Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Eintrittspreise für kulturelle Veranstaltungen des Teilbetriebes FORUM ab der Spielzeit 2022/2023
Vorlage
2022/1413
Aktenzeichen
416
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.       Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Ab der Spielzeit 2022/2023 werden die dargestellten strukturellen Anpassungen und Eintrittspreise für die Veranstaltungen der KulturStadtLev, Teilbetrieb FORUM, umgesetzt.

 

Leverkusen, 10.03.2022

 

gezeichnet:

Richrath                                              Rf. Arnold                                  Rh. Marewski

 

 

II.      Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW genehmigt

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

In seiner Sitzung vom 25.01.2022 hat der Betriebsausschuss KulturStadtLev mit Beschluss des Ergänzungsantrages Nr. 2022/1304 entschieden, dass die KulturStadtLev ab der Spielzeit 2022/2023 zusätzlich zu den bestehenden Sparten-Abonnements eine Konzertreihe von vier Veranstaltungen mit dem Orchester „l’arte del mondo“ anbietet. Diese neue Reihe soll zukünftig unter der Bezeichnung „Konzert-Abonnement D“ geführt werden.

 

Für die Integration des Konzert-Abonnements D in das Kulturprogramm der KulturStadtLev ist eine Änderung der geltenden Preisliste sowie der wesentlichen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Saisonprospekt erforderlich. Gemäß § 6 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen in Verbindung mit § 41 Abs. 1 lit. i) der Gemeindeordnung NRW hat über diese Änderungen der Rat der Stadt Leverkusen zu entscheiden.

 

Besonderheiten bei der Einführung des Konzert-Abonnements D:

Mit der Einführung des Konzert-Abonnements D nimmt die KulturStadtLev erstmalig eine Veranstaltungsreihe in ihr Abonnementsortiment auf, die Veranstaltungsorte mit unterschiedlichen Zuschauerkapazitäten umfasst. In der Konsequenz ist die Anzahl der zu erwerbenden Abonnements auf die Kapazität der kleinsten Räumlichkeit beschränkt. Für die Spielzeit 2022/2023 kommt eine Überschneidung mit dem Konzert-Abonnement C hinzu (vgl. Ausführungen zu weiteren Ermäßigungen).

 

Darüber hinaus ist die Zuweisung eines festen Sitzplatzes nur für die Veranstaltung im Großen Saal möglich, da in den anderen Spielstätten (Schloss; Sensenhammer) die Bestuhlung variabel ist und sein muss und ein Vertrieb der Karten hierfür daher mit freier Platzwahl erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die Kundinnen und Kunden des Konzert-Abonnements D auch für jede Veranstaltung eine separate Eintrittskarte erhalten.

 

Preisgestaltung des Konzert-Abonnements D:

Die Kalkulation der Eintrittspreise für das neue Abonnement erfolgt unter Berücksichtigung der durch den Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Ermäßigungsregelungen (vgl. Seiten 4 bis 5 der Wesentlichen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Saisonprospekt der KulturStadtLev – Anlage 3) sowie dem von der KulturStadtLev dargelegten Veranstaltungsprogramm. Hierdurch werden für die Spielzeit 2022/2023 folgende Eintrittspreise erhoben:

 

Konzert-Abonnement D - Spielzeit 2022/2023

Zwei Konzerte im Schloss Morsbroich (davon eines im Spiegelsaal) / ein Konzert im Sensenhammer / ein Konzert im Großen Saal.

 

1. Preisgruppe          82,40 € (ermäßigt 48,20 €),

2. Preisgruppe          79,20 € (ermäßigt 46,60 €),

3. Preisgruppe          71,60 € (ermäßigt 42,80 €).

 

Grundsätzlich ist bei der Preiskalkulation insbesondere der jeweilige Kostenrahmen einer Veranstaltung zu berücksichtigen. Ist dieser je nach Veranstaltung oder Spielzeit verhältnismäßig großen Schwankungen ausgesetzt, kann es zielführend sein, statt eines festgelegten Preises für ein Abonnement bzw. Veranstaltungssegment, individuelle Preiskalkulationen zuzulassen. Bei der KulturStadtLev wird eine solche Regelung beispielsweise bereits seit Jahren für den Bereich der Kabarett- und Kleinkunstveranstaltungen umgesetzt.

 

Wie im Ergänzungsantrag Nr. 2022/1304 umfassend ausgeführt, wartet das Ensemble l’arte del mondo mit einem vielseitigen musikalischen Repertoire auf und hat sich in der Vergangenheit auch durch die Zusammenarbeit mit zahlreichen namhaften Künstlerinnen und Künstlern ausgezeichnet. Der Kostenrahmen des Konzertes bemisst sich je nach Vorbereitungsaufwand des jeweiligen Konzertes und je nachdem, ob l’arte del mondo in Orchesterbesetzung oder in Kammerbesetzung sowie mit oder ohne Gastkünstlerinnen und Gastkünstler spielt. Um die Kreativität sowie die Angebotsbreite des Orchesters nicht bereits im Vorfeld zu beschränken, ist es für zukünftige Spielzeiten daher dringend zu empfehlen, die Preisgestaltung analog der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Regelungen für Kabarett- und Kleinkunstveranstaltungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung vorzunehmen. Hierdurch würde dem Ensemble die größtmögliche Flexibilität bei der Zusammenstellung seines Programms eingeräumt.

 

Die Eintrittspreise für das Konzert-Abonnement D sollen daher von der Betriebsleitung unter Berücksichtigung des Kostenrahmens, der Marktsituation und gegebenenfalls geschlossener besonderer Vereinbarungen kalkuliert werden.

 

Übersicht über die neue Angebotsstruktur ab der Spielzeit 2022/2023:

 

 

Weitere Ermäßigung bei gleichzeitigem Erwerb der Konzert-Abonnements C und D befristet für die Spielzeit 2022/2023:

Aufgrund der kurzfristigen Entscheidung zur Einführung des Konzert-Abonnements D sowie der zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossenen Verträge mit dem Orchester l’arte del mondo wird es in der Spielzeit 2022/2023 einmalig so sein, dass in einem Fall dasselbe Konzert des Ensembles sowohl im Konzert-Abonnement C als auch im Konzert-Abonnement D enthalten ist. Diese Konstellation führt dazu, dass Abonnenten, die Inhaber beider Abonnements sind, für dieses Konzert zweimal ein Eintrittsgeld entrichten müssten. Um diesem ungünstigen Umstand Rechnung zu tragen, wird für die Spielzeit 2022/2023 bei gleichzeitigem Erwerb der Konzert-Abonnements C und D eine zusätzliche Ermäßigung auf das Eintrittsgeld des Konzert-Abonnements D in Höhe der Kostenanteile, die auf das in Rede stehende Konzert entfallen, gewährt. In einem solchen Fall werden für das Konzert-Abonnement D dann die folgenden Eintrittspreise erhoben:

 

Konzert-Abonnement D bei gleichzeitigem Erwerb des Konzert-Abonnements C – Spielzeit 2022/2023:

Zwei Konzerte im Schloss Morsbroich (davon eines im Spiegelsaal) / ein Konzert im Sensenhammer / ein Konzert im Großen Saal

 

1. Preisgruppe          64,90 € (ermäßigt 37,70 €),

2. Preisgruppe          61,70 € (ermäßigt 36,10 €),

3. Preisgruppe          54,10 € (ermäßigt 32,30 €).

 

Mit der Spielzeit 2023/2024 werden derartige Doppelungen vermieden. Ob dies zukünftig über die Herausnahme des Orchesters l’arte del mondo im Konzert-Abonnement C oder ein zusätzliches Konzert des Ensembles innerhalb der Spielzeit sichergestellt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden.

 

Klausel für redaktionelle Änderungen:

Die KSL ist berechtigt, redaktionelle Änderungen an Preislisten, AGB etc. vorzunehmen. Substantielle Änderungen sind von den politischen Gremien zu beschließen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Wirtschaftsplan KSL:

Gemäß dem Beschluss des Betriebsausschusses KulturStadtLev (BKSL) vom 25.01.2022 sind für das Wirtschaftsjahr 2022 25.000 € für eine Umsetzung der Maßnahmen aus dem Wirtschaftsplan der KSL zur Verfügung zu stellen. Demgegenüber steht ein kalkulatorischer Zielwert in Höhe von voraussichtlich 9.000 €. Ab dem Wirtschaftsjahr 2023 sind Aufwendungen in Höhe von 50.000 € und kalkulatorische Zielwerte in Höhe von 18.000 € im Wirtschaftsplan der KSL zu berücksichtigen.

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Wirtschaftsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand: 50.000

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Wirtschaftsjahr: 2023

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 18.000 €

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 




 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Aufgrund des im Januar 2022 ergangenen Beschlusses zur Einführung des betreffenden Konzert-Abonnements sowie der für die Veröffentlichung des Saisonprospektes als auch die der Eröffnung der Spielzeit zu Grunde liegende Zeitplanung kann die Vorlage nicht im ordnungsgemäßen Turnus in den politischen Gremien beraten und entschieden werden. Eine dringliche Entscheidung ist zwingend erforderlich, da sonst die reguläre Eröffnung der Spielzeit nicht gewährleistet werden kann.