Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung der Winterlinde (Baum Nr. 23) an der Pfarrer-Jekel-Straße zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ein Leverkusener
Architekturbüro reichte beim Fachbereich Bauaufsicht einen Bauantrag für den
Neubau von 16 Wohneinheiten an der Pfarrer-Jekel-Straße 52 in Leverkusen-Quettingen
ein. Bei der Prüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass bei der Planung
des Mehrfamilienhauses im Zufahrtsbereich eine alte, den Straßenraum prägende
Winterlinde (Tilia cordata, Baum Nr. 23), nicht berücksichtigt wurde.
Der Baum hat eine
Höhe von 17 m, einen Stammumfang von 204 cm und wurde zuletzt bei der turnusmäßigen
Baumkontrolle durch das städtische Fachpersonal für vital und verkehrssicher
befunden. Gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 2e, aa der Hauptsatzung der Stadt
Leverkusen, entscheiden die Bezirksvertretungen über die Entfernung von Solitärbäumen
mit einem Stammumfang in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden von
mindestens 160 cm. Eine Zustimmung zur Fällung der Winterlinde kann seitens des
Fachbereichs Stadtgrün (FB 67) nicht erteilt werden; vielmehr wurde dem
Bauträger empfohlen, den Baum in die Planung zu integrieren, um ihn zu
erhalten. Nach Angabe des Bauträgers ist dies jedoch nicht möglich, da er
nachvollziehbar die aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan mögliche Baumasse zur
Schaffung von Wohnraum umsetzen möchte. Das Bauvorhaben kann nur umgesetzt werden,
wenn der Baum gefällt wird, da der Baum die Zufahrt zum Haus blockiert und die
Baumkrone wesentlich in den Baukörper hineinragen würde.
Sofern die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II der Fällung der Winterlinde zustimmt,
würde die Verwaltung ein Baumwertgutachten in Auftrag geben. Die bei der Baumwertermittlung heute überwiegend angewandte
Methode stellt die „Methode Koch“ dar. Diese Methode beinhaltet eine Berechnung
der funktionsbezogenen Herstellungskosten eines Gehölzes nach gegenwärtigen
Preisverhältnissen unter Berücksichtigung von Mängeln und Fehlern sowie
Alterswertminderungen. Die Kosten des Baumgutachtens würden dem Bauträger
in Rechnung gestellt. Darüber hinaus hat der Bauherr der Stadt
Leverkusen die Summe, die durch das Baumwertgutachten für den Baum ermittelt wird,
zu erstatten. Der Betrag würde zu Neupflanzungen von zwei Bäumen in der
Pfarrer-Jekel-Straße verwendet.
Die Fällung und
Entsorgung des Baumes sowie das Ausfräsen des Wurzelstubbens ist auf Kosten des
Bauträgers an ein Fachunternehmen seiner Wahl zu beauftragen. Der Bauherr trägt
sämtliche Lasten und Risiken, die mit der Fällung und Entsorgung des Baumes
sowie des Wurzelstubbens in Verbindung stehen. Bei der Fällung ist zu beachten,
dass die Krone (sofern es die Situation erfordert) stückweise abzusetzen ist.
Der Stamm muss niveaugleich abgesägt und der Wurzelstubben noch am selben Tag bis
zu einer Tiefe von mindestens 40 cm unter Niveau ausgefräst werden. Die
Fräsgrube ist unmittelbar anschließend verkehrssicher aufzufüllen.
Die Versiegelung
der Baumscheibe und die Wiederherstellung des Gehweges im betroffenen Bereich
sowie der seitlich versetzte Neubau einer Baumscheibe wird von den Technischen
Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) an ein Vertragsunternehmen vergeben. Die
Kosten hat ebenfalls der Bauherr zu tragen.
Die Beschlussvorlage wurde mit dem Fachbereich Bauaufsicht (FB 63) abgestimmt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da dem Bauträger noch Zeit zur Abgabe von weiteren Unterlagen gewährt wurde um sein Anliegen zu untermauern, muss die Beschlussvorlage über den Nachtrag eingereicht werden.