Beschlussentwurf:
Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6
Straßen- und Wegegesetz für folgende Verkehrsflächen:
1. Weißdornweg
als Gemeinde-/Anliegerweg,
2. Eintrachtstraße
(zwischen Am Kühnsbusch und gleichnamigen Baugebiet) als
Gemeinde-/Anliegerstraße,
3. Eintrachtstraße
(vom Hauptzug bis Weißdornweg) als Gemeinde-/
Anliegerweg,
4. Weg
vom Weißdornweg zur Grünanlage als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf
den Fußgängerverkehr,
5. Weg
vom Weißdornweg zur Heinrich-Lübke-Straße als sonstige öffentliche Straße,
beschränkt auf den Fußgängerverkehr.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der Weißdornweg
wurde auf der Grundlage des rechtsverbindlichen B-Planes 23/77/III mittels
Erschließungsvertrag durch die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft
hergestellt. Die Übernahme in die städtische Baulast erfolgte mit Schreiben vom
12.01.2022. Die Verkehrsflächen sind durch die Widmung nach § 6 Straßen- und
Wegegesetz als öffentlich zu erklären.
Die Zufahrt zum
Weißdornweg erfolgt über die bereits fertiggestellte Eintrachtstraße. Bei deren
Abrechnung im Jahr 1972 wurde eine faktische Widmung zugrunde gelegt. Hierzu
ist festzustellen, dass diese Rechtsvermutung fehlerhaft ist. Daher ist zur
Klarstellung eine Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz erforderlich.
Die Einstufung der
zu widmenden Straßen erfolgt gemäß § 3 Absatz 4 als Gemeindestraße. Die Wege,
die im Zuge des Weißdornwegs ebenfalls neu hergestellt wurden, sind nach einer
Gesetzesänderung zum 01.01.2022 als sonstige öffentliche Straßen (Wege) gemäß §
3 Absatz 5 einzustufen.
Die Flächen sind im
Anlageplan farblich dargestellt. Für die Beschränkungen auf den
Fußgängerverkehr, die den Vorgaben des B-Planes entsprechen, sind die Flächen
zusätzlich schraffiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |