Betreff
1. Grundlegende Überarbeitung des Nahverkehrsplans der Stadt Leverkusen
Vorlage
2022/1350
Aktenzeichen
me
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.) Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, den Nahverkehrsplan grundlegend zu überarbeiten und ihn auf dieser Basis fortzuschreiben.

 

2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans bedarfsgerecht externe Beratungsleistungen zu vergeben.

 

 

gezeichnet:

                                                               In Vertretung                                      In Vertretung

Richrath                                                Molitor                                                  Lünenbach

 

Begründung:

 

Gemäß § 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) stellen Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren und den mittel- bis langfristig angestrebten Anteil des ÖPNV am Gesamtverkehr (modal split) benennen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV. Er enthält u. a. Mindestanforderungen für Linienführungen, Betriebszeiten, Takte und Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten sowie Qualitäts-/Ausrüstungsstandards für eingesetzte Fahrzeuge. Er ist gemäß § 9 Abs. 5 ÖPNVG NRW in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

 

Der derzeit gültige Nahverkehrsplan für die Stadt Leverkusen stammt aus dem Jahr 1997. Dieser ist seitdem durch einzelne Ratsvorlagen zu Leistungsveränderungen im ÖPNV-Angebot und entsprechende Ratsbeschlüsse weiter fortgeschrieben worden. Seit 1997 haben sich jedoch die Mobilitätsformen sowie die Anforderungen an Mobilität stark gewandelt. Fahrgäste im ÖPNV erwarten heute ein umfassendes Mobilitätsangebot entlang einer vernetzten Mobilitätskette, beispielsweise als Zubringer zum klassischen ÖPNV-Angebot oder für die „letzte Meile“ zwischen Haltestelle und Wohnsitz oder Arbeitsplatz. Der derzeit gültige Nahverkehrsplan trägt diesen Veränderungen jedoch nur sehr bedingt Rechnung. Neue Mobilitätsformen, wie beispielsweise Angebote zu Carsharing, Leihfahrrädern oder On-Demand-Verkehren, finden sich darin ebenso wenig wieder, wie Anforderungen an Qualitätsstandards durch Vorgaben von Mindesttaktungen auf Hauptachsen oder Umweltanforderungen bei Fahrzeugen bzw. Vorgaben zum Einsatz alternativer Antriebstechnologien. Insofern ist beim Nahverkehrsplan der Stadt Leverkusen offenkundig Handlungsbedarf gegeben.

 

Im neuen Fachbereich Mobilität und Klimaschutz (FB 31) ist der zukunftsweisende Ausbau des ÖPNV-Angebots ein zentraler Baustein, um die angestrebte Mobilitätswende, die aus Gründen des Klimawandels und -schutzes zwingend notwendig ist, zu erreichen. Grundlage hierfür ist das durch den Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Mobilitätskonzept Leverkusen 2030+. Hierauf soll der grundlegend überarbeitete Nahverkehrsplan aufbauen und den Rahmen für die künftige Entwicklung mit entsprechenden Qualitätskriterien auch unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit vorgeben.

 

Die grundlegende Überarbeitung des Nahverkehrsplans wird mit einem Beteiligungsverfahren mit der Bürgerschaft, Politik, Verbänden, Verkehrsunternehmen und den benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten einhergehen. Auch verwaltungsintern sind verschiedene Fachämter einzubinden. Hierfür wird durch den federführenden Fachbereich Mobilität und Klimaschutz (FB 31) eine entsprechende Arbeits- und Projektstruktur mit entsprechenden personellen Ressourcen aufgebaut. Für die fachlich-inhaltliche Begleitung und juristische Unterstützung ist zudem externe Unterstützung durch ein Planungsbüro, das auch ein Kommunikationskonzept erarbeiten soll, und eine Fachanwaltskanzlei erforderlich. Für das Gesamtprojekt grundlegende Überarbeitung bzw. Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurden daher für den Haushalt 2022 bereits entsprechende Mittel angemeldet.

 

Nach dem Beschluss dieser Vorlage durch den Rat der Stadt Leverkusen ist vorgesehen, die Ausschreibung der Beratungsleistungen vorzubereiten (Erstellung Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, Bewertungsmatrix etc.) und die anschließende Vergabe möglichst in diesem Jahr abzuschließen, sodass dann die Beauftragung der externen Beratungsleistungen erfolgen und anschließend zeitnah der Projektauftakt durchgeführt werden kann. Für die dann anstehende inhaltliche Bearbeitung mit den zwischengeschalteten Beteiligungsformaten, dem Beschluss des neuen überarbeiteten Nahverkehrsplans durch den Rat der Stadt Leverkusen und anschließender Bekanntmachung desselben kann ein Zeitfenster von ca. zwei Jahren angesetzt werden.

 

Der grundlegenden Überarbeitung des Nahverkehrsplans kommt aus den dargelegten Gründen eine große strategische Bedeutung bei. Der mit Abschluss des Projekts dann gültige neue Nahverkehrsplan ist wiederum in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN1214 (ÖPNV FB 31) Sachkonto: 542930

Aufwendungen für die Maßnahme: 250.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja

Name Förderprogramm:

 

Für das Gesamtprojekt Überarbeitung bzw. Fortschreibung Nahverkehrsplan inklusive externe Begleitung wurden für den Haushalt 2022 bereits 250.000 € angemeldet.

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand: €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein