Beschlussentwurf:
1. Der Instandsetzung der Brücke Talstraße/Wiembach in Höhe des Hallen- und Freibades Wiembachtal wird zugestimmt.
2. Der Instandsetzung der Brücke Biesenbacher Weg/Wiembach sowie dem Wiederaufbau des Geh- und Radweges Biesenbacher Weg wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Brückenbauwerke Talstraße/Wiembach und Biesenbacher Weg/Wiembach befinden sich in den Stadtteilen Opladen bzw. Quettingen. Sie sind Bestandteile von wichtigen Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Der Biesenbacher Weg verbindet den Ortsteil Biesenbach mit dem Werner-Heisenberg-Gymnasium und ist daher auch als Schulweg von besonderer Bedeutung.
Sachstand:
Im Rahmen des Hochwasserereignisses am
14./15. Juli 2021 wurden die o. g. Bauwerke
im Gründungsbereich stark beschädigt und mussten daher gesperrt werden. In Folge der aufgetretenen hohen Fließgeschwindigkeiten
sind in großen Teilen die Sohlbefestigungen weggebrochen und die Widerlager bis
zur Gründung freigespült. Die Standsicherheit ist ohne Sohl- und
Böschungsbefestigung nur noch eingeschränkt gegeben.
Weitere Schäden
verursachte das Hochwasser im Bereich des Fuß- und Radweges Biesenbacher Weg
vor und hinter der Brücke. Die Böschungen und Teile des Weges sind auf größerer
Länge abgerutscht. Eine gefahrlose Nutzung des Fuß- und Radweges ist aufgrund
der fehlenden Standsicherheit und den großen Absturzhöhen nicht mehr möglich,
sodass neben der Brücke auch die gesamte Wegeverbindung gesperrt werden musste.
Geplante Maßnahmen:
Aus den zuvor genannten Gründen sollen die Fußgängerbrücken sowie der
Geh- und Radweg Biesenbacher Weg schnellstmöglich instandgesetzt werden. In
diesem Zusammenhang sollen bauliche Anpassungen an den vorhandenen
Brückenbauwerken erfolgen, um die zukünftigen Prüfungen und Unterhaltungen der
Bauwerke zu erleichtern.
Folgende Arbeiten sind vorgesehen:
-
Wiederherstellung der Bachprofile mit einer Erhöhung des Durchflussquerschnitts,
-
Herstellung von begehbaren Bermen
(Wartungswegen),
-
Herstellung von Wartungstreppen an den Widerlagern,
-
Wiederherstellung der Straße Biesenbacher Weg.
Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutz-
und Wasserbehörde. Die Maßnahmen werden in der Sitzung des Naturschutzebeirates
am 08.03.2022 vorgestellt.
Bauzeit:
Der
Beginn der Instandsetzung ist vorbehaltlich der zu erteilenden Genehmigungen
für den Sommer 2022 vorgesehen. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt insgesamt ca.
drei Monate.
Finanzierung:
Die geschätzten Projektkosten belaufen sich auf ca. 480.000 € brutto. Sie betragen im Einzelnen:
Instandsetzung Brücke Talstraße/Wiembach: 60.000 €.
Instandsetzung Brücke Biesenbacher Weg/Wiembach: 60.000 €.
Instandsetzung Biesenbacher Weg: 360.000
€.
Die erforderlichen Mittel werden im konsumtiven Teil des Haushaltes im Bereich der Produktgruppe PN 1205, Innenaufträge 660012050203 (für die Brücken) und 660012050202 (für den Biesenbacher Weg), Sachkonto 523200, etatisiert. Für die Maßnahmen werden gemäß der „Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ Fördermittel beantragt; sie sind im entsprechend zu erstellenden Wiederaufbauplan enthalten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: PN1205 Sachkonto: 523200
Aufwendungen für die Maßnahmen: 480.000,- €
Fördermittel beantragt: Nein Ja 100 %
Beantragung erfolgt noch
Name Förderprogramm: Förderrichtlinie Wiederaufbau
Nordrhein-Westfalen
Ratsbeschluss vom 14.02.2022 zur
Vorlage Nr. 2022/1319
Beantragte Förderhöhe: 480.000 €
Ja – investiv
Finanzstelle: Finanzposition:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2022
Bilanzielle Abschreibungen: € / €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah vorbereiten zu können, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.