus-Angebots

Die dicht besiedelten Stadtteile Rheindorf, Lützenkirchen, Quettingen, Steinbüchel und Schlebusch sollen durch eine Taktverdichtung auf den Schnellbuslinien SB20, SB21 und SB22 (im Abschnitt Lev.-Mitte, Bf. bis Schlebusch Post) montags bis freitags besser untereinander sowie mit dem Bahnhof Leverkusen-Mitte (Umstieg S6, RE1 und RE5) verbunden werden. Auf der Nord-Süd-Tangente soll darüber hinaus eine neue Schnellbuslinie Opladen mit Schlebusch über Alkenrath verbinden. Die Maßnahmen basieren im Wesentlichen auf den Empfehlungen des Gutachtens zum beschlossenen Mobilitätskonzept 2030+ der Stadt Leverkusen.

 

Die vorgesehenen Änderungen im Einzelnen:

 

Linie SB20 Lützenkirchen - Quettingen - Lev.-Mitte, Bahnhof:

Die Schnellbuslinie verkehrt montags bis freitags im Zeitraum zwischen 06:00 und 20:00 Uhr statt alle 20 Minuten künftig im 10-Minuten-Takt.

 

Linie SB21 Rheindorf - Lev.-Mitte, Bahnhof - Steinbüchel (-Mathildenhof):

Diese Schnellbuslinie wird montags bis freitags zwischen 06:00 und 20:00 Uhr ebenfalls auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet und mit jeder zweiten Fahrt über ihre bisherige Endhaltestelle „Alt Steinbüchel“ hinaus bis Mathildenhof verlängert. Damit erhält Mathildenhof neben der Linie SB22 montags bis freitags ein weiteres Schnellbus-Angebot im 20-Minuten-Takt.

 

Linie SB22 Lev.-Mitte, Bahnhof - Schlebusch, Post - Leimbacher Berg - Mathildenhof

Linie SB42 Lev.-Mitte, Bahnhof - Schlebusch, Post - Odenthal (neu):

Das Angebot auf der Linie SB22 wird auf dem Abschnitt Lev.-Mitte, Bf. - Schlebusch, Post mit der neuen Linie SB42 montags bis freitags zwischen 06:00 und 21:00 Uhr auf einen gemeinsamen 10-Minuten-Takt verdichtet. Die Linie SB42 verkehrt montags bis freitags im 20-Minuten-Takt und wird von Lev.-Mitte, Bf. kommend ab Schlebusch, Post auf direktem Weg über Hummelsheim nach Odenthal geführt. Mit dieser Maßnahme kann Odenthal deutlich besser an Lev.-Mitte, Bf. angebunden werden. Derzeit verkehrt zwischen Leverkusen und Odenthal lediglich die Linie 212 im Stundentakt über Edelrath, Odenthal-Glöbusch und Odenthal-Blecher. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen verkehrt die neue Linie SB42 im 60-Minuten-Takt.

 

Linie SB27 Opladen, Bf. - Alkenrath - Schlebusch, Stadtbahn (neu)

Das neue Schnellbusangebot wird montags bis freitags zwischen 06:00 und 21:00 Uhr im 20-Minuten-Takt zwischen Opladen, Bf. und Schlebusch, Stadtbahn unter der Liniennummer SB27 verkehren. Die Linie bedient die Ostseite der neuen Bahnstadt Opladen, wo zur Anbindung der Technischen Hochschule eine neue Haltestelle auf der Campusallee eingerichtet wird. Im weiteren Verlauf wird zur Anbindung des dortigen Gewerbegebiets eine zusätzliche Haltestelle auf der Quettinger Straße im Bereich der Einmündung zur Dieselstraße eingerichtet. Die Linie SB27 fährt weiter über Alkenrath und den Karl-Carstens-Ring und stellt dabei auch eine Anbindung des Klinikums über die Haltestelle „Am Gesundheitspark“ her. Von dort wird sie über die Straßburger Straße auf direktem Weg bis Schlebusch, Stadtbahn geführt. Mit dem neuen Angebot werden die östliche Bahnstadt, Alkenrath und das Klinikum Leverkusen erstmals an das Schnellbusnetz angeschlossen. Die neue Linie SB27 ist am Bahnhof Opladen mit dem Schienenpersonennahverkehr (RB48, RE7) sowie in Schlebusch mit der Stadtbahnlinie 4 verknüpft und hat damit eine hohe Bedeutung für den Berufspendlerverkehr. Das bisher unter der Liniennummer SB27 bestehende Angebot zwischen Rheindorf und Chempark wird künftig unter der neuen Linie 217 dargestellt (s. nachfolgend).

 

Weitere Anpassungen:

Im Zusammenhang mit den Taktverdichtungen im Schnellbusnetz sind folgende Änderungen auf den nur während des Berufsverkehrs in Lastrichtung zum bzw. vom Chempark verkehrenden Buslinien SB27, SB28 und SB29 vorgesehen:

 

Linie 217 Rheindorf – Chempark (bisher Linie SB27):

Das derzeitige Angebot auf der Linie SB27 wird künftig mit allen Fahrten, die zum bzw. vom Chempark verkehren, unter der Liniennummer 217 dargestellt. Aufgrund der Taktverdichtung auf der Linie SB21 kann die Linie 217 zwischen Rheindorf und Chempark künftig auf direktem Weg ohne Lev.-Mitte, Bf. verkehren. In Abstimmung mit der Stadt Köln ist geplant, die Linie 217 während der 14-monatigen S-Bahnsperrung ab Sommer 2022 bis Chempark, S-Bahn zu verlängern. Die nur zwischen Rheindorf und Lev. Mitte Bf. verkehrenden Fahrten werden in die Linie SB21 integriert.

 

Linie 218 Mathildenhof – Steinbüchel – Schlebusch – Chempark (bisher Linien SB28 und SB29):

Das Angebot der Linien SB28 und SB29 zwischen Mathildenhof, Steinbüchel, Schlebusch und dem Chempark wird künftig unter der neuen Linie 218 zusammengeführt. Diese fährt von Mathildenhof kommend über Steinbüchel bis zum Theodor-Heuss-Ring, von dort auf direktem Weg über die Oulustraße bis zur Haltestelle „Gezelinallee“ und weiter über das Schlebuscher Zentrum, Straßburger Straße und Chempark S bis Chempark, Tor 1. Aufgrund der Taktverdichtung auf der Linie SB21 und des übrigen bestehenden dichten ÖPNV-Angebots auf der Heinrich-Lübke-Straße und Opladener Straße wird dieser Bereich nicht durch die Linie 218 bedient. Mit der neuen Linie 218 können Mathildenhof, Steinbüchel und Schlebusch montags bis freitags während des Berufsverkehrs im 20-Minuten-Takt am Chempark mit der S6 nach Köln verknüpft werden.

 

Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs:

Im Rahmen des Förderprojektes wird ein On-Demand-Verkehr im Leverkusener Nordosten (Opladen, Quettingen, Lützenkirchen und der ländliche Bereich von Steinbüchel) eingerichtet.

 

On-Demand-Verkehr („on demand“ = „auf Abruf“) ist ein Verkehr mit flexiblen Kleinbussen, die auf Bestellung verkehren und das vorhandene ÖPNV-Angebot sinnvoll ergänzen sollen. Sie verdichten das ÖPNV-Netz und dienen als Zubringer zum klassischen ÖPNV. Dabei wird auf einen festen Fahrplan und eine feste Fahrtroute verzichtet, wodurch eine größtmögliche Flexibilität gewährleistet wird. Die Fahrten werden auf der Basis von individuellen Nutzeranfragen zusammengestellt, und passende Fahrtwünsche werden über eine Software gebündelt.

 

Grundlage für den geplanten On-Demand-Verkehr ist eine Machbarkeitsstudie, die von der wupsi GmbH in Zusammenarbeit mit einem auf On-Demand-Verkehre spezialisierten Beratungsbüro (door2door) erstellt worden ist. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie hat die wupsi auch als Grundlage für ihren Förderantrag verwendet. In dem ausgewählten Gebiet wird das Potenzial für eine sinnvolle Ergänzung des ÖPNV-Angebots am größten eingeschätzt. Das Bediengebiet ermöglicht die Bewertung unterschiedlicher Anwendungsfälle. Hier befinden sich z. B. ein Stadtzentrum, Nebenzentren, ein Bahnhof, unterschiedliche Wohnquartiere, Gewerbegebiete, die Neue Bahnstadt sowie ländlichere Außenbereiche. Zudem verkehren in diesem Bereich oder daran angrenzend mehrere Schnellbuslinien, sodass auch eine kombinierte Nutzung der neuen Angebote bei bediengebietsüberschreitenden Fahrten möglich ist.

 

Der Zugang zum On-Demand-Verkehr erfolgt über ein flächendeckendes Netz an virtuellen Haltestellen, der maximale Fußweg zu einer virtuellen Haltestelle soll 250 Meter betragen. Neben dem Angebot von direkten Fahrtverbindungen innerhalb des Bediengebietes soll der On-Demand-Verkehr insbesondere eine Zubringerfunktion zum Bus- und Bahnverkehr schaffen. Vor diesem Hintergrund ist das Bedienungszeitfenster auf die Kernzeiten der ÖPNV-Bedienung abgestimmt. Montags bis freitags wird der Verkehr von 6 bis 21 Uhr angeboten, samstags sowie sonn- und feiertags von 9 bis 21 Uhr. Zum Einsatz kommen zeitgleich maximal sieben barrierefreie Fahrzeuge mit sechs Sitzplätzen, die auch die Mitnahme von Rollstühlen ermöglichen. Zusätzlich wird eine Fahrzeugreserve vorgehalten. Die Fahrzeuge werden elektrisch betrieben, verfügen aber zur Sicherstellung der ständigen Einsatzbereitschaft auch über einen Range-Extender (erhöhte Batteriekapazität zur Reichweitenausdehnung).

 

Da aufgrund der Neuartigkeit des Verkehrs noch keine Erfahrungen bezüglich der Inanspruchnahme und der betrieblichen Stabilität bestehen, wird zunächst mit dem Angebot gemäß der Machbarkeitsstudie gestartet. In Abhängigkeit von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Angebotes sowie der förderrechtlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen wird jedoch ggf. angestrebt, das Angebot während der Projektlaufzeit (bis 31.12.2024) auf angrenzende Gebiete und/oder angrenzende Zeiträume auszuweiten.

 

Das Angebot ist ohne Aufpreis in den VRS-Tarif integriert.

 

Die Beauftragung der wupsi GmbH erfolgt als Nachauftrag zum bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Die Betriebsaufnahme soll nach Abschluss der von der wupsi GmbH durchzuführenden Vergabeverfahren im dritten Quartal 2022 erfolgen. Die Beauftragung erfolgt für die Dauer des Förderzeitraums bis zum 31.12.2024.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN1214 (ÖPNV FB 31) Sachkonto: 542930

Aufwendungen für die Maßnahme: 210.000 € (anteilig für das Haushaltsjahr 2022)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 80 %

Name Förderprogramm: Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV (Beantragung erfolgte durch wupsi GmbH)

Mit Beschluss der Vorlage 2021/1138 – Förderantrag der wupsi GmbH zum Förderprogramm des BMVI „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV" hat der Rat der Stadt Leverkusen bereits die für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Eigenmittel in den Jahren 2022 bis 2024 (s. oben bzw. nachfolgend) beschlossen. In der mittelfristigen Finanzplanung des Budgets des FB 31 sind die jährlichen Folgekosten in Höhe von 420.000 € berücksichtigt.

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand: 420.000 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein