Betreff
Notwendige Baumfällung
Vorlage
2022/1414
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung der Schwarz-Erle (Baum Nummer 24) an der Otto-Müller-Straße zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Bei einer turnusmäßigen Baumkontrolle wurden durch das städtische Fachpersonal an einer Schwarz-Erle (Alnus glutinosa, Baum Nummer 24) auf der Otto-Müller-Straße umfangreiche Schäden festgestellt. Der Baum weist großflächige Rindenablösungen am terminalen Stämmling sowie Spechtschäden auf. Bedingt durch die Schädigungen ist die Gefahr für Spätfrostschäden erhöht, es können auch Pilze oder Insekten durch die Wunden eindringen und für Sekundärschäden sorgen.

 

Ein Drittel der Krone ist bereits abgestorben. Es besteht Bruchgefahr durch das Totholz.

Die Vitalität der Schwarz-Erle wird mit 2 bis 3 eingestuft. Dies bedeutet, dass der Baum als geschwächt bis sehr geschwächt eingeordnet werden muss.

 

Eine Fällung der Schwarz-Erle zur Wahrung der Verkehrssicherheit ist unumgänglich. Eine Ersatzpflanzung wird erfolgen, ggf. an anderer Stelle.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 1305 Sachkonto: 720000

Aufwendungen für die Maßnahme: 580,00

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Notwendigkeit der Fällung ist mit Priorität 2 eingestuft. Dies bedeutet, dass die Bäume innerhalb eines Monats gefällt werden müssen. Daher kann mit der Zustimmung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nicht bis zur nächsten regulären Sitzung im Juni gewartet werden.