Betreff
Beschlussvorlage im Rahmen des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ (KIM NRW)
Vorlage
2022/1410
Aktenzeichen
mi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die nachfolgende Maßnahme:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen finanziellen Mittel zur Übernahme der Mehrkosten für vier weitere Casemanagement-Stellen im Förderbaustein 2 für die Umsetzung des Programms „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ langfristig für das Jahr 2022 und über das Jahr 2022 hinaus im städtischen Haushalt bereitzustellen.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                     Deppe                                   Lünenbach

                                                    (In Vertretung des

                                                    Stadtkämmerers)

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 19 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren am 14.03.2022 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

 


Begründung:

 

Laut Ratsbeschluss vom 13.12.2021 zur Vorlage Nr. 2021/1121 und Änderungsantrag Nr. 2021/1204 der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2021 setzt die Stadt Leverkusen das Förderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ um. Der Rat beschloss, dass die Verwaltung die entstehenden Mehrkosten, die über die Fördersumme hinausgehen, langfristig zur Verfügung stellt. Zwischenzeitlich wurde das Kommunale Integrationsmanagement in die Novellierung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz - TIntG) aufgenommen. Auf die im Haushaltsplan des Landes geplante Stellenerhöhung für die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements wurde in der Beschlussvorlage Nr. 2021/1121 aus 2021 bereits hingewiesen.

 

Durch die Zuwendungsbescheide vom 27.01.2022 (Förderbaustein 2) und vom 01.02.2022 (Förderbaustein 3) ist dies nun erfolgt. Im Förderbaustein 2 wurde eine Erhöhung der Casemanagement-Stellen von fünf auf neun bewilligt. Dadurch stehen der Stadt Leverkusen im Förderbaustein 2 für insgesamt neun Personalstellen 495.000 € an Personalkostenpauschalen durch die Landesförderung zur Verfügung. Die Förderung für die Stellen im Förderbaustein 3 wurden von dreimal 0,75 auf dreimal 1,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) erhöht. Hier erhöht sich die Förderung auf insgesamt 150.000,00 €. Die Stellen wurden bereits im Jahr 2021 als Vollzeitstellen eingerichtet. Weitere Mehrkosten entstehen für diesen Förderbaustein in 2022 nicht.

 

Insgesamt ergeben sich durch die Stellenaufstockungen im Förderbaustein 2 zusätzliche Mehrkosten in Höhe von 144.440,00 € zu den in der Vorlage Nr. 2021/1121 angegebenen 155.442,24 €. Die Mehrkosten, die die Landesfördersumme übersteigen, belaufen sich im Förderbaustein 2 demnach auf insgesamt 299.882,24 €.

 

Eine detaillierte Kostenprognose über die Ausweitung der Stellen im Rahmen des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ ist in Anlage 1 „Ergänzung Kostenaufstellung KIM“ dargestellt. Die berechneten Kosten können zum aktuellen Zeitpunkt nur Prognosen darstellen. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund der Einstufung des entsprechenden Personals innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe und aufgrund von möglichen Stellenvakanzen abweichen.

 

Übersicht: Prognostizierte Mehrkosten im Förderbaustein 2 (Casemanagement) pro Jahr (detaillierte Aufstellung siehe Anlage 1):

 

Ursprüngliche Mehrkosten (lt. Vorlage 2021/1121)

Zusätzliche Mehrkosten durch Stellenaufstockung

Aktualisiert: Mehrkosten Stadt Leverkusen

155.442,24 €

144.440,00 €

299.882,24 €

 

Die Controlling-Gruppe Integrationskonzept fungiert gemäß dem Rahmenkonzept zur Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements NRW“ in Leverkusen als Lenkungsgruppe für das Programm. In der Sitzung vom 22.02.2022 wurde begrüßt, dass das Land die Stellen aufstockt. Von Trägerseite wurde Interesse an weiteren Stellen geäußert.

 

Eine der vier zusätzlichen Casemanagement-Stellen im Förderbaustein 2 soll bei der Katholischen Jugendagentur Leverkusen (KJA LRO gGmbH) angesiedelt werden. Bisher wurde in Kooperation mit der KJA das „Teilhabemanagement“ als Förderbaustein des Förderprogramms „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ umgesetzt. Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI NRW). Die Förderung des Teilhabemanagements endet landesweit zum 30.06.2022. Von Landesseite wird die Empfehlung ausgesprochen, die Teilhabemanagement-Stellen in das Kommunale Integrationsmanagement zu überführen. Diese Überführung soll zum 01.07.2022 bei der Katholischen Jugendagentur (KJA LRO gGmbH) erfolgen.

 

Die Verwaltung ist bestrebt, die drei weiteren zusätzlichen Casemanagement-Stellen schnellstmöglich mit der Absicht zu implementieren, diese möglichst auch bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege anzusiedeln. Um Planungssicherheit für das einzustellende Personal für die beteiligten Träger zu erhalten ist, wie im Ratsbeschluss vom 13.12.2021 (Vorlage Nr. 2021/1121) genannt, die Finanzierung der Mehrkosten durch die Stadt Leverkusen für die zusätzlichen vier Stellen langfristig sicherzustellen.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: IA 900006110102 Sachkonto: 549900

Aufwendungen für die Maßnahme: 364.440

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 220.000 € (414101)

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle IA 500005150503 SK 526100

 in Höhe von 144.440,00 €.

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand: 364.440 € (wird im nächsten Jahr für den Haushaltsplan 2023 angemeldet)

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2023

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 220.000

Produkt: IA 900006110102 Sachkonto 414101

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

Die für das Haushaltsjahr 2022 benötigten 144.440 € werden haushaltsneutral durch das Budget des FB 50 gedeckt. Die Planansätze 2023 ff. (Ertrag und Aufwand) sind durch das KI im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanaufstellung anzumelden und führen zu einer Haushaltsbelastung von 144.440 €/Jahr (städtischer Eigenanteil).


 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Um die weiteren Verfahrensschritte zur Umsetzung der einzelnen geplanten Maßnahmen in die Wege leiten zu können, muss die Beschlussfassung noch in diesem Turnus erfolgen.