Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt
Leverkusen nimmt das Konzept zur Erstellung einer neuen
Planungsgrundlage
für die Entwicklung des Ensembles Morsbroich (vgl.
Anlage 1) zur
Kenntnis.
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, Kontakt mit dem Zuwendungsgeber, dem Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR), aufzunehmen, um das Konzept vorzustellen und
die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von
Investitionen in nationale Projektes des Städtebaus“ bzw. deren Aufrechterhaltung
zu erörtern. Sollte eine weitere Förderung über dieses Programm nicht möglich
sein, wird die Verwaltung beauftragt, im weiteren Prozess alternative
Fördermöglichkeiten zu suchen.
3. Unabhängig von einer Förderung beschließt der Rat
der Stadt Leverkusen für den anstehenden Prozess im Wirtschaftsjahr 2022
zunächst finanzielle Mittel in Höhe von 300.000 Euro bereitzustellen.
Weitergehende Mittel sind in den Wirtschaftsplänen der KulturStadtLev für die
Jahre 2023 bis 2026 in Höhe von je 400.000 Euro einzuplanen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für das
Gartendenkmal Morsbroich ein Parkpflegewerk erstellen zu lassen und finanzielle
Mittel in Höhe von 40.000 Euro für das Wirtschaftsjahr 2023 bereitzustellen. Im
Parkpflegwerk soll die Entwicklungsgeschichte der Parkanlage analysiert und das
künftige Leitbild unter der Berücksichtigung von Nutzungs- und
Naturschutzaspekten daraus definiert werden. Ebenso soll das Parkpflegewerk ein
Pflege- und Entwicklungskonzept für die Unterhaltung der Parkanlage beinhalten.
5. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, beginnend
mit dem Wirtschaftsjahr 2023, jährlich finanzielle Mittel in Höhe von 50.000
Euro für Pflegemaßnahmen am Gartendenkmal Morsbroich zur Verfügung zu stellen.
Die Mittel sind im Wirtschaftsplan der KulturStadtLev zu berücksichtigen. Nach
Auswertung der Erkenntnisse aus dem zu beauftragenden Parkpflegewerk ist dieser
Betrag entsprechend zum dann darauffolgenden Wirtschaftsjahr anzupassen.
6.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die für eine Umsetzung des Konzeptes erforderlichen Maßnahmen zu
prüfen, einzuleiten und durchzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In
Vertretung
Richrath Lünenbach Adomat Deppe
gleichzeitig
in Vertretung
des Stadtkämmerers
Begründung:
Mit Beschluss der Verwaltungsvorlage Nr.
2021/1014 hat der Rat der Stadt Leverkusen entschieden, eine Umsetzung des
Wettbewerbsentwurfes der POLA Landschaftsarchitekten GmbH nicht länger zu
verfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das damit zusammenhängende
Auftragsverhältnis zu beenden sowie eine neue Planungsgrundlage zur
Revitalisierung des Schlossparks zu entwickeln.
Mit Datum vom 29.10.2021 konnte
zwischenzeitlich eine Aufhebungsvereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen
sowie der POLA Landschaftsarchitekten GmbH abgeschlossen und die Zusammenarbeit
somit beendet werden. Zudem erfolgte durch die neue Museumsleitung in
Kooperation mit verschiedenen Künstlerinnen und Künstlern die Erarbeitung einer
Konzeption zur Erstellung einer neuen Planungsgrundlage für die Entwicklung des
Ensembles Morsbroich. Im Rahmen einer Online-Sitzung des politischen
Beteiligungsformats „Kultur im Dialog“ am 01.02.2022 wurde der Politik hierzu
ein erster Entwurf vorgestellt, der mit dieser Vorlage eine Konkretisierung
erfährt.
Zu Beschlusspunkt 1.):
In den
zurückliegenden Monaten hat das Kuratoren-Team des Museums Morsbroich eine
grundlegende Neukonzeption für den Umgang mit der Gesamtanlage des Ensembles
Morsbroich erarbeitet. Als Gesamtanlage definiert das Museum hierbei die
gesamte Außenanlage, beginnend an den Bushaltestellen bis hin zum äußeren Park
einschließlich des Obstguts Morsbroich, das historisch zum Schlossensemble
gehörte. Diese Verbindung zwischen Schlossareal und Obstgut soll für die
Besucherinnen und Besucher wieder stärker greifbar werden.
Die Kunst der
letzten 50 Jahre hat die Grenzen des klassischen Schutzraums des Museums in
vielfacher Weise und allen möglichen Spielarten verlassen. Nahezu alle denkbaren
Dinge und Räume, Themenfelder und Zwischenzonen des Öffentlichen und im
öffentlichen Raum, sind von Künstlerinnen und Künstlern (nicht von
Designerinnen und Designern oder Planerinnen und Planern) als Handlungsfelder
der Kunst ergriffen worden. Es gibt Skulpturen, die Bushaltestellen, Stromverteiler,
Bänke, Brücken oder Wege sind, Skulpturen die Spielplätze, Parkplätze oder
Ladestationen sind. Es gibt Künstlerinnen und Künstler, die sich zugleich als
Bäuerinnen und Bauern oder Stadtraumplanerinnen und Stadtraumplaner definieren.
Kunst, die öffentliche Räume als Kunstwerke gestaltet. Kunst, die an den
Schnittstellen zwischen Kunst und Landwirtschaft Kunst und Naturschutz, Kunst
und Bildung, Kunst und Medizin arbeitet. Kurz gesagt: Alles das, was es auch im
Falle des Ensembles Morsbroich und seiner Nachbarschaften zu entwickeln gilt.
Diese mannigfachen
Ausfächerungen möchte das Museum Morsbroich nutzen, um einen gänzlich neuen
Entwicklungs- und Gestaltungsprozess für Morsbroich zu etablieren. Mit einem
kleinen, gezielt ausgesuchten Kreis von zehn international anerkannten
Künstlerinnen und Künstlern sollen insgesamt sieben unterschiedliche Zonen des
Ensembles Morsbroich gestaltet werden.
Raumzonen im
Außenbereich des Ensembles Morsbroich und zugehörige Kooperationen:
·
Äußerer Schlosspark - Margit Czenki/Christoph Schäfer;
·
Innerer Schlosspark/-garten - Tilo Schulz;
·
Ensemble-Vorfeld (Bereich rund um den Parkplatz) - Schirin Kretschmann;
·
Museum/Obstgut - Gabriela Oberkofler/Antje Schiffers.
Raumzonen im
Innenbereich des Ensembles Morsbroich und zugehörige Kooperationen:
·
Treppenhäuser - Harald F. Müller;
·
Spiegelsaal I - Andrea Wolfensberger;
·
Spiegelsaal II - Gerda Steiner/Jörg Lenzlinger.
Dieses
ganzheitliche Vorgehen wäre in seiner Radikalität ein zumindest bundesweit
einmaliges Projekt und insofern nicht nur für Leverkusen modellhaft.
Das oberste Ziel
dieses Entwicklungs- und Gestaltungsprozesses für Morsbroich ist, dass das
Museum sein Profil als Ort für künstlerische Avantgarde weiter schärft, dass
sich aber vor allem die verschiedenen Raumzonen des Ensembles Morsbroich in gänzlich
neuer Weise für ihre Besucherinnen und Besucher öffnen. Das Ensemble Morsbroich
soll ein öffentlicher und selbstverständlich zu nutzender Raum der Stadt Leverkusen
werden. Spitzenkultur definiert sich hier dann auch als Beitrag zur Entwicklung
einer Stadtgesellschaft, zur Entwicklung einer Stadtkultur der Zukunft und als
ein Impulsgeber für eine Stadtentwicklung.
Als ein erstes
Beispiel für diese künstlerisch geprägte Zukunftsentwicklung des Ensembles
Morsbroich liegt ein Konzeptentwurf für den Umgang mit dem äußeren Schlosspark
vor (vgl. Anlage 1). Die von den beiden Hamburger Kunstschaffenden Margit
Czenki und Christoph Schäfer geschriebene und gezeichnete Skizze entwirft einen
Prozess, der von Beginn an auf Beteiligung der Parknutzenden, also der
Leverkusenerinnen und Leverkusener setzt. Dem liegt kein abgehobener,
distanzierter Entwurf zugrunde, sondern die erklärte Absicht, sich unserer
Stadt und ihren Bewohnerinnen und Bewohnern gegenüber zu öffnen sowie diese in
die gestalterische Entwicklung mit einzubeziehen.
Zu Beschlusspunkt 2.):
Auf Grundlage des Beschlusses zur nichtöffentlichen
Vorlage Nr. 2021/1014 vom 04.10.2021 hat die Verwaltung Gespräche mit dem
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) aufgenommen, um die
Möglichkeiten für eine Aufrechterhaltung der Zuwendungen im Rahmen des
Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des
Städtebaus“ zu prüfen.
Das BBSR hat hierbei mitgeteilt, dass für
eine abschließende Entscheidung des Fördergebers, durch den Zuwendungsempfänger
ein Konzeptentwurf vorzulegen ist, in dem die weitere Umsetzung der
Fördermaßnahme dargestellt wird. Sofern die von der Museumsleitung erarbeitete
Konzeption auf politische Zustimmung trifft, ist die Verwaltung daher zu
beauftragen, die Gespräche mit dem Zuwendungsgeber wiederaufzunehmen.
Sollte am Ende dieser Gespräche eine
Fortführung der Fördermaßnahme nicht in Betracht kommen, beabsichtigt die
Verwaltung alternative Fördermöglichkeiten zu prüfen, um für die Umsetzung der
jetzt zu entwickelnden Planungsgrundlage gegebenenfalls entsprechende
Zuwendungen zu akquirieren.
Zu Beschlusspunkt 3.):
Im Rahmen des Projektes zur
Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich wurden finanzielle Mittel in Höhe
von ca. 240.000 Euro brutto – hiervon ca. 175.000 Euro brutto förderfähig – verausgabt.
Hierbei sind jedoch auch Leistungen inkludiert, die
·
entweder im
Rahmen des Landschaftsplanänderungsverfahrens zu erbringen waren (z. B.
FFH-Verträglichkeitsprüfung) und somit bei jeder Änderung des äußeren
Schlossparks angefallen wären,
oder
·
im Zuge
alternativer Planungen wiederverwertet werden können (z. B. Artenschutzgutachten).
Sollte das BBSR zu dem Entschluss
gelangen, das Förderprojekt einzustellen, würde dies möglicherweise den Verlust
der mit Förderbescheid vom 20.12.2019 zugesprochenen Fördergelder in Höhe von
1.080.000 Euro brutto bedeuten. Von diesen Finanzmitteln wurde durch die Stadt
Leverkusen bislang ein Betrag in Höhe von 168.000 Euro brutto abgerufen, der
gegebenenfalls zurückgezahlt werden müsste. Im Falle einer Erstattung der
Fördergelder könnten durch den Zuwendungsgeber zudem möglicherweise Zinsen –
derzeit jährlich 4,12 % des Erstattungsbetrages nach Maßgabe der
Förderbestimmungen sowie § 49a VwVfG und § 247 BGB – erhoben werden. Für diesen
Fall wäre nach überschlägiger Kalkulation aktuell von einem Betrag in Höhe von
voraussichtlich rund 10.000 Euro brutto bis Ende April 2022 auszugehen. Ob im
Zuge einer möglichen Rückzahlung weitere Kosten anfallen könnten, ist derzeit
nicht final abzusehen, da in der Verwaltung für eine derartige Abwicklung eines
Förderprojektes bislang keine Erfahrungswerte vorliegen.
Vorbehaltlich der abschließenden
Prüfung und Beurteilung der Fachbereiche Konzernsteuerung und Finanzen muss die
KulturStadtLev zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass die im Rahmen des
Projektes bislang investiv verbuchten Finanzmittel bei einer möglichen
Abwicklung des Förderprojektes ganz oder zu großen Teilen konsumtiv umgebucht
werden müssten. In der Konsequenz würde der Wirtschaftsplan der KulturStadtLev
in diesem Jahr im schlechtesten Fall – in Abhängigkeit der weiteren Gespräche
mit dem BBSR – außerplanmäßig um voraussichtlich mehr als 400.000 Euro
(verausgabte Gelder, zurückzuzahlende Zuwendungen sowie Zinsen) zusätzlich
belastet.
Unabhängig davon empfiehlt die
Verwaltung, für den zu beginnenden Prozess zur Erstellung einer neuen
Planungsgrundlage für die Entwicklung des Ensembles Morsbroich im
Wirtschaftsjahr 2022 zunächst finanzielle Mittel in Höhe von 300.000 Euro
brutto bereitzustellen.
Mit Beschluss des Wirtschaftsplanes
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (vgl. Vorlage Nr.
2021/1116) am 13.12.2021 durch den Rat der Stadt Leverkusen wurden - dem
Beschluss zur nichtöffentlichen Vorlage Nr. 2021/1014 vom 04.10.2021 folgend -
für Investitionen in die Parkanlage am Schloss Morsbroich finanzielle Mittel in
Höhe von 300.000 Euro brutto (seinerzeit eingeplante städtische Eigenmittel
abzüglich damals bereits verausgabter Mittel) in den Vermögensplan für das
Wirtschaftsjahr 2022 eingestellt. Diese Gelder stehen für den zu beschließenden
Prozess weiterhin zur Verfügung.
Anders als bei der bisherigen Revitalisierung
des Schlossparks ist durch die KulturStadtLev sowie den Fachbereich Finanzen
zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht abschließend zu beurteilen, ob der
Prozess in seiner Gesamtheit als Investition bewertet oder buchhalterisch doch
zwischen einem konsumtiven und einem investiven Bereich unterschieden werden
muss. In der Konsequenz sind für die weitere Umsetzung der Prozessmaßnahmen
notwendigerweise auch finanzielle Mittel im Ergebnisplan der KulturStadtLev
bereitzustellen. Um die weitere Handlungsfähigkeit in diesem Jahr zu
gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung daher zusätzlich konsumtive Mittel in
Höhe von 300.000 Euro für das Wirtschaftsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen.
Der Wirtschaftsplan müsste somit in diesem Jahr außerplanmäßig um weitere
300.000 Euro belastet werden. Unabhängig von einer Zuordnung in den investiven
bzw. konsumtiven Bereich sollen die in 2022 zu tätigenden Ausgaben die Summe
von 300.000 Euro nicht überschreiten.
Für die Folgejahre 2023 bis 2026 werden in
den Wirtschaftsplänen der KulturStadtLev zunächst Mittel in Höhe von je 400.000
Euro berücksichtigt. Die konkrete Verteilung der Gelder auf Ergebnis- bzw.
Vermögensplan wird in Abstimmung mit den Fachbereichen Konzernsteuerung bzw.
Finanzen vorgenommen. Nicht verausgabte Mittel können ins Folgejahr übertragen
werden. Mehrausgaben in einem Jahr führen zu einer entsprechenden Reduzierung
des Ansatzes im Folgejahr.
Die im Rahmen der Vorlage dargestellten
Reduzierungen des Eigenkapitals der KulturStadtLev im Wirtschaftsjahr 2022
erscheinen im Hinblick auf die zuletzt positiven Effekte des Gesetzes zur
Isolierung der aus der COVID19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte
im Land Nordrhein-Westfalen auf jenes (vgl. Vorlage Nr. 2021/1116 –
Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev
(KSL), S. 55) vertretbar. Die Verwaltung ist sich jedoch bewusst, dass die
Realisierung des angestrebten Prozesses kurz- bis mittelfristig nur durch eine
nachhaltig veränderte Finanzierungsstruktur sowie eine damit einhergehende
auskömmliche Bezuschussung aus der Kernverwaltung möglich ist und elementare
Einschnitte im Angebotsspektrum der KulturStadtLev nur so verhindert werden
können.
Zu Beschlusspunkt 4.):
Ein Parkpflegewerk dient als ein Instrument
zur Analyse, Dokumentation, denkmalgerechten Entwicklung sowie Pflege
historischer Gärten, Parks, Plätze und Grünanlagen und gilt heute als Standard
in der Gartenpflege. Es umfasst auf Basis einer umfangreichen Analyse jeweils
ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Programm für die Entwicklung, Pflege und
Umgestaltung im Hinblick auf den Denkmalwert der Anlage. Weil es
Fehlentwicklungen und Verlusten vorbeugen kann, ist es insbesondere dann
aufzustellen, wenn Eingriffe in die historische Substanz beabsichtigt sind.
Für die Entwicklung des Ensembles Morsbroich
ist daher die Erstellung eines Parkpflegewerks notwendig. Es schafft die
konzeptionelle Grundlage für den Erhalt und Schutz sowie die Pflege und
behutsame Weiterentwicklung des Parks unter Berücksichtigung der
Gartenhistorie, des Naturschutzes und der heutigen kulturellen
Nutzungsansprüche an eine besondere städtische Parkanlage mit ihren
Freiraumfunktionen. Damit soll sichergestellt werden, dass nach einer
Umgestaltung des Schlossparks dieser auch als solcher erhalten bleibt. Hierbei
wird das gesamte Gartendenkmal Morsbroich in den Blick genommen.
Nach derzeitiger Kostenschätzung des
Fachbereichs Stadtgrün sind für die Erstellung des Parkpflegewerks finanzielle
Mittel in Höhe von 40.000 Euro brutto einzuplanen, welche in den
Wirtschaftsplan der KulturStadtLev für das Jahr 2023 einzustellen sind. Der
Bearbeitungszeitraum wird schätzungsweise 12 bis 18 Monate betragen. Über das
Ergebnis ist eine entsprechende Beschlussvorlage in die politischen Gremien
einzubringen.
Zu Beschlusspunkt 5.):
Gartendenkmäler sind sensible
Kulturleistungen, da ihr wichtigster Werkstoff die Pflanze ist, die dem
zyklischen Wandel der lebendigen Natur unterliegt. Auch naturnahe Parkbereiche
müssen zum Erhalt regelmäßig gepflegt und überarbeitet werden. Dies betrifft
Gehölzkulissen genauso, wie Parkwege und Sichtachsen. Dabei sind hier besonders
die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen. Um das Gartendenkmal Schloss
Morsbroich zu erhalten ist daher die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen
der Gartendenkmalpflege unumgänglich. Wie diese konkret im Ensemble Morsbroich
zu gestalten sind und welche Kosten hiermit verbunden sein werden, soll als ein
Bestandteil im zuvor beschriebenen Parkpflegewerk erarbeitet werden.
Im Zuge des Beschlusses zur nichtöffentlichen
Vorlage Nr. 2021/1014 vom 04.10.2021 wurden im Wirtschaftsplan der
KulturStadtLev für das Jahr 2022 finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 Euro
brutto eingeplant, um den Schlosspark im Jahr 2022 einer intensiven,
naturverträglichen Pflegemaßnahme zu unterziehen. Um das Gartendenkmal
Morsbroich auch langfristig für die Bevölkerung attraktiver zu gestalten,
empfiehlt die Verwaltung, diese Mittel in Höhe von 50.000 Euro brutto zukünftig
jährlich für Pflegemaßnahmen im Wirtschaftsplan der KulturStadtLev zur
Verfügung zu stellen. Bei Vorlage der abschließenden Erkenntnisse aus dem zu
beauftragenden Parkpflegewerk wäre dieser Betrag dann zu überprüfen und
gegebenenfalls anzupassen.
Zu Beschlusspunkt 6.):
Nach
Beschlussfassung ist von Seiten der Verwaltung so zeitnah wie möglich zu
klären, auf welcher rechtlichen Basis das Museum Morsbroich und die von ihm
eingeladenen Künstlerinnen und Künstler zukünftig zusammenarbeiten können. Des
Weiteren müssen die verwaltungsinternen Modalitäten für den Zugriff auf sowie
die Finanzbuchhaltung und Bilanzierung für die vom Rat der Stadt Leverkusen zur
Verfügung gestellten Gelder final abgestimmt werden.
Danach beginnen
unterschiedliche Projektprozesse, in deren Verlauf jeweils Einzelmaßnahmen
sowohl im Hinblick auf mögliche neue Fördermittel als auch vergaberechtliche
Regelungen zu beachten sind. Hinzu kommen rechtliche Restriktionen und Vorgaben
für eventuell entstehende Bauten im öffentlichen Raum. Für alle diese Prozesse
werden die fachlichen Expertisen unterschiedlichster Fachbereiche innerhalb der
städtischen Verwaltung von Nöten sein, die einzelfallbezogen abgerufen werden
müssen. In einzelnen Fällen kann es notwendig werden, externe Spezialisten und
Berater zu beauftragen.
Die Verwaltung ist sich bewusst,
dass so lange die Förderung aus dem oben genannten Bundesprogramm fortbesteht,
die mit dem Förderbescheid vom 20.12.2019 einhergehenden Auflagen -
beispielsweise der Einwilligungsvorbehalt des BBSR bei allen Verträgen und
Vereinbarungen, die mit der Fördermaßnahme in Zusammenhang stehen – weiterhin
Bestand haben und somit bei der Umsetzung von Maßnahmen von ihr zu beachten
sind.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung =
entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Wirtschaftsplan KulturStadtLev 2022:
Um die weitere Handlungsfähigkeit und Durchführung der in der Vorlage
dargestellten Prozesse zu gewährleisten, sind im Wirtschaftsplan der
KulturStadtLev zusätzlich konsumtive Mittel in Höhe von 300.000 Euro für das
Wirtschaftsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen, die das Eigenkapital der
KulturStadtLev voraussichtlich entsprechend verringern. Darüber hinaus ist für
den Fall der Abwicklung des derzeitigen Förderprojektes von einer zusätzlichen
konsumtiven Belastung des Wirtschaftsplanes 2022 um möglicherweise mehr als
400.000 Euro (in Abhängigkeit der mit dem BBSR zu führenden Gespräche)
auszugehen, die ebenfalls zu Lasten des Eigenkapitals der KulturStadtLev gehen.
Ja – investiv
Wirtschaftsplan KulturStadtLev 2022 ff.:
In Abhängigkeit der Bewertung der einzelnen Maßnahmen.
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Wirtschaftsjahr: 2023
Personal-/Sachaufwand: 490.000 € (2023), 450.000 € (ab 2024)
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Vor dem Hintergrund der
umfangreichen Prüfungen und Abstimmungen war eine Abgabe zum regulären
Abgabeschluss nicht möglich. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungsgespräche
mit dem BBSR und den daraus resultierenden finanziellen und rechtlichen
Auswirkungen auf den weiteren Prozess (insbesondere im Hinblick auf die
Aufrechterhaltung bzw. möglicherweise zu leistende Rückzahlung der Förderung)
ist eine Beratung und Beschlussfassung im kommenden Beratungsturnus unbedingt
erforderlich.