Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die
nachfolgende Maßnahme:
Die Verwaltung wird beauftragt,
die notwendigen finanziellen Mittel zur Übernahme der Mehrkosten für vier
weitere Casemanagement-Stellen im Förderbaustein 2 für die Umsetzung des
Programms „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ langfristig für das Jahr 2022
und über das Jahr 2022 hinaus im städtischen Haushalt bereitzustellen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Deppe Lünenbach
(In Vertretung des
Stadtkämmerers)
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 19 Absatz 1 i. V.
m. § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine
Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Senioren am 14.03.2022 zu entscheiden, ob die verspätet
zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.
Begründung:
Laut
Ratsbeschluss vom 13.12.2021 zur Vorlage Nr. 2021/1121 und Änderungsantrag Nr.
2021/1204 der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2021 setzt die Stadt Leverkusen das
Förderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ um. Der Rat beschloss,
dass die Verwaltung die entstehenden Mehrkosten, die über die Fördersumme
hinausgehen, langfristig zur Verfügung stellt. Zwischenzeitlich wurde das
Kommunale Integrationsmanagement in die Novellierung des Gesetzes zur Förderung
der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen
(Teilhabe- und Integrationsgesetz - TIntG) aufgenommen. Auf die im
Haushaltsplan des Landes geplante Stellenerhöhung für die Kommunen im Rahmen
des Kommunalen Integrationsmanagements wurde in der Beschlussvorlage Nr. 2021/1121
aus 2021 bereits hingewiesen.
Durch die
Zuwendungsbescheide vom 27.01.2022 (Förderbaustein 2) und vom 01.02.2022
(Förderbaustein 3) ist dies nun erfolgt. Im Förderbaustein 2 wurde eine
Erhöhung der Casemanagement-Stellen von fünf auf neun bewilligt. Dadurch stehen
der Stadt Leverkusen im Förderbaustein 2 für insgesamt neun Personalstellen
495.000 € an Personalkostenpauschalen durch die Landesförderung zur Verfügung. Die Förderung für die Stellen im Förderbaustein 3 wurden
von dreimal 0,75 auf dreimal 1,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) erhöht. Hier erhöht
sich die Förderung auf insgesamt 150.000,00 €. Die Stellen wurden bereits im
Jahr 2021 als Vollzeitstellen eingerichtet. Weitere Mehrkosten entstehen für
diesen Förderbaustein in 2022 nicht.
Insgesamt ergeben sich durch die
Stellenaufstockungen im Förderbaustein 2 zusätzliche Mehrkosten in Höhe von
144.440,00 € zu den in der Vorlage Nr. 2021/1121 angegebenen 155.442,24 €. Die
Mehrkosten, die die Landesfördersumme übersteigen, belaufen sich im
Förderbaustein 2 demnach auf insgesamt 299.882,24
€.
Eine detaillierte Kostenprognose über die
Ausweitung der Stellen im Rahmen des Landesprogramms „Kommunales
Integrationsmanagement NRW“ ist in Anlage 1 „Ergänzung Kostenaufstellung KIM“
dargestellt. Die berechneten Kosten können zum aktuellen Zeitpunkt nur
Prognosen darstellen. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund der Einstufung
des entsprechenden Personals innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe und
aufgrund von möglichen Stellenvakanzen abweichen.
Übersicht: Prognostizierte Mehrkosten im Förderbaustein
2 (Casemanagement) pro Jahr (detaillierte Aufstellung siehe Anlage 1):
Ursprüngliche Mehrkosten (lt. Vorlage
2021/1121) |
Zusätzliche Mehrkosten durch
Stellenaufstockung |
Aktualisiert: Mehrkosten Stadt Leverkusen |
155.442,24 € |
144.440,00 € |
299.882,24 € |
Die Controlling-Gruppe Integrationskonzept fungiert gemäß dem
Rahmenkonzept zur Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements NRW“ in
Leverkusen als Lenkungsgruppe für das Programm. In der Sitzung vom 22.02.2022
wurde begrüßt, dass das Land die Stellen aufstockt. Von Trägerseite wurde
Interesse an weiteren Stellen geäußert.
Eine der vier zusätzlichen Casemanagement-Stellen im Förderbaustein 2
soll bei der Katholischen Jugendagentur Leverkusen (KJA LRO gGmbH) angesiedelt
werden. Bisher wurde in Kooperation mit der KJA das „Teilhabemanagement“ als
Förderbaustein des Förderprogramms „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
umgesetzt. Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) und des Ministeriums für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI NRW). Die Förderung des
Teilhabemanagements endet landesweit zum 30.06.2022. Von Landesseite wird die
Empfehlung ausgesprochen, die Teilhabemanagement-Stellen in das Kommunale
Integrationsmanagement zu überführen. Diese Überführung soll zum 01.07.2022 bei
der Katholischen Jugendagentur (KJA LRO gGmbH) erfolgen.
Die Verwaltung ist bestrebt, die drei
weiteren zusätzlichen Casemanagement-Stellen schnellstmöglich mit der Absicht
zu implementieren, diese möglichst auch bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege
anzusiedeln. Um Planungssicherheit für das einzustellende Personal für die
beteiligten Träger zu erhalten ist, wie im Ratsbeschluss vom 13.12.2021
(Vorlage Nr. 2021/1121) genannt, die Finanzierung der Mehrkosten durch die
Stadt Leverkusen für die zusätzlichen vier Stellen langfristig sicherzustellen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: IA 900006110102
Sachkonto: 549900
Aufwendungen für die Maßnahme: 364.440 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 220.000 € (414101) €
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle IA 500005150503 SK 526100
in Höhe von 144.440,00 €.
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2023
Personal-/Sachaufwand: 364.440 € (wird im nächsten Jahr für den Haushaltsplan
2023 angemeldet) €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2023
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 220.000 €
Produkt: IA 900006110102
Sachkonto 414101
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Die für das Haushaltsjahr 2022 benötigten
144.440 € werden haushaltsneutral durch das Budget des FB 50 gedeckt. Die
Planansätze 2023 ff. (Ertrag und Aufwand) sind durch das KI im Rahmen der
jährlichen Haushaltsplanaufstellung anzumelden und führen zu einer
Haushaltsbelastung von 144.440 €/Jahr (städtischer Eigenanteil).
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Um die weiteren Verfahrensschritte zur Umsetzung der einzelnen geplanten Maßnahmen in die Wege leiten zu können, muss die Beschlussfassung noch in diesem Turnus erfolgen.