Betreff
Widmung Weißdornweg und Teile der Eintrachtstraße
Vorlage
2022/1386
Aktenzeichen
660-3609-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für folgende Verkehrsflächen:

 

1.    Weißdornweg als Gemeinde-/Anliegerweg,

2.    Eintrachtstraße (zwischen Am Kühnsbusch und gleichnamigen Baugebiet) als Gemeinde-/Anliegerstraße,

3.    Eintrachtstraße (vom Hauptzug bis Weißdornweg) als Gemeinde-/
Anliegerweg,

4.    Weg vom Weißdornweg zur Grünanlage als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

5.    Weg vom Weißdornweg zur Heinrich-Lübke-Straße als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgängerverkehr.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Weißdornweg wurde auf der Grundlage des rechtsverbindlichen B-Planes 23/77/III mittels Erschließungsvertrag durch die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft hergestellt. Die Übernahme in die städtische Baulast erfolgte mit Schreiben vom 12.01.2022. Die Verkehrsflächen sind durch die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz als öffentlich zu erklären.

 

Die Zufahrt zum Weißdornweg erfolgt über die bereits fertiggestellte Eintrachtstraße. Bei deren Abrechnung im Jahr 1972 wurde eine faktische Widmung zugrunde gelegt. Hierzu ist festzustellen, dass diese Rechtsvermutung fehlerhaft ist. Daher ist zur Klarstellung eine Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz erforderlich.

 

Die Einstufung der zu widmenden Straßen erfolgt gemäß § 3 Absatz 4 als Gemeindestraße. Die Wege, die im Zuge des Weißdornwegs ebenfalls neu hergestellt wurden, sind nach einer Gesetzesänderung zum 01.01.2022 als sonstige öffentliche Straßen (Wege) gemäß § 3 Absatz 5 einzustufen.

 

Die Flächen sind im Anlageplan farblich dargestellt. Für die Beschränkungen auf den Fußgängerverkehr, die den Vorgaben des B-Planes entsprechen, sind die Flächen zusätzlich schraffiert.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein