Betreff
Kappung einer Blutbuche in Leverkusen-Bergisch Neukirchen
Vorlage
2022/1359
Aktenzeichen
met
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kappung der Blutbuche in etwa sechs Meter Höhe, Naturdenkmal 2.3-35, an der Neukronenberger Straße 41 in Leverkusen-Bergisch Neukirchen wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach

Begründung:

 

Bei der Blutbuche handelt es sich um das Naturdenkmal 2.3-35 auf einem Privatgrundstück. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit (Rindenschaden und Pilzbefall: Hallimasch, Lackporling, Brandkrustenpilz) wurde das Naturdenkmal seit 2016 drei Mal von einem externen Gutachterbüro einer eingehenden Untersuchung mittels Bohrwiderstandsmessung unterzogen.

 

Während die Holzzersetzung - laut gutachterlicher Untersuchung - im Vergleich von 2016 zu 2018 nur langsam fortschritt, zeigten die Bohrwiderstandsmessungen vom November 2021 eine deutlich erhöhte Ausdehnung der Fäule im radialen Stammquerschnitt. Die Rinde im unteren Stammbereich ist zu etwa 70 Prozent des Umfangs abgestorben. Das Gutachten schlussfolgert Handlungsbedarf:

 

„Die nur noch wenig vitale Buche weist neben den vergleichsweise harmlosen Fäuleschäden massive Rindenschäden auf. Es ist nicht zu erwarten, dass der Baum sich noch einmal erholen wird, sondern es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass die Buche eine geringe Restlebenserwartung von nur noch wenigen Jahren hat. Wegen der massiven Rindenschäden für die Verkehrssicherheit besteht Handlungsbedarf.“

 

Das externe Gutachterbüro schlägt anstelle der Fällung eine Kappung des Baumes in etwa sechs Meter Höhe vor. Diesem Vorschlag folgt die Untere Naturschutzbehörde, da es sich bei dem sechs Meter hohen Stubben um ökologisch wertvolles, stehendes Totholz handelt. Es ist ausgeschlossen, dass bei Erhalt eines Hochstubbens von sechs Metern im Versagungsfall die Straße getroffen wird.

 

Ein neuer Baum wird in der Nähe des Standortes gepflanzt.

 

Der Naturschutzbeirat wurde in seiner 6. Sitzung am 08.03.2022 über die Maßnahme informiert.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 6700 1305 0120 Sachkonto: 782600

Aufwendungen für die Maßnahme: 4.144,26 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein