Beschlussentwurf:
Der Kappung der Blutbuche in etwa sechs Meter Höhe, Naturdenkmal 2.3-35, an der Neukronenberger Straße 41 in Leverkusen-Bergisch Neukirchen wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Lünenbach
Begründung:
Bei der Blutbuche handelt es sich um das Naturdenkmal 2.3-35 auf einem Privatgrundstück. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit (Rindenschaden und Pilzbefall: Hallimasch, Lackporling, Brandkrustenpilz) wurde das Naturdenkmal seit 2016 drei Mal von einem externen Gutachterbüro einer eingehenden Untersuchung mittels Bohrwiderstandsmessung unterzogen.
Während die Holzzersetzung - laut gutachterlicher Untersuchung - im Vergleich von 2016 zu 2018 nur langsam fortschritt, zeigten die Bohrwiderstandsmessungen vom November 2021 eine deutlich erhöhte Ausdehnung der Fäule im radialen Stammquerschnitt. Die Rinde im unteren Stammbereich ist zu etwa 70 Prozent des Umfangs abgestorben. Das Gutachten schlussfolgert Handlungsbedarf:
„Die nur noch wenig
vitale Buche weist neben den vergleichsweise harmlosen Fäuleschäden massive
Rindenschäden auf. Es ist nicht zu erwarten, dass der Baum sich noch einmal
erholen wird, sondern es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass die Buche
eine geringe Restlebenserwartung von nur noch wenigen Jahren hat. Wegen der
massiven Rindenschäden für die Verkehrssicherheit besteht Handlungsbedarf.“
Das externe Gutachterbüro schlägt anstelle der Fällung eine Kappung des Baumes in etwa sechs Meter Höhe vor. Diesem Vorschlag folgt die Untere Naturschutzbehörde, da es sich bei dem sechs Meter hohen Stubben um ökologisch wertvolles, stehendes Totholz handelt. Es ist ausgeschlossen, dass bei Erhalt eines Hochstubbens von sechs Metern im Versagungsfall die Straße getroffen wird.
Ein neuer Baum wird in der Nähe des Standortes gepflanzt.
Der Naturschutzbeirat wurde in seiner 6. Sitzung am 08.03.2022 über die Maßnahme informiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 6700 1305 0120 Sachkonto: 782600
Aufwendungen für die Maßnahme: 4.144,26 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |