Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung der Schwarz-Erle (Baum Nummer 24) an der Otto-Müller-Straße zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Bei einer turnusmäßigen Baumkontrolle wurden durch das städtische Fachpersonal an einer Schwarz-Erle (Alnus glutinosa, Baum Nummer 24) auf der Otto-Müller-Straße umfangreiche Schäden festgestellt. Der Baum weist großflächige Rindenablösungen am terminalen Stämmling sowie Spechtschäden auf. Bedingt durch die Schädigungen ist die Gefahr für Spätfrostschäden erhöht, es können auch Pilze oder Insekten durch die Wunden eindringen und für Sekundärschäden sorgen.
Ein Drittel der Krone ist bereits abgestorben. Es besteht Bruchgefahr durch das Totholz.
Die Vitalität der Schwarz-Erle wird mit 2 bis 3 eingestuft. Dies bedeutet, dass der Baum als geschwächt bis sehr geschwächt eingeordnet werden muss.
Eine Fällung der Schwarz-Erle zur Wahrung der Verkehrssicherheit ist unumgänglich. Eine Ersatzpflanzung wird erfolgen, ggf. an anderer Stelle.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 1305
Sachkonto: 720000
Aufwendungen für die Maßnahme: 580,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Notwendigkeit der Fällung ist mit Priorität 2 eingestuft. Dies bedeutet, dass die Bäume innerhalb eines Monats gefällt werden müssen. Daher kann mit der Zustimmung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nicht bis zur nächsten regulären Sitzung im Juni gewartet werden.